Gerade im Todesfall muss es oft schnell gehen und die Entrümpelung muss unter Zeitdruck erfolgen. Für die Hinterbliebenen bedeutet das oft eine große Belastung. Erfahre hier alles, was du bei einer Haushaltsauflösung beachten sollst.

Bei einer Haushaltsauflösung wird der gesamte Haushalt des Verstorbenen entrümpelt. Dabei fällt es den Erben und Hinterblieben zu, die komplette Einrichtung, der gesamte Hausrat, sämtliche Möbel und alle persönlichen Gegenstände zu verkaufen, zu entsorgen oder zu verschenken. Die leere Wohnung kann dann wieder renoviert und neu bezogen werden.

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Wer darf den Haushalt eines Verstorbenen auflösen?

Der gesamte Nachlass eines Verstorbenen geht in den Besitz der Erben über. Dazu gehört der gesamte Haushalt mit allem Inventar. So können die Erben entscheiden, ob sie alles behalten wollen, oder ob der Haushalt aufgelöst wird.

Was passiert mit dem Mietvertrag des Verstorbenen?

Auch der Mietvertrag geht an die Erben über. So hast du als Erbe die Wahl, ob du den Mietvertrag kündigst, oder die Wohnung übernimmst und selbst nutzen möchtest. Du kannst an Stelle des Verstorbenen in den Mietvertrag eintreten, dann wirst du als neuer Hauptmieter eingetragen. Natürlich kannst du trotzdem eine Haushaltsauflösung machen, damit du die Wohnung dann nach deinem Geschmack renovieren und neu einrichten kannst.

Wenn du die Wohnung des Verstorbenen nicht mieten möchtest, dann kannst du vom Sonderkündigungsrecht im Todesfall nach § 580 BGB gebrauch machen. Dazu musst du den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hauptmieters kündigen. Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. In dieser Zeit kannst du dann den Haushalt auflösen und die Wohnung entrümpeln.

Auch der Vermieter hat ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings nur, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.

Wie funktioniert eine Haushaltsauflösung nach dem Tod?

Bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist kannst du den Haushalt leicht selbst auflösen. Die größte Herausforderung besteht darin, den gesamten Hausrat zu verkaufen, zu verschenken und zu entsorgen.

So gehst du bei einer Haushaltsauflösung vor:

  • Informiere als Erstes den Vermieter über den Tod des Mieters.
  • Besichtige anschließend die Wohnung und sorge dafür, dass die Wasser-, Strom- und Gaszufuhr abgestellt ist. Wenn Haustiere vorhanden sind, dann musst du sie artgerecht versorgen und für ein neues Zuhause sorgen.
  • Wirf einen Blick in den Kühlschrank, in Vorrats- und Küchenschränke, in die Vorratskammer und in den Keller, um verderbliche Lebensmittel zu entsorgen oder mitzunehmen.
  • Informiere Versicherungen, Energieversorger, Provider, Post, GEZ und die Bank über den Tod deines Angehörigen. Auch Abos und Streaming- oder Zeitschriftanbieter und Lieferanten müssen über den Tod informiert werden, so kannst du diese zeitnah kündigen.
  • Informiere auch die Rentenversicherung und andere Zahlstellen über den Tod.
  • Prüfe mit den anderen Erben zusammen die Hinterlassenschaften auf Wertgegenstände und entscheide gemeinsam, was mit ihnen zu tun ist. Ihr könnt einen der Erben schriftlich als Verantwortlichen für die Wohnungsauflösung und alle Formalitäten benennen.
  • Alles, wofür ihr keine Verwendung mehr habt, kann entsorgt, verkauft, gespendet oder verschenkt werden. Entweder entrümpelt ihr selbst, oder ihr beauftragt eine professionelle Firma für Entrümpelungen.
  • Holt euch Angebote von verschiedenen Container-Anbietern ein, so findet ihr das günstigste Angebot. Dazu benötigt ihr für den Container eine Aufstellgenehmigung.
  • Reifen und Elektroschrott könnt ihr beim Wertstoffhof abgeben.
  • Müsst ihr die Wohnung renovieren, bevor ihr sie an den Vermieter übergebt, dann beauftragt ihr am besten einen professionellen Maler.
  • Haltet die Übergabe der Wohnung mit einem Übergabeprotokoll fest. Dieses müssen alle Erben und der Vermieter unterschreiben.
    Je nachdem, wie ihr Zeit habt, könnt ihr die Haushaltsauflösung selbst machen, oder eine professionelle Firma für Entrümpelungen beauftragen. Diese übernimmt alle anfallenden Arbeiten und entlastet euch so im Trauerfall.