Eine Scheidung kostet dich mindestens 917,50 € (254 € Gerichtskosten + 663,50 € Anwaltskosten), wenn der niedrigste Verfahrenswert von 3.000 € angesetzt wird.

Das wünscht sich niemand: Eine Scheidung! Aber leider kommt es manchmal so und nun stehst du vor der Frage, was kostet dich das ganze? Tatsächlich sind die Scheidungskosten meist niedriger als erwartet. Die Kosten der Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab. Anhand des Einkommens beider Ehegatten setzt das Gericht den Gegenstandswert oder Verfahrenswert fest.

Der niedrigste mögliche Verfahrenswert beträgt 3.000 €. Dieser gilt für Personen mit geringem Einkommen, wie z.B. Hartz-IV-Empfänger. Falls der Antragsteller die Kosten der Scheidung nicht tragen kann, so gibt es die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Sollte allerdings der Antragsgegner die Kosten tragen können, so hat der Antragssteller kein Recht auf einen Verfahrenskostenvorschuss. Der Antragsgegner muss zunächst alle Kosten tragen und kann sich später den Anteil des Antragstellers zurückholen.

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Gericht bei besonderer Einfachheit und geringem Umfang des Verfahrens nach eigenem Ermessen den Gegenstandswert der Scheidung und damit auch die Kosten reduzieren. So können sich die Kosten für die Scheidung um 30 % reduzieren. Die Scheidungskosten lassen sich erheblich reduzieren, wenn ihr nur einen Anwalt beauftragt.

Eine einvernehmliche Scheidung kostet bei einem Verfahrenswert von 4.000 € ungefähr 1.130 €. Ein Viertel der Kosten sind die Gerichtskosten, Dreiviertel der Kosten sind die Anwaltsgebühren.

Wie berechnen sich die Kosten einer Scheidung?

Als Berechnungsgrundlage der Scheidungskosten dient der Verfahrenswert, auch Gegenstandswert oder Streitwert genannt. Die Höhe des Verfahrenswertes wird bestimmt durch das Nettoeinkommen beider Partner, Vermögenswerte, Kreditraten, Versorgungsausgleich und die Anzahl der Kinder. Auch die Einvernehmlichkeit der Scheidung bestimmt den Verfahrenswert mit. Nach dem Verfahrenswert werden die Gerichtskosten berechnet und der Anwalt erhebt seine Anwaltsgebühren.

Rechtsanwaltsgebühren

Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltspflicht, daher ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich.

Dein Rechtsanwalt erhebt für seine Tätigkeit im Ehescheidungsverfahren Rechtsanwaltsgebühren. Die Höhe der Anwaltskosten berechnen sich nach dem Gegenstandswert und der Gebührentabelle für Rechtsanwälte.

Ihr könnt Scheidungskosten sparen, indem ihr euch bei eurer Scheidung nicht von zwei verschiedenen Anwälten vertreten lasst, denn dann erheben natürlich auch beide Rechtsanwälte ihre Anwaltsgebühren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich Anwaltskosten sparen, wenn ihr euch von einem Anwalt vertreten lasst. So entstehen nur einmal Rechtsanwaltskosten.

Gerichtskosten

Durch das Ehescheidungsverfahren entstehen dem Gericht Kosten, diese sind die Gerichtskosten. Sobald ein Scheidungsantrag bei Gericht gestellt wird, fordert das Gericht den Antragssteller auf, einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Sind am Ende des Verfahrens alle Gerichtskosten durch das Gericht berechnet, werden diese in der Regel hälftig auf beide Ehepartner verteilt. So bekommst du auch den Vorschuss angerechnet.

Beispielrechnung der Scheidungskosten

Der Verfahrenswert einer Scheidung wird ermittelt durch das Nettoeinkommen beider Ehepartner in 3 Monaten abzüglich 250 € für jedes Kind. Das Nettovermögen wird zu 5 % angerechnet. Vom Nettovermögen werden die Schulden abgezogen.

In unserer Beispielrechnung verdienen beide Ehegatten, haben 2 Kinder und ein Nettovermögen von 500.000 €, da das Haus schon abbezahlt ist. Es gibt keinen Versorgungsausgleich und eine Einvernehmliche Scheidung:

Bemessungsgrundlage Kosten Gesamt
Gegenstandswert Einkommen
(= Einkommen insgesamt 3.600 € - 500 € (Kinderfreibetrag) x 3
9.300 €
Gegenstandswert Vermögen =
(500.000 € abzüglich 2x 30.000 € Freibetrag - 60.000 €
= 440.000 € x 5 %
22.000 €
Vermögenswert gesamt 31.300 €
Kosten Rechtsanwalt
Verfahrensgebühr 1.346,80 €
Termingebühr 1.243,20 €
Auslagenpauschale 20 % max. 20 € 20 €
19 % Mehrwertsteuer 495,90 €
Gesamtkosten Rechtsanwalt 3.105,90 €
Gerichtskosten
einfache Gebühr je Ehegatte 487 € 974 €
Scheidungskosten gesamt 4.079,90 €

Welche Formulare werden zur Scheidung benötigt?

Für eine Scheidung werden folgende Formulare benötigt:

  • Auftragsformular für den Scheidungsantrag: Dieses Formular dient der Erfassung aller notwendigen Daten und der Erteilung der Vollmacht zur Einreichung und Durchführung des Scheidungsverfahrens bei Gericht. Es geht an deinen Scheidungsanwalt
  • Fragebogen zum Versorgungsausgleich: Dieses Formular dient der Prüfung der Rentenkonten beider Eheleute im Scheidungsverfahren, wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss.
  • Eventuell: Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe: Dieses Formular ist dann nötig, wenn du Prozesskostenhilfe beantragen möchtest
  • Ehevertrag, sofern vorhanden
  • Kopie des Familienstammbuchs oder Heiratsurkunde
  • Kopie der Geburtsurkunde der Kinder
  • Personalausweis
  • Gehaltsbelege, Nachweise über Verbindlichkeiten, Mietvertrag

Wer zahlt die Kosten bei einer Scheidung?

Grundsätzlich werden die Scheidungskosten durch beide Ehepartner geteilt. Dies bedeutet, dass jeder Ehegatte 50 % der gesamten Gerichtskosten und jeweils 100 % seiner eigenen Anwaltskosten bezahlt.