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Anwaltskanzlei Schäfer FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Anwaltskanzlei Schäfer FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT

Profil von Georg C. S.
5 Mitarbeiter
29 Jahre im Geschäft
Deutsch, Englisch, Französisch

Beschreibung

Wir sind Fachanwälte für Strafrecht (seit 2001 bzw. seit 2008) und leben und arbeiten mit Herz und Verstand. Als Strafverteidiger sind wir sowohl als Wahl- wie als Pflichtverteidiger bundesweit tätig. Wir kennen und lieben unseren Beruf, weil wir hier helfen können und Erfolge erzielen. Unsere Erfolge sind Ihre Erfolge!

Kenntnisse und Abschlüsse

Kurze Übersicht von relevanten Qualifikationen
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Fachanwälte für StrafrechtStrafverteidigerFachanwalt für StrafrechtFachanwältin für StrafrechtNebenklagevertreterGeschädigtenvertreterStrafrechtBetäubungsmittelstrafrechtJugendstrafrechtSexualstrafrechtPflichtverteidigernotwendige VerteidigungVerkehrsstrafrechtMassregelvollzugsstrafrecht

Akzeptierte Zahlungsarten

So kannst du bei Georg C. bezahlen
Bar
Überweisung/Rechnung
Ratenzahlung

FAQs

Wie würdest du deine Arbeitserfahrung in diesem Bereich beschreiben?Als Fachanwälte für Strafrecht seit 2001 (Rechtsanwalt Georg C. Schäfer) bzw. 2008 (Rechtsanwältin Sarah Kroll), die fast ausschließlich im Strafrecht tätig sind, bearbeiten wir Hunderte von Fällen jährlich in diesem Rechtsgebiet. Gehen Sie zum Arzt, möchten Sie von ihm bestmöglich beraten und behandelt werden und zwar so, als wäre er selbst der Patient. So verstehen wir unseren Beruf als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht. Wir beraten und vertreten Sie bei der Strafverteidigung in allen Bereichen - von Jugendstrafsachen, Verkehrsstrafsachen und Vermögensdelikten (z. B. Diebstahl, Betrug, Raub), über Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogendelikte), bei Gewaltdelikten (z. B. Körperverletzung) und Sexualstraftaten. Wir stehen Ihnen als Wahl- und Pflichtverteidiger zur Verfügung, vertreten Sie vor Gericht, auch in der Rechtsmittelinstanz (Berufung, Beschwerde und Revision) und sind als Zeugenbeistand, in der Geschädigtenvertretung und bei der Nebenklage für Sie tätig. Ferner in den Bereichen Anhörung, Anklage, Beschlagnahme, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Maßregelvollzug, Pflichtverteidigung, Polizeigewahrsam, Strafanzeige, Strafbefehl, Therapie, Unterbringung u.a. Bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht regeln wir für Sie die Themen Alkoholfahrt, Beleidigung, Drogenfahrt, fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsüberschreitung, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unfallflucht, Verkehrsgefährdung u.a. Fortbildungen im Strafrecht nehmen wir regelmäßig wahr.
Welche einzigartigen Fähigkeiten hast du?Wir vertreten Sie in Berlin, aber auch bundesweit, in sämtlichen Bundesländern, vor der Polizei, der Amtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Generalbundesanwalt, Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundes-gerichtshof. Benennen Sie Rechtsanwalt Schäfer bzw. Rechtsanwältin Kroll nach Rücksprache mit uns bei Gericht (Amtsgericht bzw. Landgericht) als Pflichtverteidiger, auch für hinzuverbundene Verfahren, ggf. per Rechtsmittel, auch im Strafbefehlsverfahren. Geben Sie dem Gericht nicht die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl auszusuchen. Dies ist dann ein Verteidiger, der das Vertrauen des Gerichts genießt, nicht aber unbedingt Ihr Vertrauen!
Welche relevanten Zertifikate von abgeschlossenen Ausbildungen/Kursen hast du?Fachanwaltstitel für Strafrecht seit 2001 (Rechtsanwalt Georg C. Schäfer) Fachanwaltstitel für Strafrecht seit 2008 (Rechtsanwältin Sarah Kroll) Qualität duch Fortbildung (Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer) Fortbildungsbescheinigung des DAV
Mit welcher Art Kunden hattest du bisher zu tun?Unsere Mandanten bilden einen Querschnitt der Bevölkerung. Wir sind tätig im Allgemeinen Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Waffenstrafrecht, bei der Überprüfung einer Massregel, als Vertreter von Anzeigeerstattern und Geschädigten sowie im Rahmen der Nebenklage.

Arbeitszeiten

Montag9:00 - 18:00
Dienstag9:00 - 18:00
Mittwoch10:00 - 18:00
Donnerstag9:00 - 18:00
Freitag10:00 - 18:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen
Anwaltskanzlei Schäfer FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT
Antwortet innerhalb von 24 Stunden
100% Kostenlos und unverbindlich