Die Kosten eines Notars sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dabei orientiert sich die Höhe der Gebühren immer am Wert der Sache.

Einen Notar wird immer dann benötigt, wenn für ein bestimmtes Dokument eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Sei es beim Kauf eines Hauses, einer Erbschaft oder bei Schenkungen - das Tätigkeitsfeld eines Notars ist riesig.

Was macht ein Notar?

Die Hauptaufgaben eines Notars sind:

  • Die Beurkundung von Rechtsgeschäften.
  • Die Beglaubigung von Unterschriften.

Darüber hinaus berät ein Notar juristisch über Vertragsinhalte oder Urkunden. Damit ist garantiert, dass alle Beteiligten immer den gleichen Wissenstand haben. Der Notar setzt aber keine Verträge oder Urkunden auf. Deren Inhalte werden von den Beteiligten selbst, oft einem Rechtsanwalt aufgesetzt.

Wegen seiner Hauptaufgaben ist ein Notar vor allem in folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Grundstücksrecht (Beurkundung von Grundstücksübertragungen)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten)
  • Familienrecht (Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen)
  • Gesellschaftsrecht (Beurkundung von Aktiengesellschaften oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister)

Ob ein Notar zurate gezogen werden muss, bestimmt das deutsche Recht. Zwingend erforderlich sind seine Dienste bei:

  • Immobilien An- und Verkauf
  • Gesellschaftsgründungsverträgen
  • Erbverträgen

Dagegen muss ein Notar ein Testament nicht zwingend beglaubigen. Um einen möglichen Erbschaftsstreit zu verhindern, ist das allerdings sinnvoll.

Was kostet ein Notar?

Die Kosten für einen Notar bestimmen die durchgeführten Arbeiten.

Generell sind die Notarkosten bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Damit verlangen alle die gleichen Preise. Lediglich die Auslagen für Telefon oder Porto können variieren. Meist liegen diese zwischen 10 € bis 30 €.

Die Kosten eines Notars hängen immer vom Wert ab, um den es geht. So ist das beispielsweise bei einem Testament dessen Reinvermögen. Das Reinvermögen ist die Summe aller Vermögensgegenstände und Guthaben, abzüglich aller Schulden (wenn vorhanden).

Im Gebührensatz der Notargebühren sind unter anderem enthalten:

  • Die Beratung durch den Notar.
  • Die Entwurfserstellung durch den Notar.
  • Die Beurkundung durch den Notar im engeren Sinne.

Ein Preisvergleich bei verschiedenen Notaren lohnt sich daher nicht.

Auszug aus der GNotKG-Gebührentabelle

Wert Einfache Gebühr Doppelte Gebühr
10.000 € 75 € 150 €
50.000 € 165 € 330 €
100.000 € 273 € 546 €
500.000 € 935 € 1.870 €
1.000.000 € 1.735 € 3.470 €

Was kostet ein Notar beim Immobilienkauf?

Die Notarkosten beim Kauf eines Hauses hängen von der Höhe des Kaufpreises ab. Sie sind genau im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. So entstehen beispielsweise für den Kauf eines Einfamilienhauses für 250.000,00 € folgende Kosten auf Käuferseite:

Tätigkeit

Gebührensatz

Gebühr (ausgehend von 250.000 €)

Beurkundung des Kaufvertrages (§§ 97, 47)

2,0

1.070 €

Einholung der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (§ 112)

0,5

50 €

Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und der Eigentumsumschreibung (§ 113)

0,5

267,50 €

Verauslagte Kosten für den Grundbuchauszug

 

8,00 €

Dokumentenpauschale: 6 Seiten farbig

 

1,80 €

Dokumentenpauschale: 96 Seiten (schwarz/weiß)

 

14,40 €

Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

 

15,00 €

Gesamtgebühr inkl. Umsatzsteuer 19 %

 

1.697,77

Für den Verkäufer liegt der Gebührensatz hingegen immer bei 0,5. Daraus ergeben sich dann folgende Kosten:

Tätigkeit

Wert in €

Gebühr in €

Einholung der Löschungsbewilligung (§ 112)

250.000 €

217,50 €

Treuhandauftrag (§ 113)

180.500 €

204,00 €

Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

 

5,00 €

Gesamtgebühr inkl. Umsatzsteuer 19 %

 

507,54

Kosten für den Verkäufer fallen bei dem Verkauf einer Immobilie lediglich dann an, wenn das zu veräußernde Objekt eine Grundbuchbelastung aufweist und diese vom Käufer nicht mitübernommen wird.

Was verlangt ein Notar für die Erstellung eines Ehevertrags?

Rund 45 % der heute geschlossenen Ehen werden wieder geschieden. Und bei Zweitehen liegt die Zahl sogar bei 70 %. Gerade wenn es um große Besitztümer geht, die durch die Heirat in eine Ehe gebracht werden, kann sich daher ein Ehevertrag durchaus empfehlen.

Doch leider passen die gesetzlichen Regelungen für Ehe, Familie und Lebensgemeinschaften kaum noch zu den heutigen persönlichen Verhältnissen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während einer Ehe geschlossen werden. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Demnach schwanken aber auch die Gebühren.

Gebührenbeispiel bei Gütertrennung und Verzicht auf Zugewinnausgleich

Wird auf die Zugewinngemeinschaft verzichtet und eine Gütertrennung angestrebt, bei einem Vermögen von 200.000 €, entstehen folgende Kosten:

Tätigkeit

Gebührensatz

Gebühr

Beurkundung des Ehevertrages (§§ 97, 100)

2,0

870,00 €

Dokumentenpauschale: 2 Seiten farbig

 

0,60 €

Dokumentenpauschale: 20 Seiten (schwarz/weiß)

 

3,00 €

Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

 

20,00 €

Verauslagte Kosten für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister

 

30 €

Gesamtgebühr inkl. Umsatzsteuer 19 %

 

1.099,08 €

Die Kosten für die Aufhebung der Gütertrennung und der Beschluss einer Künftigen sind übrigens dieselben.

Schließen die im gesetzlichen Güterstand lebenden Eheleute für den Fall einer Scheidung den Ausgleich auf Zugewinn vollständig aus, entfallen die Kosten für die Registrierung im zentralen Testamentsregister. Demnach kostet ein Notar in diesem Fall noch 1.063,38 €.

Was kostet die Beglaubigung einer Unterschrift?

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift wird die Echtheit einer Unterschrift einer Person durch den Notar beglaubigt. Die unterzeichnende Person muss sich dem Notar gegenüber mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen. Wurde das Dokument bereits unterzeichnet, kann der Notar die Unterschrift dennoch beglaubigen - sofern die unterzeichnete Person bestätigt, dass die Unterschrift von ihr stammt.

Die Mindestgebühr bei einer Unterschriftsbeglaubigung (ohne Entwurf) liegt bei 20,00 €. Die Höchstgebühr beträgt 70,00 €. Dazu kommt noch die gesetzlich geltende Umsatzsteuer.

Wie berechnen sich die Kosten eines Notars?

Die Notarkosten und deren Höhe hängen von unterschiedlichen Faktoren ab:

Wertgebühren: Die Notarkosten und deren Höhe hängen ausschließlich vom Wert des Geschäfts und nicht vom Arbeitsaufwand ab. Die entsprechenden Sätze dafür sind bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verankert. Basierend auf dem dort hinterlegten Gebührensatz errechnen sich die Kosten für den Notar nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Darin enthalten sind immer eine umfassende Beratung, die Entwurfsfertigung sowie Beurkundung im engen Sinn.

Gebührensatz: Für einseitige Erklärungen wird die volle Gebühr (1,0) berechnet. Für Verträge und Beschlüsse wird die doppelte Gebühr (2,0) erhoben. Dagegen betragen Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten nur den halben Gebührensatz (0,5). Handelt es sich zudem lediglich um die Einholung eines Vorkaufsrechtszeugnisses nach § 28 Abs. 1 des Baugesetzbuchs, dürfen die Gebühren maximal 50 € betragen.

Geschäftswert: Ebenfalls im GNotKG geregelt ist die Ermittlung des Geschäftswertes für die Gebührenberechnung. Dies ist bei der Erstellung eines Kaufvertrags der Kaufpreis, bei der Erhebung einer Generalvollmacht das Bruttovermögen des Vollmachtgebers oder bei Testamenten das Reinvermögen des Erblassers.

Welcher Notar in deiner Nähe ist der Beste?

Auf Listando findest du zahlreiche Notariate mit unterschiedlichen Spezialisierungen in deiner Nähe. Sieh dir in Ruhe die Fachrichtungen an. Bei Fragen kannst du direkt Kontakt zum jeweiligen Notar aufnehmen. Wegen der einheitlichen Gebührenordnung bleibt dir zum Glück der Preisvergleich erspart.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema Notar

Was kostet eine Notar Beglaubigung?

Eine Dokumentenbeglaubigung soll die Richtigkeit einer Urschrift (des Originals) nachweisen.

Für die Beglaubigung eines Dokumentes erhält der Notar für jede angefangene Seite der Kopie 1,00 €, mindestens jedoch 10,00 €. Die Notargebühren werden bei mehreren Dokumenten für jedes Dokument einzeln erhoben.

Somit liegen die Kosten für die Dokumentenbeglaubigung von 12 Seiten bei 12 €. Dazu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Die Beglaubigung einer Unterschrift kostet zwischen 20 € bis 70 €.


Wie hoch sind die Notarkosten für ein Testament?

Für die Beurkundung eines Einzeltestaments wird der einfache Gebührensatz fällig. Bei gemeinschaftlichen Testamenten von Eheleuten und bei Erbverträgen ist es der doppelte Satz (2,0). Wird über den gesamten Nachlass verfügt, gilt das Reinvermögen als Geschäftswert. Bei Aktivvermögen werden die Schulden bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen. Gibt es Verfügungen, die nicht den gesamten Nachlass betreffen, muss die wirtschaftliche Bedeutung der Verfügung berücksichtigt werden. Hinzu kommen Schreibauslagen sowie Porto und Telefongebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Außerdem fällt für die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eine einmalige Gebühr von 15 € pro Erblasser an.

Lebt ein deutscher Erblasser nicht in Deutschland oder besteht die Möglichkeit, dass er später ins Ausland zieht, muss in der Regel eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen werden. Dann erhöht sich der Geschäftswert um 30 %.

Typischerweise kannst du, je nach Geschäftswert mit folgenden Gebühren rechnen:

** Geschäftswert** Gebühren für Einzeltestament Gebühren für gemeinschaftliches Testament
10.000 € 150 € 260 €
20.000 € 200 € 350 €
50.000 € 280 € 500 €
100.000 € 440 € 780 €
200.000 € 670 € 1.200 €
500.000 € 1.300 € 2.440 €
1.000.000 € 2.260 € 4.340


Wie hoch ist der Anteil der Notarkosten bei einem Haus?

Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 1.8.2013 liegen die Kosten beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung bei 1,5 % des Kaufpreises. Davon entfällt 1 % auf den Notar. 0,5 % werden für den Grundbucheintrag verrechnet. Kostet eine Immobilie beispielsweise 300.000 €, dann kostet der Notar samt Grundbucheintrag 4.500 €. Gelegentlich kann der Prozentsatz auch 1,2 % oder 1,8 % vom Kaufpreis betragen.


Was kostet ein Notar bei einer Schenkung?

Eine Schenkung wird nur durch einen beglaubigten Schenkungsvertrag durch einen Notar und mit einer entsprechenden Änderung des Grundbucheintrags gültig. Die Kosten für den Notar und die Eintragungen liegen zwischen 1 % und 2 % des Immobilienwerts.


Was kostet ein Notar bei der Firmengründung (z. B. GmbH oder UG)?


Die Notargebühren für die Firmengründung (GmbH oder UG) richtet sich grundsätzlich nach dem Stammkapital der Gesellschaft.

Allerdings ist laut Gesetz ein Mindestgeschäftswert von 30.000 € vorgesehen, so dieser Betrag maßgeblich ist.

Allerdings kommt der Mindestgeschäftswert nicht zur Anwendung, wenn die Firmengründung mithilfe des gesetzlichen Musterprotokolls erfolgt. Dieses ist jedoch allenfalls bei Ein-Mann-Gesellschaften zu empfehlen, da darin keine vom Gesetz abweichenden Regelungen vorgesehen sind und daher bei mehreren Gesellschaftern uninteressant ist.

Außerdem sind bei der Verwendung des Musterprotokolls Teile der Gründungskosten steuerlich auf unabsehbare Zeit nicht abzugsfähig.

Der Gebührensatz beträgt 1,0 bei einer Ein-Mann-Gesellschaft und 2,0 bei einer Mehrmann-Gesellschaft. Der Gebührensatz für die Beurkundung der Bestellung des oder der ersten Geschäftsführer beträgt 2,0. Für den Eintrag in das Handelsregister gilt der halbe Gebührensatz(0,5). Dazu kommen noch Vollzugs- und Betreuungsgebühren.

Gebührenübersicht für die Gründung einer GmbH

Stammkapital
250.000 €
Notargebühren Eintragungsgebühren
Handelsregister
Ein-Personen-GmbH 805 € 200 €
Mehr-Personen-GmbH 835 € 200 €

Gebührenübersicht für die Gründung einer UG mit Musterprotokoll

Stammkapital
1.000 €
Notargebühren Eintragungsgebühren
Handelsregister
Ein-Personen-UG 195 € 200 €
Mehr-Personen-UG 280 € 200 €