Viele denken bei Zweitwohnsitz an eine Ferienwohnung in den Bergen oder auf Sylt - aber weit gefehlt - die meisten Zweitwohnungen werden für die Arbeit oder ein Studium benötigt. Fakt ist, wenn du neben deinem Hauptwohnsitz noch eine zweite Wohnung beziehst, dann musst du diese als Zweitwohnsitz anmelden.

Wann ist ein Zweitwohnsitz ein Zweitwohnsitz?

Als Zweitwohnsitz oder Nebenwohnsitz gilt eine Wohnung, welche nicht der Hauptwohnsitz ist. Diese Wohnung ist nicht dein Lebensmittelpunkt und du verbringst hier auch nicht die meiste Zeit deiner Freizeit. Daher kannst du also auch mehrere Zweitwohnungen haben.

Die Definition von Wohnraum ist gar nicht so einfach, denn manche Gemeinden sehen sogar Gartenhütten und Dauer-Campingplätze als Zweitwohnsitz, in anderen Städten gilt nur eine Wohnung mit Kochnische und Bad als Zweitwohnsitz. Am besten informierst du dich in deiner Stadt, über die dort geltenden Regelungen.

Ist eine Ferienwohnung ein Zweitwohnsitz?

Eine Ferienwohnung oder eine Datscha muss dann als Zweitwohnsitz angemeldet werden, wenn sie ständig oder für mindestens sechs Monate im Jahr bewohnt wird.

Hauptwohnung oder Zweitwohnsitz, welche Unterschiede gibt es?

Beim Hauptwohnsitz handelt es sich nach § 21 Bundesmeldegesetz um die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“. Wenn du also eine Zweitwohnung hast, dann gilt die Wohnung, in der du dich überwiegend aufhältst als deine Hauptwohnung. Die andere Wohnung gilt also als Neben- oder Zweitwohnsitz. Allerdings hängt dies nicht nur davon ab, wie viel Zeit du in der Wohnung verbringst, sondern deine Lebensumstände sind ausschlaggebend. Laut Gesetz zählt, die Wohnung, in der du deinen Lebensmittelpunkt hast als dein Hauptwohnsitz.

Ehepaare melden die gemeinsame Wohnung in der Regel als Hauptwohnsitz an. Muss nun ein Eheteil beruflich unter der Woche in einer anderen Stadt wohnen und kommt nur am Wochenende in die eheliche Wohnung zurück, dann gilt diese trotzdem als sein Hauptwohnsitz. Hier sieht der Gesetzgeber zur gemeinsamen Wohnung eine engere Bindung und definiert somit die eheliche Wohnung als Hauptwohnsitz, obwohl der Eheteil in der anderen Wohnung mehr Zeit verbringt, gilt diese dann als der Zweitwohnsitz.

Wann muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?

In Deutschland gilt generell eine Meldepflicht. Daher musst du sowohl einen Hauptwohnsitz als auch einen Zweitwohnsitz anmelden. Für die Anmeldung hast du nach § 21 Bundesmeldegesetz 2 Wochen Zeit.

Wo melde ich den Zweitwohnsitz an?

Du kannst dich beim Einwohnermeldeamt oder bei deiner zuständigen Gemeinde anmelden. Nach wie vor ist eine persönliche Anmeldung üblich, allerdings bieten einige Kommunen inzwischen bereits an, die Formulare online auszufüllen und diese per Post zu übermitteln.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung meines Zweitwohnsitzes?

Eine Anmeldung kannst du in der Regel rasch erledigen. Du benötigst für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular vom Einwohnermeldeamt
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil

Wann muss ich mich nicht anmelden?

Obwohl in Deutschland grundsätzlich eine Meldepflicht herrscht, gibt es laut Gesetz auch einige Ausnahmen. Du musst dich nicht anmelden, wenn du dich weniger als 6 Monate durchlaufend in der Wohnung aufhalten wirst. Wenn du nach den 6 Monaten deinen Aufenthalt doch verlängerst, reicht es, wenn du dich innerhalb von 2 Wochen anmeldest.

Wenn du in eine Gemeinschaftsunterkunft einziehst, dann ist ebenfalls keine Anmeldung erforderlich. Diese Ausnahme gilt für eine beruflich zur Verfügung gestellte Unterkunft oder eine Gemeinschaftsunterkunft, wenn du

  • Zivildienst leistest,
  • Wehrdienst leistest,
  • Bundesfreiwilligendienst leistest,
  • als Polizeibeamter beschäftigt bist,
  • als Soldat beschäftigt bist oder
  • im öffentlichen Dienst an Lehrgängen oder an einer Aus- und Fortbildung teilnimmst.

Was kostet die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes?

Je nach Gemeinde wird eine Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes fällig. Hier fallen selten mehr als 10 € Gebühr an.

Allerdings erheben viele Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer. Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Einige Kommunen verzichten auf eine Zweitwohnsitzsteuer, andere erheben 8 bis 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Diese Zweitwohnsitzsteuer muss jeder bezahlen, der eine zweite Wohnung in einer Gemeinde oder Stadt bezieht. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Auch wenn sich dein Erst- und dein Zweitwohnsitz in der gleichen Stadt befinden, wird die Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Was passiert, wenn ich den Zweitwohnsitz nicht anmelde?

Hier kannst du mit einem Ordnungsgeld bis zu 1.000 € rechnen, daher solltest du immer deiner Meldepflicht nachkommen und dich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Hinzu kommt der Vorwurf der Steuerhinterziehung. Wenn du deine Steuererklärung abgibst, ohne deinen Zweitwohnsitz anzugeben, dann machst du dich der Steuerhinterziehung schuldig.

Warum erheben manche Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer?

Für jeden Bewohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz erhält jede Gemeinde vom Bund einen finanziellen Steuerausgleich. Diese Steuer wird von den Gemeinden für die Erhaltung der Infrastruktur eingesetzt. Da dies auch von Personen, welche nur mit dem Zweitwohnsitz gemeldet sind, benutzt wird, erheben die Kommen die Zweitwohnsitzsteuer, um hier den kommunalen Aufwand auszugleichen. Denn für die gemeldeten Zweitwohnsitze bekommen die Kommunen keinen Steuerausgleich vom Bund.

Muss ich als Student die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?

Auch als Student musst du an deinem Studienort die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn du weiterhin den Erstwohnsitz im elterlichen Heim behältst. Meldest du deine Studentenwohnung als Erstwohnsitz an, dann musst du keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.