Viele Haushaltshilfen und Reinigungskräfte betrachten die Anmeldung ihrer Tätigkeit kritisch. Häufig wird angenommen, dass es besonders kompliziert sei, sich anzumelden. Zusätzlich befürchten viele hohe steuerliche Abgaben und dadurch einen geringeren Lohn am Ende des Monats. Diese Angst vor der Anmeldung basiert jedoch auf falschen Annahmen, denn insbesondere für die Haushaltshilfe oder Reinigungskraft bestehen bei einer solchen Anmeldung nur Vorteile. Wie diese Vorteile aussehen und mit welchen Risiken man rechnen muss, wenn man schwarz arbeitet, behandeln wir genauer in diesem Artikel.

1. Es drohen hohe Strafen

Dass nur der Arbeitgeber Strafen zahlen muss, wenn ein Schwarzarbeits-Verhältnis auffliegt, ist ein weit verbreiteter Irrtum. In diesem Fall kann ebenfalls der Arbeitnehmer belangt werden und mit zum Teil empfindlichen Bußgeldern mit einer Höhe von bis zu 5.000,- € belegt werden. Bezieht der Arbeitnehmer zusätzlich noch Sozialleistungen, können diese nachhaltig gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden, dabei müssen auch zu unrecht gezahlte ALG-2 Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Im schlimmsten Fall könnte der Tatbestand des Betruges nach 263 StGB erfüllt sein, was maximal eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren nach sich ziehen kann, aber mindestens eine Geldstrafe. Auch der Strafbestand der Steuerhinterziehung könnte in einigen Fällen erfüllt sein, sofern die Beschäftigung nicht geringfügig ist.

2. Bei Unfällen ist man nicht krankenversichert

Unfälle können immer passieren – auch in Situationen, in denen man nicht mit ihnen rechnen würde. Wer in Deutschland bei einem Arbeitsunfall zu Schaden kommt, kann sich sicher sein, einen umfänglichen Schutz durch die Krankenversicherung zu genießen. Das schafft einerseits ein ruhiges Gewissen bei der Arbeit, und im Ernstfall ist es eine unerlässliche Unterstützung, die man erhält. Doch wer einer nicht angemeldeten Tätigkeit nachgeht, ist nicht krankenversichert. Wenn bei einer solchen Tätigkeit ein Unfall passiert, können zum Teil beträchtliche Kosten entstehen. Wer also schwarz arbeitet muss immer mit dem Gedanken im Hinterkopf arbeiten, im Falle eines Unfalls nicht versichert zu sein.

3. Bei geringfügiger Beschäftigung ist der Lohn gleich

Die meisten Tätigkeiten im Bereich Haushalts- und Reinigungshilfe finden als sogenannte geringfügige Beschäftigung statt. Das bedeutet, dass der Lohn unter 450,- € im Monat bleibt. Ist das der Fall, ist der Brutto- und der Nettolohn für die Haushaltshilfe oder Reinigungskraft komplett gleich. Es hat also nur Vorteile: Bei gleichem Lohn ist man bei Unfällen krankenversichert und man muss sich nicht darüber Sorgen machen, Bußgelder zahlen zu müssen. Außerdem ist man ebenfalls bei geringfügigen Beschäftigungen rentenversichert, sprich hat man Ansprüche auf Zahlungen im Fall einer Erwerbsminderung und auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Optional ist es aber auch möglich, sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, dadurch zahlt der Arbeitgeber geringere Sozialabgaben.

4. Es ist einfacher Aufträge zu bekommen

Bei vollständiger Anmeldung eröffnen sich diverse Möglichkeiten, wenn es darum geht Beschäftigungen zu finden. Es ist möglich, ohne große Sorge auf diversen Plattformen seine Leistungen anzubieten, ohne befürchten zu müssen, für Schwarzarbeit belangt zu werden – alles ist nun offiziell.

5. Es kann mit Anmeldung sogar günstiger werden

Wenn man als Arbeitgeber eine geringfügige Reinigungskraft oder Haushaltshilfe nicht anmeldet, geht man selbst die höchsten Risiken ein. Die Bußgelder sind für den Arbeitgeber am höchsten und bei Unfällen bleibt der Arbeitgeber häufig komplett auf den Behandlungskosten sitzen. Dabei kann es für den Arbeitgeber sogar günstiger sein, eine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft anzumelden, als sie schwarz arbeiten zu lassen. Wie genau ist das möglich? Kurz gesagt: Durch steuerliche Erleichterungen. Grundsätzlich zahlen Arbeitgeber Pauschalabgaben in Höhe von 14,74 % des Gesamtlohns. Was viele jedoch vergessen ist, dass Beschäftigte bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Wird eine Haushaltshilfe zum Beispiel für die Kinderbetreuung eingesetzt, so hat man einen jährlichen Betrag von bis zu 4.000 € pro Kind, den man als Sonderausgabe geltend machen kann. Bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen kann die Einkommenssteuer um 20 % gesenkt werden, bis zu einem jährlichen Betrag von 510,- €. So ist es sogar möglich, Geld zu sparen. Wie genau die Ausgaben sich zusammensetzen kann mit diesem Minijob-Rechner in wenigen Minuten geprüft werden.

Fassen wir zusammen: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Wer angemeldet arbeitet genießt den Schutz der Krankenversicherung, muss keine Strafen befürchten und der Arbeitgeber spart in einigen Fällen sogar noch Geld dabei.