Abhängig von der Grundstücksgröße liegen die Gebühren zwischen wenigen 100 € bis etwa 3.000 €.

Die Gebühren für eine Grundstücksvermessung richten sich nach der sogenannten Vermessungsgebührenordnung der Bundesländer (VermGebO). Diese setzen sich in der Regel aus einem Sockelbetrag und den sogenannten Bodenkosten zusammen. Die Vermessungskosten zählen zu den sogenannten Baunebenkosten. Diese trägt üblicherweise der Eigentümer. Es ist jedoch auch möglich, dass Verkäufer und Käufer sich die Kosten der Vermessung teilen.

Wenn ein Grundstück gekauft oder verkauft werden soll, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine Grundstücksvermessung durchzuführen. Insbesondere bei Grundstücken, deren Grenzen nicht eindeutig erkennbar sind, lassen sich durch eine Vermessung alle Unklarheiten beseitigen. Besonders wichtig ist das, wenn es durch Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Grundstücksgrenzen zu Streitereien zwischen den Eigentümern benachbarter Grundstücke kommt. Alle Infos, wann eine Grundstücksvermessung sinnvoll ist, wer sie durchführt und welche Kosten auf dich zukommen, erfährst du in diesem Artikel…

Wann muss ich mein Grundstück vermessen lassen?

Eine Pflicht zur Vermessung eines erworbenen Grundstücks besteht grundsätzlich nicht.

Anders verhält es sich bei einer Grundstücksteilung, zum Beispiel wenn ein Teil eines Grundstücks von einem Nachbarn zugekauft werden soll. In diesem Fall ist der Käufer dazu verpflichtet, eine sogenannte Teilungsvermessung durchführen zu lassen. Und auch während eines Bauprozesses sind Vermessungen vorgeschrieben, nämlich…

  • die Vermessung für den Bauantrag, um einen amtlichen Lageplan zu erhalten
  • die Vermessung beim Baubeginn, die sogenannte Baukontrollmessung
  • die Vermessung bei Baufertigstellung, die sogennante Gebäudeeinmessung

Darüber hinaus macht es in manchen Fällen Sinn, ein Grundstück vermessen zu lassen, auch wenn rechtlich gesehen kein Zwang dazu besteht, zum Beispiel wenn…

  • an dem erworbenen Grundstück keine Grenzmarken mehr vorhanden sind
  • wenn die Grenzmarken sich aus deiner Sicht an der falschen Stelle befinden
  • wenn ein Zaun- oder Gebäudelauf nicht passend zu den Grundstücksgrenzen erscheint
  • wenn die Vermessung bereits sehr lange zurückliegt

In diesen Fällen wird vom Vermessungsbüro eine sogenannte Grenzanzeige vorgenommen. Dieses Verfahren basiert allerdings einzig und allein auf den Unterlagen aus dem Kataster. Dabei werden die Grenzen optisch farbig markiert oder mit Pfählen angezeigt.

Sollte es Streitigkeiten mit den Nachbarn geben, reicht dieses Verfahren allerdings nicht aus. Dann muss ein sogenanntes hoheitliches Vermessungsverfahren durchgeführt werden, das wesentlich teurer ist als die Vermessung auf Basis der Katasterunterlagen. Bestimmt hast du schon einmal von Auseinandersetzungen gehört, die zwischen zwei Nachbarn ausgebrochen sind, weil einer der beiden Parteien einen Zaun errichten wollte und die andere Partei der Meinung war, dass die betroffene Grundstücksfläche wiederum zu ihrem Grundstück gehört. Wer Recht hat, klärt in diesem Fall das Hoheitsverfahren.

Wie kann ich ein Grundstück ausmessen?

Bei der Mehrzahl der Grundstücksvermessungen handelt es sich um amtliche Vorgänge. Es ist also nicht üblich und auch nicht notwendig, dass du selbst die Vermessung vornimmst. Also, keine Sorge! Du kannst Zollstock und Co. getrost in der Werkzeugkiste lassen und die Arbeit den Experten überlassen. Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Verfahren für die Vermessung von Grundstücken, die mehr oder weniger kostspielig sind. Hier ein Überblick…

Amtliche Vermessung beziehungsweise Hoheitliche Vermessung

Zur Sicherung des Liegenschaftskatasters und der Sicherung des Eigentums an Grundstücken muss eine sogenannte Flurkarte angelegt werden. Das ist zum Beispiel notwendig, wenn die Grenzen neu ermittelt beziehungsweise nachgewiesen werden sollen oder ein neues Gebäude eingefasst wird. Zu den amtlichen Vermessungen zählen im Wesentlichen…

  • die Grundstücksteilung beziehungsweise Teilungsmessung
  • die Grenzherstellung beziehungsweise die Wiederherstellung und Abmarkung historischer Grenzen
  • die Gebäudevermessung nach Fertigstellung von neuen Objekten für das Liegenschaftskataster

Grenzanzeige

Bist du nach dem Erwerb eines Grundstücks unsicher darüber, wo genau sich die Grenzen deines Grundstücks befinden, kannst du eine sogenannte Grenzanzeige durchführen lassen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Grenzen nicht eindeutig markiert oder falsch markiert sind. Bei der Grenzanzeige handelt es sich jedoch nicht um ein amtliches Dokument. Das Ergebnis wird auch nicht an das Katasteramt weitergeleitet. Es dient lediglich der eigenen Kontrolle und Sicherheit über den Grenzverlauf des erworbenen Grundstücks.

Grenzvermessung

Gibt es Streitigkeiten bezüglich der Grenze eines Grundstücks, auf der ein Bauwerk gebaut werden soll, ist eine sogenannte Grenzvermessung notwendig. Dabei handelt es sich um ein amtliches Verfahren. Zunächst wird die Grenzvermessung vor Ort durchgeführt und anschließend mit den offiziellen Unterlagen des Liegenschaftskatasters verglichen. In einem sogenannten Grenztermin werden auch die Nachbarn mit in das Verfahren einbezogen. Dadurch gibt die Grenzvermessung gegenüber Dritten eine Rechtssicherheit für das geplante Bauvorhaben.

Grenzzeugnis

Bei einem Grenzzeugnis handelt es sich um ein amtliches Dokument, das einen vorhandenen Grenzverlauf beurkundet. Genau wie die Grenzanzeige ist erfolgt die Bestätigung des Grenzverlaufs jedoch nur gegenüber dem Antragsteller. Grenznachbarn werden bei diesem Verfahren nicht mit einbezogen.

Wer misst mein Grundstück aus?

Wie du bereits gesehen hast, gibt es unterschiedliche Gründe und Verfahren für die Vermessung eines Grundstücks. Je nachdem, welche Art von Grundstücksvermessung du benötigst, kannst du die Vermessung von unterschiedlichen Stellen durchführen lassen. So können Grenzanzeigen beispielsweise auch von einem Vermessungsbüro durchgeführt werden, während die amtlichen Vermessungen in der Regel über das zuständige Kataster- beziehungsweise Vermessungsamt laufen. In einigen Bundesländern können Grundstücksvermessungen auch von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.

Welche Anlaufstelle für dich Sinn macht, hängt immer von deinen Beweggründen ab. Jede offizielle Vermessung, die eine Anpassung der Flurskizze des Liegenschaftskatasters zufolge hat, kann nur durch die Ämter beziehungsweise einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.

Alle anderen Grundstücksvermessungen können auch von einem Vermessungsbüro durchgeführt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Grenzanzeige. Die Vermessung durch ein Vermessungsbüro ist in der Regel wesentlich günstiger als die vollständige, hoheitliche Messung durch das Katasteramt.

Was kostet die Vermessung eines Grundstücks?

Je nach Vorgehensweise können die Kosten für die Vermessung eines Grundstücks sehr unterschiedlich ausfallen. Üblich sind Gebühren von einigen 100 € bis etwa 3.000 €. In der Regel richten sich die Gebühren nach der sogenannten Vermessungsgebührenordnung der Bundesländer (VermGebO). Diese setzen sich jeweils aus einem Sockelbetrag und den sogenannten Bodenkosten zusammen und zählen zu den Baunebenkosten.

Folgende Faktoren spielen eine Rolle bei der Berechnung der Gebühren:

  • der Bodenrichtwert beziehungsweise der durchschnittliche Quadratmeterpreis
  • die Fläche des Flurstücks
  • die Anzahl der zu bildenden beziehungsweise zu verändernden Flurstücke
  • die Anzahl der benötigten Grenzpunkte
  • der Bodenwert, also der Wert des unbebauten Grundstücks
  • die Art der Grundstücksvermessung (z.B. Gebäudeeinmessung, Grenzfeststellung, Teilung…)

Hier ein paar Rechenbeispiele für verschiedene, übliche Vermessungsaktivitäten:

Grundstücksvermessung zur Parzellierung eines Grundstücks

Die Grenzbildung soll durch zwei Grenzpunkte erfolgen (Gerade)

Bodenrichtwert: 250 €

Bildung des Flurstücks: 1.508 €

Abmarkung der Grenzpunkte: 180

19% Umsatzsteuer: 320

35% Fortführungsgebühr beim Katasteramt: 527 €

Gesamt: 2.535 €

Grenzfeststellung

Es sollen drei Grenzpunkte ermittelt werden, inklusive Abmarkung

Bodenrichtwert: 250 €

Grundbetrag: 150 €

Grenzpunktfeststellung: 120 €

Grenzpunktabmarkung: 120 €

250 € multipliziert mit 2,25 (Bodenwertsfaktor) = 562

19% Umsatzsteuer auf 712 € = 135 €

Gesamt: 1087 €

Vermessung für einen amtlichen Lageplan

Die Kosten richten sich nach den Baukosten des Gebäudes sowie der Anzahl der Gebäude

Beispiel: Einfamilienhaus mit Garage, Baukosten: 320.000 €

Gebäudeaufnahmen: 300 €

19% Umsatzsteuer: 57 €

35% Fortführungsgebühr für das Liegenschaftsamt: 105 €

Gesamt: 462 €

Wie lange dauert eine Vermessung?

Für eine amtliche Vermessung muss stets ein Antrag gestellt werden. Je nach Dauer der Bearbeitungszeit können vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt des amtlichen Dokuments etwa zwei bis drei Monate vergehen.

Du möchtest dein Grundstück offiziell vermessen lassen und fragst dich, wie du vorgehen sollst und wie viel Zeit du einplanen musst? In der Regel ist der Ablauf folgendermaßen:

Schritt 1: Antragsstellung

Als Grundstückseigentümer beantragst du die Vermessung des Grundstücks beim Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Welche Stelle zuständig ist und wie die Antragstellung erfolgt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Kontaktiere am besten das zuständige Katasteramt für deine Region. Viele Behörden haben mittlerweile auch einen sehr guten Online-Auftritt und stellen die notwendigen Antragsformulare zum Download bereit.

Schritt 2: Ortstermin

Wird dein Antrag angenommen, wird ein Ortstermin vereinbart. An diesem Tag erscheint der zuständige Vermessungsingenieur auf deinem Grundstück und führt die beantragte Vermessung durch. Dabei werden gegebenenfalls auch Grenzzeichen neu gesetzt oder korrigiert. Die Vermessung selbst ist in der Regel binnen weniger Stunden erledigt. Zwischen Antragstellung und Ortstermin können dennoch mehrere Wochen vergehen.

Schritt 3: Grenztermin

Im Anschluss an den Ortstermin erfolgt der sogenannte Grenztermin. Im Zuge dieses Termins werden die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke über den Grenzverlaufs des vermessenen Grundstücks informiert und gebeten, diesen in der sogenannten Grenzniederschrift anzuerkennen. Dabei haben die Nachbareigentümer die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Sind alle mit der Grenzziehung einverstanden, erfolgt die Abmarkung der Grenzpunkte, die sogenannte amtliche Kennzeichnung.

Schritt 4: Einspruchsfrist

Nach dem Grenztermin werden die Unterlagen beim zuständigen Katasteramt eingereicht. Dann beginnt eine vierwöchige Einspruchsfrist, innerhalb der sowohl die Grundstückseigentümer als auch die benachbarten Grundstückseigner Widerspruch einlegen können. Sobald diese Frist verstrichen ist, erfolgt die Übernahme der Grenzverläufe ins Kataster sowie die Eintragung ins Grundbuch.

Fazit

Eine Grundstücksvermessung macht aus unterschiedlichen Gründen Sinn. Oft erfolgt sie jedoch aus offiziellen Gründen, zum Beispiel während der Bauphase neuer Objekte oder bei einer neuen Aufteilung von Grundstücken. Die Gebühren für die Grundstücksvermessung liegen zwischen wenigen 100 € und etwa 3.000 €. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Darunter unter anderem der Bodenwert des unbebauten Grundstücks sowie die Größe des Grundstücks. Auch das Verfahren selbst entscheidet über die Höhe der Kosten. Die Kosten sind tendenziell höher, wenn eine Änderung der Unterlagen des Katasters erfolgen soll. Da es sich zumeist um ein amtliches Verfahren handelt, zieht sich die Grundstücksvermessung häufig über mehrere Monate hin. Um eventuelle Verzögerungen im Baufortschritt zu vermeiden, sollte daher rechtzeitig ein Antrag beim zuständigen Katasteramt gestellt werden.