Die Preise für den Pflegedienst liegen je nach Pflegegrad zwischen 500 € und 2.500 € im Monat und sind unterschiedlich je nach Bundesland.

Gerade für pflegende Angehörige ist ein ambulanter Pflegedienst meistens eine sehr große Hilfe. In der häuslichen Pflege werden die Pflegebedürftigen in einer professionellen Dienstleistung hauswirtschaftlich und pflegerisch betreut und versorgt. Der Pflegedienst kommt dabei nach Hause zu dem Betroffenen.

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Dienstleistungsunternehmen, welches Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in der täglichen häuslichen Pflege unterstützt.

Für die Pflege werden meistens feste Zeiten mit dem Pflegedienst vereinbart. In dieser Zeit kommt der Pflegedienst nach Hause und betreut den Pflegebedürftigen pflegerisch, sowie hauswirtschaftlich.

Dabei regelt der Pflegevertrag, wie oft der Betroffene den Pflegedienst benötigt. Dies reicht von 1 bis 2 x pro Woche bis hin zu mehrmals täglich oder auch 24h täglich. Die Häufigkeit hängt vor allem davon ab, wie stark pflegebedürftig derjenige ist.

Wie hoch sind die Kosten für den Pflegedienst?

Je nach Bundesland variieren die Preise für Pflegedienste. Die Kosten für den die häusliche Pflege basieren auf der Vergütungsvereinbarung zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten. Die Pflegedienste müssen sich an diese vereinbarten Preise halten.

Welche Leistungen werden vom ambulanten Pflegedienst übernommen?

Jeder Pflegedienst bietet unterschiedliche Leistungen an. Daher sollte immer vorab gefragt werden, ob alle benötigten und angebotenen Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden.

Wer übernimmt die Kosten für den Pflegedienst?

Pflegebedürftige Menschen werden vom Medizinischen Dienst der Pflegekasse in einen Pflegegrad eingestuft. Anhand des Pflegegrades übernimmt die Pflegeversicherungen einen Teil der Kosten für den Pflegedienst. Sollten die tatsächlichen Kosten für die Pflege höher sein, müsste der Pflegebedürftige diese selbst bezahlen. Sind die Kosten niedriger, kann bei der Pflegekasse eine Kombinationsleistung beantragt werden.

Je nachdem, wer zuständig ist, übernimmt ein anderer Leistungsträger die Kosten für den Pflegedienst:

  • Krankenversicherung: Wenn es um Leistungen der häuslichen Krankenpflege geht, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten. Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad, z.B. als Nachsorge nach einer Operation oder einem Krankenhausaufenthalt.
  • Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5. Je nach Pflegegrad übernimmt sie die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung.
  • Sozialamt: Für Menschen, welche „Hilfe zur Pflege“ erhalten, ist das Sozialamt zuständig.
  • Selbstzahler: Die Kosten für den Pflegedienst können auch selbst bezahlt werden. Dies kommt besonders dann vor, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, welche nicht über die Pflegesachleistungen abgedeckt sind. In diesem Fall muss der Rest selbst bezahlt werden. Wenn der zu Pflegende keinen Pflegegrad hat, dann muss er für den Pflegedienst selbst aufkommen.

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade, welche nach Punkten eingeteilt werden und somit auch unterschiedliche Leistungen umfassen:

Pflegegrad Definition Pflegegeldleistung
(bei der Versorgung durch Angehörige)
Pflegesachleistung
(bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst)
Pflegegrad 1 12,5 - 26 Punkte → geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - -
Pflegegrad 2 27 - 47 Punkte → deutliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 316 € monatlich 724 € monatlich
Pflegegrad 3 47,5 - 69,5 Punkte → schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 545 € monatlich 1.363 € monatlich
Pflegegrad 4 70 - 89,5 Punkte → schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 728 € monatlich 1.693 € monatlich
Pflegegrad 5 90 oder mehr Punkte → schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonders hohe Anforderungen an die Versorgung durch den Pflegedienst 901 € monatlich 2.095 € monatlich

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben die Betroffenen ab dem Pflegegrad 2 einen Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Sie erhalten außerdem einen Zuschuss in Höhe von 1.774 € pro Jahr für die Kurzzeitpflege und 1.612 € im Jahr für die Verhinderungspflege.

Jeder Pflegebedürftige bekommt unabhängig vom Pflegegrad noch folgende Leistungen:

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €/Monat
  • Hilfsmittel bis zu 40 €/Monat
  • Zuschuss zum Hausnotruf mit bis zu 25,50 €/Monat
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung mit bis zu 4.000 €/Maßnahme

Dies sind die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung, aufgeschlüsselt nach Pflegegrad:

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Hilfsmittel 40 €/Monat 40 €/Monat 40 €/Monat 40 €/Monat 40 €/Monat
Entlastungsbetrag 125 €/Monat 125 €/Monat 125 €/Monat 125 €/Monat 125 €/Monat
Wohngruppenzuschlag 214 €/Monat 214 €/Monat 214 €/Monat 214 €/Monat 214 €/Monat
Tages- und Nachtpflege - 724 €/Monat 1.363 €/Monat 1.693 €/Monat 2.095 €/Monat
Kurzzeitpflege - 1.774 €/Jahr 1.774 €/Jahr 1.774 €/Jahr 1.774 €/Jahr
Verhinderungspflege - 1.612 €/Jahr 1.612 €/Jahr 1.612 €/Jahr 1.612 €/Jahr
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme 4.000 €/Jahr 4.000 €/Jahr 4.000 €/Jahr 4.000 €/Jahr 4.000 €/Jahr

Rechenbeispiel für ambulante Pflege

Frau Meyer benötigt 2 x in der Woche eine große Grundpflege mit Ganzwaschung, Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme und 3 x in der Woche eine kleine Grundpflege mit Teilwaschung, Lagern/Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme. Hierfür wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. Am Wochenende kümmert sich die Tochter um sie und versorgt auch den Haushalt. Frau Meyer hat Pflegegrad 2, daher übernimmt die Pflegekasse 724 € der monatlichen Kosten. Der Pflegedienst berechnet aber 820 € monatlich. Also muss Frau Meyer noch 96 € aus eigener Tasche bezahlen.

Welche Leistungen übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

Ein Pflegedienst arbeitet nach einem Leistungskatalog, diese variieren je nach Bundesland und werden von den Pflegekassen mit den Pflegediensten verhandelt. Diese Leistungen übernehmen die ambulanten Pflegedienste:

  1. Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  2. Betreuungsleistung
  3. hauswirtschaftliche Versorgung
  4. Erst- und Folgebesuche
  5. Pflegeeinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI (Pflegeberatung)
  6. Wegepauschale