
Ehevertrag: Gütertrennung, Kosten & Co. (inkl. Muster)
Die Ausgestaltung und Inhalte eines Ehevertrags liegen im eigenen Ermessen. Gültig wird er nur, wenn er notariell beglaubigt wurde.
Die Ausgestaltung und Inhalte eines Ehevertrags liegen im eigenen Ermessen. Gültig wird er nur, wenn er notariell beglaubigt wurde.