John DoeJ

Abschleppdienst ACE Knippschild

ein Angebot von Günther K.
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1 Mitarbeiter

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Christian RauschC
Christian Rausch
Top-Service! Mein Fahrzeug ist liegen geblieben und musste in die Werkstatt. Die Ausführung des Auftrages erfolgte sehr zuverlässig, der Mitarbeiter der Firma hatte ein sehr freundliches, sauberes, zuvorkommendes Auftreten. Eine ganz klare Empfehlung
Florian SchäferF
Florian Schäfer
Ich möchte an dieser Stelle die Geschäftsbeziehung des Unternehmens Knippschild GmbH & Co. KG und der Kreishandwerkerschaft Rhein-Neckar monieren, deren unfreiwilliger Kunde ich am 09.05.24 wurde. Ich erkenne an, dass ich widerrechtlich auf dem Parkplatz der Kreishandwerkerschaft Rhein Neckar geparkt habe und bin prinzipiell selbstverständlich nicht gegen ein Vorgehen gegen ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug auf dem eigenen Grund. Die folgende Praktik ist sicherlich rechtlich (Prüfung steht aus) einwandfrei, jedoch zumindest auf zwischenmenschlicher Ebene mehr als fragwürdig: Die Abmachung zwischen den beiden Akteuren in Form der angehängten Blankovollmacht führt dazu, dass die Firma Knippschild eine Patrouillenfahrt eingerichtet hat. Zu jeder Tageszeit und ungeachtet des Wochentages werden am besagten Parkplatz Fahrzeuge entfernt und es wird bei dem Parksünder bis zur Grenze des vertretbaren (oder wie ich finde darüber hinaus) abkassiert. Dies führt dazu, dass ich am 09.05.24 für ein Parken von ca. 40 min weit außerhalb der Geschäftszeiten der Kreishandwerkerschaft und an einem Feiertag für einen Abschleppvorgang von 4,7km und etwa 10 min Fahrzeit 445€ bezahlen musste. Zur Erinnerung: Dies ist kein öffentlicher Parkverstoß, bei welchem die Stadt ein Ordnungsgeld erhebt. Auch wird hier nicht der geschädigte Parkplatzinhaber kompensiert. -Hier kassiert einzig die Firma Knippschild Gmbh & Co KG! Firma Knippschild Gmbh & Co KG Ich empfinde diese Geschäftspraktik als bodenlose Frechheit. Es beginnt mit den Patrouillenfahrten auf Basis der Blankovollmacht. Ich konnte unter fünf Zeugen sehen wie mein Wagen zu Ihrem Hof verbracht wurde und kann deshalb mit Sicherheit sagen, dass die angegebene Einsatzzeit fehlerhaft ist. Des Weiteren ist diese ausgestellte Rechnung in Ihrer Gesamtheit ein schlechter Witz, der schon von mir offiziell moniert wurde. Als ich Nachts mein Auto am Telefon zurückforderte, wurde mir von dem gebrochen deutsch sprechenden Mitarbeiter mitgeteilt, dass er die 445€ nur in Bar annehme um das Auto auszulösen. Kreishandwerkerschaft Rhein-Neckar Wie ich Eingangs schrieb verstehe ich grundsätzlich das Vorgehen gegen Menschen die den eigenen Parkraum widerrechtlich füllen. Das Ausstellen der Blankovollmacht und damit einhergehende Anwerfen der Gelddruckmaschine für die Firma Knippschild Gmbh & Co KG verstehe ich jedoch nicht. Mein Vorschlag für diesen Fall wäre, dass man die Vollmacht der Firma Knippschild beschränkt. Einerseits in der Höhe, die für diese Leistung ausgerufen werden soll und andererseits einen zeitlichen Rahmen setzt.
Niklas B.N
Niklas B.
AUS GEGEBENEM ANLASS: Das Abschleppunternehmen Knippschild schleppt häufig Fahrzeuge von der HANDWERKER-LADEZONE an der Kurfürstenanlage ab. Der Auftrag hierfür kommt wohl von der Kreishandwerkerschaft, welche die Fläche wohl von der Stadt gepachtet hat. Eigentlich muss das Unternehmen Knippschild daher von der Kreishandwerkerschaft bezahlt werden und die Kreishandwerkerschaft holt sich dann das Geld vom Falschparker im Regress wieder. Hierbei gibt es eigentlich eine rechtliche "Sicherungseinrichtung". Der Regressanspruch des Auftraggebers (der Kreishandwerkerschaft) gegen den Falschparker ist auf die "ortsüblichen Abschleppkosten" begrenzt. Es gilt der Grundsatz: Kein Vertrag zu Lasten Dritter! Das heißt, wenn Knippschild und der Auftraggeber – also hier die Kreishandwerkerschaft – eine Vergütung für das Abschleppen vereinbaren, die über den ortsüblichen Abschleppkosten liegt, kann der Auftraggeber den Mehrbetrag nicht vom Falschparker ersetzt verlangen. Auf den Mehrkosten bleibt der Auftraggeber sitzen. ABER das Unternehmen Knippschild beruft sich nun oft darauf, ihm sei der Regressanspruch gegen den Falschparker durch die Kreishandwerkerschaft abgetreten worden. Solange die abgeschleppte Person diese abgetretene Forderung nicht bezahle, werde das Auto nicht herausgegeben. Dahinter steht wohl folgendes Modell: Der Auftraggeber "bezahlt" das Abschleppunternehmen, indem er seinen seinen Regressanspruch gegen den Falschparker an das Abschleppunternehmen abtritt. Dem Auftraggeber ist es deswegen egal, wie viel das Abschleppen kostet. Denn um alles weitere kümmert sich das Abschleppunternehmen, welches das Auto des Falschparkers als Druckmittel (sog. Zurückbehaltungsrecht) in seinem Besitz hat. So gerät der Grundsatz: "Kein Vertrag zu Lasten Dritter" in Gefahr. Diese Situation ist für den abgeschleppten Falschparker sehr misslich. Denn er benötigt sein Auto meistens zeitnah und hat keine Zeit für die Diskussion, ob die Vergütung von Knippschild noch ortsüblich/verhältnismäßig ist oder nicht. Der Falschparker ist aber nicht schutzlos: 1. Der Falschparker kann von Knippschild die Aushändigung der Abtretungsurkunde im Original gemäß § 410 BGB verlangen. Denn: Woher soll der Falschparker wissen, dass die Regressforderung wirklich an das Unternehmen Knippschild abgetreten wurde? Im Worst Case zahlt der Falschparker an Knippschild und wird dann noch ein zweites mal von der Kreishandwerkerschaft in Anspruch genommen. Deswegen darf der Falschparker einen "Beweis" dafür verlangen, dass die Abtretung auch tatsächlich stattgefunden hat. Händigt das Unternehmen Knippschild die Urkunde nicht aus und wird es zusätzlich nochmal zur Herausgabe des Autos gemahnt und gibt es das Auto dennoch weiterhin nicht heraus, haftet das Abschleppunternehmen grundsätzlich auf den entstehenden Schaden. Das können etwa die Mietkosten für einen Ersatzwagen, oder Nutzungsausfallschadensersatz nach Schwacke-Tabelle sein. 2. Händigt Knippschild tatsächlich eine entsprechende Abtretungsurkunde aus, gibt es einen weiteren Weg Knippschild zu zwingen, das Auto herauszugeben. Gemäß § 273 Abs. 3 BGB kann der vom Unternehmen Knippschild verlangte Betrag bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Heidelberg als Sicherheit hinterlegt werden. So wird das Zurückbehaltungsrecht von Knippschild endgültig abgewendet. Hierfür entstehen keine Kosten. An das Geld kommt dann weder der Hinterleger/Falschparker noch das Unternehmen Knippschild ohne die Zustimmung des jeweils anderen heran. Nun muss Knippschild das Auto herausgeben. Über die Höhe der Abschleppkosten und das Schicksal des hinterlegten Geldes kann man sich dann in Ruhe im Nachhinein streiten. Gibt Knippschild das Auto trotz einer Mahnung nicht heraus, haftet es erneut auf den entstehenden Schaden, also etwa auf Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallschadensersatz nach Schwacke-Tabelle. Ein weiterer HINWEIS noch: Der BGH hat kürzlich entschieden, dass ein Abschleppunternehmen keine ABSTELLKOSTEN mehr verlangen darf, sobald der Eigentümer die Herausgabe der Fahrzeugs gefordert hat.
Adam H.A
Adam H.
Dieser Abschleppdienst war in meinem Fall eine Katastrophe. Innerhalb einer Woche konnte bzw. wollte man nicht abschleppen. Kommunikation zweifelhaft und intransparent, keinerlei Kundenorientierung. Ich habe dann den Auftrag stornieren lassen und ein anderes Unternehmen beauftragt. Kann das Unternehmen überhaupt nicht empfehlen, ein Stern ist da schon zu viel.
Fabian Grell (Clipskills)F
Fabian Grell (Clipskills)
Wir mussten leider wegen einer Panne abgeschleppt werden und unsere Versicherung hat uns diesen Abschleppdienst bestellt. Hr. Örüm kam sehr zeitnah und war ausgesprochen freundlich und service orientiert. Er hat uns bis zur nächsten Fachwerkstatt geschleppt und wir konnten in der Fahrerkabine mitreisen. Auf dem Weg hatte er noch viele nützliche Tipps und Erfahrungswerte, die einen großen Anteil daran hatten, dass wir noch am selben Tag (trotz Wochenende) nach Hause weiterreisen konnten. Ich hoffe, ich brauche nie wieder einen Abschleppdienst, aber wenn in Heidelberg, dann wieder Hr. Örüm vom ACE Knippschild! ✨👍✨ Zu den anderen Rezensionen: Da dieses Unternehmen - wie der Name bereits sagt - ein Abschleppdienst ist, gab es keinen Versuch einer Diagnose oder Reparatur vor Ort. Das wurde aber auch alles bereits im Vorfeld kommuniziert und entsprach daher völlig unseren Erwartungen. Die enttäuschten Rezensionen hier kann ich daher nicht nachvollziehen.
Abschleppdienst ACE Knippschild
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