Allgemeine Geschäftsbedingungen

von der Listando GmbH

Artikel 1: Begriffsklärungen

Dienstleister: Eine natürliche oder eine juristische Person, die eine Dienstleistung bereitstellt und sich bei Listando zur Vermittlung potenzieller Klienten angemeldet hat. Jeder Dienstleister wird als gewerblicher Anwender der Internet-Plattform angesehen und fällt nicht unter die Kategorie der Verbraucher. Die gesetzlichen Regelungen für Verträge mit Verbrauchern sind daher nicht anwendbar, es sei denn, es wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen anders angegeben. Klienten: natürliche oder juristische Personen, die an Dienstleistungen interessiert sind und Listando ihre Kontaktdaten über die Internet- Plattform geben, um mit Listando-Dienstleistern aus einer spezifischen Kategorie Kontakt aufzunehmen. Kontaktanfrage(n): Anfragen von Klienten, die bei Listando eingereicht werden und von Listando an Dienstleister weitergegeben werden. Eine Kontaktanfrage enthält die erforderlichen Daten, die es dem Dienstleister ermöglichen, den Klienten direkt oder über die Internet-Plattform zu kontaktieren. Internet-Plattform: Der von Listando erstellte und verwaltete Online- Marktplatz, auf dem Klienten und Dienstleister zusammentreffen. Unternehmensseite: Die Seite des Dienstleisters auf der Internet-Plattform mit Angaben zu dem Unternehmen und den Kontaktmöglichkeiten.

Artikel 2: Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle Angebote, Vertragsabsprachen und sonstige rechtliche Beziehungen zwischen Listando und seinen Dienstleistern, unabhängig von ihrer Entstehungsweise. Listando erkennt keine allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Dienstleister an, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde.

2.2: Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von den beteiligten Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2.3: Nicht nur Listando, sondern auch alle Personen, die von Listando zur Durchführung einer Beauftragung des Dienstleisters herangezogen werden, können sich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

2.4: Listando besitzt die Befugnis, die vorliegenden Geschäftsbedingungen zu jedem Zeitpunkt zu ändern, wobei es erforderlich ist, den Dienstleister unverzüglich über solche Modifikationen in Kenntnis zu setzen. Eine Änderung kann insbesondere dann vorgenommen werden, wenn einer oder mehrere der im Artikel 12 aufgelisteten Szenarien gegeben sind, wobei diese Aufzählung nicht als abschließend zu betrachten ist. Sollte es zu einer Änderung kommen, steht es dem Dienstleister frei, die Vereinbarung zu beenden, es sei denn, die Änderung wirkt sich nicht nachteilig auf den Dienstleister aus.

2.5: Im Falle, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Vertragsverhältnis zwischen Listando und dem Dienstleister für gültig erklärt wurden, sind sie ebenso auf jegliche zukünftige Vertragsverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien anwendbar.

Artikel 3: Zustandekommen des Vertrags

3.1: Jegliche schriftlichen, mündlichen und elektronischen Mitteilungen und Angebote seitens Listando gelten stets als freibleibend und können widerrufen werden; sie sind als Einladungen zur Abgabe eines Angebots zu betrachten.

3.2: Die Akzeptanz eines solchen Angebots durch den Dienstleister wird als dessen Angebot angesehen; der Vertrag kommt zustande, wenn Listando dem Dienstleister schriftlich oder elektronisch bestätigt, das seine Premium Mitgliedschaft erfolgreich abgeschlossen ist.

Artikel 4: Leistungen von Listando

4.1: Listando unterhält eine Internet-Plattform, die darauf abzielt, Aufträge zwischen Dienstleistern und Klienten zu vermitteln. Die Internet-Plattform konzentriert sich auf Eventdienstleistungen, Digitaldienstleistungen und weitere Dienstleistungen aus diversen Kategorien und Bereichen. Listando nimmt diesbezüglich Anfragen potenzieller Klienten über seine Internet- Plattform entgegen und leitet diese an einen oder mehrere seiner registrierten Dienstleister weiter.

4.2: Listando ist befugt, die vom Dienstleister bereitgestellten Daten, einschließlich Fotos, Logos und Unternehmensnamen, zu Marketingzwecken zu nutzen.

4.3: Listando nimmt ausschließlich eine vermittelnde Funktion ein. Listando trägt keine Verantwortung für Handlungen oder Unterlassungen eines Dienstleisters oder Klienten.

4.4: Der Inhalt der Internet-Plattform sowie die von Dienstleistern und Klienten bereitgestellten Informationen, Anfragen, Aufträge, Bewertungen und Empfehlungen stammen von den Dienstleistern und Klienten. Listando übernimmt keine Haftung für die Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen und trägt in keiner Weise die Verantwortung dafür.

4.5: Listando übernimmt keine Haftung für die Erreichbarkeit der Internet- Plattform und garantiert nicht, dass die Internet-Plattform frei von Viren und/oder anderen Fehlern ist. Listando ist berechtigt, die Internet- Plattform zeitweise stillzulegen oder einzuschränken, falls dies für Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und/oder Änderungen der Internet- Plattform notwendig ist, ohne dass hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Listando entsteht. Dienstleister müssen über eine solche zeitweise Stilllegung nicht in Kenntnis gesetzt werden.

4.6: Listando übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung jeglicher Verpflichtungen zwischen Dienstleistern und Klienten. Insbesondere trägt Listando keine Verantwortung für die Ausführung der zu erbringenden Leistungen oder die Einhaltung spezifischer Qualitätskriterien durch Dienstleister. Listando übernimmt ebenso keine Verantwortung für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen seitens der Klienten.

Artikel 5: Verpflichtungen der Dienstleister

5.1: Eine natürliche oder juristische Person, die Event- Digital oder andere Serviceleistungen anbietet, kann über die Internet-Plattform die Registrierung als Dienstleister beantragen. Listando behält sich das Recht vor, einen solchen Antrag anzunehmen oder ohne Nennung von Gründen abzulehnen.

5.2: Nach Zustimmung und Bearbeitung des Antrags ermöglicht Listando es dem Dienstleister einen Benutzernamen und ein Kennwort auszuwählen, welche den Zugriff auf die Internet-Plattform ermöglichen.

5.3: Der Dienstleister trägt die Verantwortung dafür, ein aussagekräftiges Profil anzulegen, die Kriterien für die Übereinstimmung mit Anfragen der Klienten zu definieren sowie die Servicebereiche und die Regionen auszuwählen, in denen der Dienstleister aktiv ist. Die von Listando verarbeiteten Unternehmensinformationen des Dienstleisters gelten nach gemeinsamer Auffassung grundsätzlich nicht als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO; die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags.

5.4: Der Dienstleister ist eigenverantwortlich und haftet für den Inhalt der Informationen, die er auf der Plattform veröffentlicht. Der Dienstleister sichert zu, dass der Inhalt dieser Informationen korrekt, aktuell und verlässlich ist und nicht gegen geltende Gesetze und Bestimmungen verstößt. Zudem sichert der Dienstleister zu, dass er durch seine Daten das Ansehen von Listando nicht beschädigt und sich davor hütet, unaufgeforderte und/oder unerwünschte Mitteilungen an Klienten zu versenden.

5.5: Der Dienstleister stellt Listando stets zeitnah alle Daten und Informationen zur Verfügung, die für die sachgemäße Erfüllung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags erforderlich und dienlich sind. Der Dienstleister sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Daten zutreffend sind. Der Dienstleister wird Listando innerhalb von 14 Tagen benachrichtigen, falls sich die Daten ändern oder als unrichtig herausstellen.

Artikel 6: Pflichten von Listando

6.1: Für jeden übermittelte Kontaktanfrage wird dem Dienstleister von Listando die zwischen Listando und dem Dienstleister vereinbarte Gebühr berechnet.

6.2: Listando ist lediglich dazu verpflichtet, Kontakte an seine Dienstleister weiterzuleiten. Listando ist gegenüber seinen Dienstleistern nicht verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. Das bedeutet unter anderem, dass Listando nicht verpflichtet ist, eine bestimmte Mindestanzahl von Anfragen an einen Dienstleister weiterzuleiten. Listando garantiert auch nicht, dass potenzielle Klienten, die Kontaktanfragen stellen, tatsächlich zu Klienten das Dienstleisters werden.

6.3: Listando behält sich das Recht vor, eine Kontaktanfrage gleichzeitig oder zeitlich versetzt an mehrere Dienstleister zu senden, damit die potenziellen Klienten verschiedene Dienstleister vergleichen können.

6.4: Die Anzahl der Anfragen, die ein Dienstleister von Listando erhält, kann variieren. Ein Dienstleister kann die gewünschten Regionen anpassen und die Kategorien von Anfragen angeben, die er erhalten möchte. Das Ändern dieser Parameter ist kostenlos und kann jederzeit vorgenommen werden.

Artikel 7: Privatsphäre und Datenschutz

7.1: Listando verarbeitet personenbezogene Daten von Klienten und Dienstleistern ausschließlich für die Zwecke seiner Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen.

7.2: Die Dienstleisterverpflichten sich, die über die Online-Plattform erhaltenen Daten ausschließlich für den Zweck der Abwicklung und Erfüllung von Verträgen mit den Klienten zu verwenden. Es ist dem Dienstleister insbesondere untersagt, Kontakte oder andere Informationen an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.

7.3: Der Dienstleister ist sich der Anforderungen der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze bewusst und wird bei der Verarbeitung personenbezogener Daten alle gesetzlichen Anforderungen einhalten.

7.4: Personenbezogene Daten, die von Listando zur Verfügung gestellt werden, dürfen von den Dienstleistern nur für den Zweck der Abwicklung und Erfüllung von Verträgen, die sich aus Anfragen potenzieller Klienten ergeben, verarbeitet werden. Der Dienstleister verpflichtet sich, hinsichtlich dieser Daten folgende Punkte zu beachten:

  • Der Dienstleister darf die personenbezogenen Daten nur für die in der Vereinbarung mit Listando, in der Datenschutzerklärung von Listando und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Zwecke verwenden.
  • Personen, die im Auftrag des Dienstleisters mit den betreffenden Daten arbeiten, müssen zur Vertraulichkeit verpflichtet sein.
  • Der Dienstleister muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine Verarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO sicherzustellen und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.
  • Der Dienstleister muss eventuellen Auftragsverarbeitern durch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung die notwendigen Verpflichtungen auferlegen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten.
  • Sollte ein Auftragsverarbeiter seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, haftet der Dienstleister in vollem Umfang gegenüber den betroffenen Personen und stellt Listando von jeglicher Haftung frei.
  • Der Dienstleister muss sicherstellen, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn betroffene Personen ihre Datenschutzrechte (wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit) geltend machen.
  • Der Dienstleister muss bei der Erfüllung von Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterstützen.
  • Falls kein Vertrag mit einem potenziellen Klienten zustande kommt, nachdem ein Kontakt zur Verfügung gestellt wurde, muss der Dienstleister die übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich löschen oder den Datensatz anonymisieren. Das Gleiche gilt nach der Erfüllung eines Vertrags, sofern der Dienstleister danach keine unabhängige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung hat, wie zum Beispiel eine Einwilligung des Klienten.
  • Der Dienstleister darf die Daten nicht außerhalb von Organisationen oder Länder verarbeiten, die mindestens das gleiche Maß an Garantien bieten wie die Europäische Union, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 8: Kündigung

8.1: Die Vereinbarung zwischen dem Dienstleister und Listando kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von fünf (5) Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z.B. per E-Mail) oder kann unmittelbar über das Dienstleister-Dashboard vorgenommen werden. Bei einer Kündigung über das Dienstleister- Dashboard tritt die Kündigung sofort in Kraft.

8.2: Bei einer Kündigung werden sämtliche vom Dienstleister noch geschuldeten Beträge zum Zeitpunkt der Kündigung sofort fällig und sind ohne Verzug zu begleichen.

Artikel 9: Preise und Bezahlung

9.1: Der Dienstleister erhält eine Rechnung, auf der die erhaltenen Kontaktanfragen aufgeführt sind. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt per Überweisung vom Dienstleisters. Rechnungen sind mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu bezahlen. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugestellt.

9.2: Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Listando darf der Dienstleister keine Ansprüche, Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten.

9.3: Alle von Listando angegebenen Beträge sind netto und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Mehrwertsteuer an Listando abzuführen, es sei denn, die Mehrwertsteuer muss gemäß den europäischen Rechtsvorschriften vom Dienstleister selbst abgeführt werden. Die von Listando in Rechnung gestellten Beträge und Gebühren können jederzeit geändert werden.

9.4: Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Dienstleister, der nicht rechtzeitig zahlt, automatisch in Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist sind gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen.

9.5: Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister verpflichtet, Listando neben dem geschuldeten Betrag und den darauf anfallenden Zinsen auch die angemessenen Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren in vollem Umfang zu erstatten. Dies schließt Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros ein.

9.6: Der Zahlungsanspruch wird sofort fällig, wenn der Dienstleister in Insolvenz gerät, Zahlungsaufschub beantragt, wenn das Vermögen des Dienstleisters gepfändet wird, wenn der Dienstleister verstirbt oder wenn der Dienstleister liquidiert oder aufgelöst wird.

Artikel 10: Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

10.1: Keine Bestimmung dieser Vereinbarung wird dazu verwendet, die Haftung einer Partei in einer Weise zu beschränken, die nach geltendem Recht unzulässig ist. Insbesondere haftet eine Partei uneingeschränkt für Schäden, die durch (a) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, die im Zusammenhang mit oder während der Erfüllung von Pflichten aus dieser Vereinbarung entstehen, unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit der Partei oder ihrer Unterauftragnehmer; (b) Verletzung von Pflichten, die für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Vereinbarung wesentlich sind (sog. Kardinalpflichten); Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen; (c) Verletzung einer vertraglichen Garantie.

10.2: Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von Listando, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 10.1, ausgeschlossen.

10.3: Im Falle grober Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 10.1, die Haftung von Listando auf einen Betrag von EUR 500,00 begrenzt.

10.4: Vorbehaltlich der Regelung in Absatz 10.1 haftet Listando nicht für indirekte Schäden.

10.5: Der Dienstleister stellt Listando sowie seine gegenwärtigen und zukünftigen verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie deren Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter von jeglicher Haftung für Schäden (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die sich aus Ansprüchen Dritter ergeben.

Artikel 11: Verjährung

Ansprüche des Dienstleisters gegen Listando unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch entstanden ist.

Artikel 12: Gründe für die Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die in Artikel 2.4 dieser allgemeinen Bedingungen genannten Gründe für eine Änderung dieser Bedingungen sind insbesondere, aber nicht abschließend:

  1. Wenn Listando zusätzliche oder andere Dienstleistungen als die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten anbietet;
  2. Wenn Listando die Preise für seine Dienstleistungen ändert;
  3. Wenn Listando diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ändern muss.

Artikel 13: Eigentumsrechte

13.1: Alle Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums in Bezug auf Software oder andere Produkte und Dienstleistungen, die im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages entwickelt oder bereitgestellt werden, verbleiben ausschließlich bei Listando oder seinen Lizenzgebern. Der Dienstleister erhält lediglich die Nutzungsrechte und Befugnisse, die in diesen Bedingungen ausdrücklich gewährt werden oder sonst schriftlich vereinbart sind, und wird darüber hinaus keine Duplikate oder Kopien anfertigen. Mit Ausnahme des Namens und des Logos des Dienstleisters bleiben alle Rechte des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der Online-Plattform stets im Eigentum von Listando.

13.2: Software, Geräte und andere Materialien, die vom Dienstleister zur Verfügung gestellt werden, sind als vertrauliche Informationen zu behandeln.

13.3: Dem Dienstleister ist es nicht gestattet, jegliche von Listando angebrachte Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums zu verändern oder zu entfernen.

Artikel 14: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

14.1: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

14.2: Für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, sind die Gerichte von Düsseldorf ausschließlich zuständig.

Artikel 15: Schlussbestimmungen

15.1: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und müssen durch eine einfache elektronische Signatur unterzeichnet werden, sofern nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.2: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.