Die ersten 10 Kilometer kosten zwischen 120 € und 210 €, jeder weitere Kilometer rund 3 €. Die Mitgliedschaft in einem Automobilclub kann vorteilhaft sein.

Wenn das eigene Auto Opfer von Vandalismus wurde oder ein Unfall passiert ist, gibt es manchmal keine andere Möglichkeit als dein Auto abschleppen zu lassen. Je nachdem, wie weit es abgeschleppt wird, kann es ganz schön teuer werden. Bist du nicht bei einem Automobilclub Mitglied, können die Kosten durchaus unerwartet teuer ausfallen.

Vermutlich bist du auf diesen Artikel gestoßen, weil du dir Sorgen um die potenziell hohen Kosten eines Abschleppdiensts machst. Aber keine Sorge! Wir haben für dich alle Kosten recherchiert. So kannst du einen kühlen Kopf bewahren ...

Die Kosten eines Abschleppdienstes können stark variieren, je nach Region. Außerdem kann es teurer werden, abhängig davon, ob weitere Hilfsmittel verwendet werden müssen, vom Wochentag, Sonntage sind in der Regel teurer, sowie der Tageszeit. Bei Nacht kann man mit einem Preisaufschlag rechnen.

Welche Kosten entstehen beim Abschleppen?

Das Abschleppen selbst kostet meistens um die 100 €. Hinzu kommen allerdings noch etwaige Verwaltungsgebühren sowie die Kosten für die Zeit, die dein Auto auf einem sogenannten Verwahrparkplatz steht. Für diesen exklusiven Parkplatz können pro 24 Stunden bis zu 250 € anfallen. Schnelles Abholen lohnt sich also.

Bist du viel mit dem Auto unterwegs, kann es sich außerdem lohnen, bei einem Automobilclub Mitglied zu werden. Die Mitgliedschaft bekommst du in der Regel für einen relativ geringen jährlichen Beitrag zwischen 28 € und 80 €. Im Notfall lohnt sich die Mitgliedschaft, um nicht plötzlich, durch den hohen Betrag für den Abschleppdienst, Schulden aufzubauen, die du vielleicht nur schwer abbezahlen kannst.

Bist du Mitglied bei einem Automobilclub, werden die Kosten bis zu einer bestimmten Grenze übernommen. Beim ADAC sind das zum Beispiel bis zu 300 €.

Hier eine Liste von bekannten Automobilclubs in Deutschland und ihre Kosten:

Automobilclub

Kosten Mitgliedschaft

Kostenerstattung

ADAC

ab 54 €

bis 300 €

AvD

ab 39 €

komplett

Mobil in Deutschland

ab 28 €

komplett

In der Regel wird der Wagen bis zur nächsten Werkstatt gebracht. Übernachtungen und Mietwagen werden überwiegend übernommen, allerdings nur bis zu einem gewissen Betrag. Für einen Mietwagen erhältst du zum Beispiel um die 60 € pro Tag. Somit kannst du dich in dieser schwierigen Situation erstmal sorgenfrei von A nach B bewegen.

Ein Abschleppdienst kann allerdings auch aus anderen Gründen gerufen werden, als bei einem Unfall. Nämlich dann, wenn ein abgestelltes Auto andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. Dies wäre beispielsweise der Fall beim Parken im absoluten Halteverbot, in scharfen Kurven, auf Rettungswegen oder in direkter Umgebung von Zebrastreifen.

In diesem Fall wird das Auto entweder zu einem behördlichen Verwahrplatz oder auf den Parkplatz des Abschleppunternehmens gebracht.

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Preise können hier je nach Region schwanken: in Hamburg musst du bis zu 470 € zahlen. Bist du rechtzeitig da, bevor der Wagen abgeschleppt wird, musst du dennoch die Leerfahrt des Abschleppdienstes bezahlen. Die Kosten hierfür können zwischen 100 € und 200 € liegen.

Anbei eine kleine Auflistung, an welchen Stellen du lieber nicht parken solltest, wenn du unnötige Kosten, Stress sowie die Abholung deines Autos verhindern möchtest.

Privatparkplatz

Nimmst du auf einem Privatgrundstück unerlaubt einen Parkplatz für dich in Anspruch oder aber hältst einen Privatparkplatz unberechtigterweise besetzt, musst du damit rechnen, dass dein Auto abgeschleppt wird. Dies ist auch der Fall, wenn du den Parkplatz eines Supermarkts verwendest, aber dort nicht einkaufst. Zu den Kosten des Abschleppdienstes kommt dann meistens auch noch eine anfallende Vertragsstrafe von 15 € bis 40 €.

Behindertenparkplatz

Behindertenparkplätze sind in der Regel gut ersichtlich als solche markiert. Wer hier unerlaubt parkt, kann ebenso abgeschleppt werden. Hier können außerdem bis zu 55 € an Zusatzkosten anfallen.

Feuerwehrzufahrt

Eine Feuerwehrzufahrt sollte unter keinen Umständen zugeparkt werden. Wenn tatsächlich die Feuerwehr anrücken muss und ihr Einsatz durch dein unerlaubtes Parken behindert wird, kann es richtig teuer für dich werden und unter Umständen auch Leben kosten. Das gilt zum Beispiel, wenn du vor oder gegenüber einer Feuerwehrzufahrt parkstt oder den Hydranten zuparkst. Neben dem schlechten Gewissen musst du in diesem Fall mit zusätzlichen Kosten zwischen 55 € und 100 € rechnen, je nachdem, ob du tatsächlich den Einsatz von Rettungskräften behindert hast.

Gehweg oder Radweg

Auch diese Wege sind nicht für parkende Autofahrer gedacht, sondern gehören den Fußgängern und Radfahrern. Wenn du hier unerlaubt parkst, musst du mit Zusatzkosten zwischen 55 € und 80 € rechnen, je nachdem, ob jemand nachweislich behindert wurde.

Wer trägt die Kosten für den Abschleppdienst?

Wenn der Abschleppdienst kommt, ist nicht immer klar, wer am Ende für die Kosten aufkommen muss. Damit du auch in Ausnahmesituationen noch die Nerven behältst, hier die Übersicht über die gängigsten Situationen:

Im Falle eines Unfalls

Bei einem Unfall trägt üblicherweise der Unfallverursacher die Kosten. Hier übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung, sofern eine vorhanden ist. Hierbei solltest du allerdings beachten, dass die Kosten möglichst gering ausfallen müssen. Sonst erkennt die Versicherung eventuell nur eine Teilsumme der entstandenen Kosten an. Am besten erkundigst du dich telefonisch bei deiner KFZ-Haftpflichtversicherung oder der des Unfallverursachers. Viele Versicherungen halten die Konditionen und Bedingungen im Falle eines Unfalls auch in den schriftlichen Unterlagen fest, die du als Versicherungsnehmer bei Abschluss erhältst.

Bei einer Panne

Liegt das Auto still, zum Beispiel wegen einer Panne, übernimmt bei Mitgliedschaft eines Automobilclubs die Kosten bis zur nächsten Werkstatt. Ansonsten musst du die kompletten Kosten selber übernehmen.

Wenn dein Wagen zugeparkt ist

Wenn der eigene Wagen zugeparkt ist, meldet man dies in der Regel der Polizei. Diese leitet den Abschleppvorgang ein. Unter bestimmten Umständen kannst du auch selber den Abschleppdienst rufen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Auto unberechtigterweise auf einem Privatparkplatz steht und du der Grundstücksbesitzer bist. Dann muss der Falschparker die Kosten des Abschleppvorgangs bezahlen. Kosten, die nicht dem Abschleppen zuzurechnen sind, musst du allerdings selbst zahlen.

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Wenn dein Wagen wegen Falschparkens abgeschleppt wurde

Wird dein Wagen von der Polizei abgeschleppt, weil du unerlaubt geparkt hast, dann zahlst du als Fahrzeughalter in der Regel die Kosten. Um das Auto auszulösen, sind entsprechende Dokumente nötig. Dazu gehören ein amtliches Ausweisdokument sowie dein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein.

Zwischen 250 € und 470 € sind an Kosten durchaus möglich, täglich kommen hier weitere Kosten hinzu, schnelles Bezahlen ist also empfohlen.

Was darf ein Abschleppdienst verlangen?

Die Kosten für einen Abschleppdienst können ganz schön teuer werden, allerdings gibt es eine Begrenzung der Maximalsumme. Diese wird durch den ortsüblichen Preis bestimmt. Darüber dürfen die Kosten nicht sein, andernfalls ist es möglich, die zu viel gezahlte Summe einzuklagen.

Wie hoch so ein ortsüblicher Preis ist, lässt sich leider nur schwer beantworten, da keine Auflistung des ortsüblichen Preises vorhanden ist und es Unterschiede in der Preisgestaltung gibt, je nach Region und Stadt. Mit bis zu 257 € solltest du jedoch rechnen.

Anbei die möglichen Kosten für bestimmte Städte:

Stadt

möglicher Preis

Hamburg

300 €

Leipzig

198 €

Chemnitz

147 €

Koblenz

78 €

Falls eine Ermittlung des ortsüblichen Preises nicht möglich ist, kann er vom Gericht auch geschätzt werden.

Fazit

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die es notwendig machen, einen Abschleppdienst zu rufen, sei es eine Panne, ein Unfall oder unerlaubtes Parken, welches andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet. In so einem Fall zahlt der Halter des Autos nicht nur die Abschleppkosten, sondern zumeist auch ein Bußgeld sowie Verwaltungsgebühren.

Bei einer Panne zahlst du selber die Kosten und bei einem Unfall der Unfallverursacher. Wer Mitglied bei einem Automobilclub ist, dem werden die Kosten in der Regel bis zur nächsten Werkstatt erstattet, inklusive Kosten für mögliche Übernachtungen oder Mietautos, sofern du weiter fahren möchtest oder muss.

Diese Kosten dürfen allerdings einen bestimmten Betrag nicht übersteigen, z.B. 60 € pro Tag für ein Mietauto.Aber die Preise, die ein Abschleppdienst verlangen darf, sind durch einen sogenannten ortsüblichen Preis eingeschränkt.

Dieser ist allerdings nicht festgesetzt und einsehbar und unterscheidet sich je nach Region und Stadt erheblich. In der Regel liegen die Kosten zwischen 120 € und 260 €.

Falls du der Meinung bist, der Abschleppdienst hat unerlaubt hohe Kosten veranschlagt, kannst du vor Gericht ziehen. Ist es hier nicht möglich, einen ortsüblichen Preis zu ermitteln, kann das Gericht den Preis schätzen.