Die Ehe ändert nicht nur die Steuerklassen, sondern auch den Güterstand. Mit der Hochzeit beginnt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Somit müssen bei einer Scheidung alle in der Ehe erwirtschafteten und erworbenen Güter genau hälftig aufgeteilt werden. Mit einem Ehevertrag können Paare ihre finanziellen Angelegenheiten und Vermögenswerte aber genau nach ihren eigenen Vorstellungen regeln.

Die 10 besten Hochzeitsplaner in der Nähe 2023
Über 31 Bewertungen für Hochzeitsplaner in der Nähe mit Preisvergleich ✓ Erhalte kostenlos Angebote und vergleiche Profile.

Was regelt ein Ehevertrag?

Die Ausgestaltung und Inhalte eines Ehevertrags liegen im eigenen Ermessen. In der Regel werden darin aber das Güter- und Unterhaltsrecht sowie der Versorgungsausgleich geregelt.

Unterhaltsregelungen

Bei einer Scheidung verpflichtet sich meist der mehr- oder alleinverdienende Ehepartner zu Unterhaltszahlungen auf eine bestimmte Dauer und für eine bestimmte Höhe.

Altersvorsorge

Im Ehevertrag kann außerdem vereinbart werden, dass der berufliche Partner für die Altersvorsorge des nicht arbeitenden Partners (etwa wegen der Kindererziehung) aufkommt.

Regelung des Güterstands

Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Je nach Lebensplanung und vorhandenem Vermögen bei der Hochzeit ist eine Gütertrennung sinnvoll. Diese ersetzt die automatisch in Kraft tretende Zugewinngemeinschaft.

Erbrechtliche Themen

Bekommt einer der Partner irgendwann eine große Erbschaft, kann im Ehevertrag die Erbfolge festgehalten werden. Das gilt auch für die Erbplanung im Falle eines Unternehmens.

Wichtig: Nicht alle Vereinbarungen im Ehevertrag sind automatisch gültig. Die Vereinbarungen müssen rechtswirksam und durchsetzbar sein. Mit nur einer unwirksamen Klausel kann der gesamte Ehevertrag unwirksam werden. Daher sollte der Vertrag immer von einem Notar aufgesetzt werden. Da dieser das Dokument ohnehin beglaubigen muss, ist das nicht einmal ein zusätzlicher Aufwand.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag gerade für Doppelverdiener ohne Kinder und bei ungleichen Einkommensverhältnissen. So bleiben beide finanziell unabhängig und können auch bei einer Scheidung weiterhin frei über das eigene Vermögen verfügen. Aber auch Paare, die schon einmal verheiratet waren und Kinder mit in die neue Ehe bringen. Mit dem Ehevertrag wird verhindert, dass die Kinder im Todesfall weniger vom Erbe bekommen als der neu angeheiratete Partner. Auch bei verheirateten Paaren mit unterschiedlichen Nationalitäten kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Dann wird darin das anzuwendende Scheidungsrecht geregelt.

Welche Arten von Eheverträgen gibt es?

Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Soll eine Gütertrennung erfolgen, muss wie gesagt ein Ehevertrag aufgesetzt werden. Dafür gibt es zwei Arten:

Gütertrennung

In diesem Fall werden die Eheleute wie ein unverheiratetes Paar behandelt. Gerade kinderlose Paare, die Wert auf eine berufliche Karriere legen, entscheiden sich oft für dieses Modell.

Vorteile:

  • Somit behalten beide Eheleute die volle Verfügungsmacht über das eigene Vermögen.
  • Im Falle einer Scheidung wird das Vermögen nicht aufgeteilt.
  • Besitzt einer der Partner eine Firma, schützt die Gütertrennung davor, dass im Falle einer Insolvenz das Vermögen des anderen Partners angegriffen wird.

Nachteile:

  • Im Todesfall erhält der Partner ohne Testament keinen Zugewinnausgleich.

Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute zusammengelegt. Dabei wird auch das Vermögen berücksichtigt, was vor der Ehe vorhanden war.

Vorteile:

  • Jeder verfügt über das gemeinsame Vermögen.
  • Jedem steht bei einer Scheidung die Hälfte zu.
  • Mit dem Vorbehaltsgut und Sondergut kann bestimmt werden, welche Gegenstände und Leistungen nicht zum Gemeingut gehören.

Nachteile:

  • Jeder muss in vollem Umfang für die Schulden des anderen aufkommen.
  • Bei einer Scheidung gibt es keinen Zugewinnausgleich.
Ehevertrag Kosten
Die Kosten eines Ehevertrags sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt

Was kostet ein Ehevertrag?

Da ein Ehevertrag nur dann rechtsgültig ist, wenn er notariell beglaubigt wurde, ist dieser auch mit Kosten verbunden. Die genaue Regelung dafür steht im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

So kostet etwa die Beratung und Beurkundung eines Ehevertrags die doppelte Gebühr (Anlage 1 Nr. 21100 GNotKG). Die Beratung allein, wenn danach kein Ehevertrag erstellt wird, kostet hingegen nur den einfachen Satz. Dabei richtet sich die Höhe aber immer nach dem Geschäftswert des Ehevertrags.

Ehevertrag Kosten: Praxisbeispiel

Geschäftswert

Einfache Gebühr

Bis 1.000 €

19 €

Bis 10.000 €

75 €

Bis 30.000 €

125 €

Bis 40.000 €

145 €

Bis 80.000 €

219 €

Für die Beratung und Beurkundung stellt der Notar eine doppelte Gebühr in Rechnung, also die einfache Gebühr mal 2.

Ehevertrag Muster

Natürlich kann ein Ehevertrag auch selbst formuliert und nur durch den Notar beglaubigt werden. Damit dieser aber rechtskräftig ist, sollte die Formulierung sorgfältig gewählt werden. So kann für einen Ehevertrag das Muster wie folgt aussehen.

Nachfolgend ist der Ehevertrag zwischen

Name des Gatten, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeitund
Name der Gattin, ggf. Mädchenname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit

festgehalten.

Wir beabsichtigen, in naher Zukunft zu heiraten/ Wir haben am xx.xx.xxx (Datum der Eheschließung) vor dem Standesbeamten XY (Name und Anschrift des Standesamtes) geheiratet.

[Zutreffendes Auswählen]:

Wir sind beide berufstätig und haben ein eigenes Einkommen/ XY ist berufstätig, während YZ für die Kindesbetreuung zuständig ist.

Wir sind kinderlos und planen auch zukünftig keine Kinder./ Da wir im Laufe unserer Ehe Kinder bekommen möchten, […]

Unsere Altersvorsorge wird durch folgende Leistungen abgedeckt: hier entsprechend Angaben auflisten

I. Eheliches Güterrecht

(An dieser Stelle muss erwähnt werden, ob die Zugewinngemeinschaft um bestimmte Punkte erweitert werden soll oder durch einen Wahlgüterstand ersetzt werden soll)

Für unsere Ehe soll der Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben werden. Fortan soll der Güterstand der Gütertrennung/Gütergemeinschaft gelten. Den Unterzeichnenden ist klar, dass im Falle der Auflösung eines Güterstandes kein Versorgungsausgleich stattfindet.

– oder –

Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft soll auch weiterhin gelten, jedoch mit folgenden Änderungen (an dieser Stelle vertragsspezifische Änderungen aufführen):

  • Insofern der Güterstand nicht durch den Tod beendet wird, wird auf einen Zugewinnausgleich verzichtet. Dies gilt vor allem für den Fall einer Scheidung.
  • Der Zugewinnausgleich soll nur in folgendem Maße stattfinden: […]
  • Folgende Vermögenswerte sind von einem Zugewinnausgleich ausgeschlossen: […]

II. Versorgungsausgleich

Beide Ehegatten verzichten auf einen Versorgungsausgleich und erkennen den Verzicht wechselseitig an. Uns ist bekannt, dass der Verzicht auf einen Versorgungsausgleich unwirksam wird, wenn einer von uns innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrages die Scheidung einreicht.

– oder –

Ein Versorgungsausgleich findet nur wie folgt statt:

  • Person YX erhält einen Versorgungsausgleich anhand folgender Anwartschaften: […]
  • Ein Versorgungsausgleich darf dann stattfinden, wenn aus der Ehe ein gemeinschaftliches Kind hervorgegangen ist. In diesem Fall kann ein Versorgungsausgleich ab dem xx.xx.xxxx geltend gemacht werden.
  • Die Vertragspartner dürfen unter folgenden Umständen vom Ausschluss des Versorgungsausgleiches zurücktreten. […]

III. Nachehelicher Unterhalt

Beide Vertragspartner verzichten auf nachehelichen Unterhalt. Beide erkennen den Verzicht an. Ausnahmen können bestehen, wenn aus der Ehe ein gemeinsames Kind hervorgeht. Dann ist regulär ein Geschiedenenunterhalt zu entrichten/in folgendem Umfang zu erbringen: […]

– oder –

Im Falle der Eheauflösung durch Scheidung soll Geschiedenenunterhalt in folgendem Umfang erbracht werden: […]

IV. Sonstige Ausgleichsleistungen

Schenkungen während der Ehe dürfen im Falle der Eheauflösung nicht zurückgefordert werden.

V. Erb- und Pflichtteilsverzicht

Beide Vertragspartner verzichten auf das Erb- und Pflichtteilsrecht und kennen den gegenseitigen Verzicht an.

……………………………………
Datum, Unterschriften der Ehegatten

FAQ – häufige Fragen zum Thema Ehevertrag

Was ist ein Ehevertrag?

arrow_up arrow_down

Ein Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen zwei Eheleuten, in dem für die Ehe, vor allem aber für eine mögliche Scheidung, individuelle Regelungen getroffen werden, die von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abweichen.

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit machen?

arrow_up arrow_down

Ein Ehevertrag kann vor und nach der Hochzeit geschlossen werden.

Wann ist ein Ehevertrag ungültig?

arrow_up arrow_down

Ein Ehevertrag ist in der Regel dann ungültig, wenn er sittenwidrig ist, und/oder gegen geltendes Recht verstößt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Vertrag eine beteiligte Person benachteiligt. Oder wenn der Ehevertrag unter Androhung von Gewalt unterschrieben wurde.

Was ist der Nachteil an einem Ehevertrag?

arrow_up arrow_down

Einen direkten Nachteil an einem Ehevertrag gibt es nicht. Denn im Falle einer Scheidung überprüft das Familiengericht das Dokument auf Gerechtigkeit und einen angemessenen gegenseitigen Ausgleich.