Pro Stunde zahlst du zwischen 20 € und 30 €. Pro Quadratmeter liegen die Kosten üblicherweise zwischen 8 € und 10 €.

In einem Mehrfamilienhaus haben die Mieter in ihren Wohnungen für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Für die Reinigung der Gemeinschaftsflächen ist hingegen der Vermieter verantwortlich. Dafür hat er insgesamt drei Möglichkeiten: Er kann entweder eine externe Reinigungsfirma beziehungsweise den Hausmeister beauftragen, die Hausreinigung von den Mietern durchführen lassen oder selbst putzen. Die Kosten der Hausreinigung über eine externe Firma kann der Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Allerdings erhöht sich dadurch natürlich auch die Gesamtmiete. Du möchtest mehr über die Kosten einer Hausreinigung erfahren? Dann lies unbedingt weiter! Wir liefern dir alle Antworten…

Was sind Hausreinigungskosten?

Als klassische Hausreinigungskosten werden alle Reinigungs- und Personalkosten bezeichnet, die zur Säuberung der Gemeinschaftsflächen von Miethäusern regelmäßig anfallen. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Treppenhausreinigung
  • die Fußmattenreinigung
  • die Reinigung von Kellerzugängen
  • die Reinigung von Aufzugskabinen
  • die Reinigung der Gemeinschaftsräume (z.B. Keller, Waschküche, Fahrradraum)
  • die Reinigung der Flurfenster

Die Betonung liegt dabei auf dem Begriff “Regelmäßigkeit”. Es geht also um Reinigungsarbeiten, die im regelmäßigen Abstand, zum Beispiel wöchentlich, anfallen. Nur diese Kosten sind im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlagefähig, sofern die Reinigung durch einen externen Dienstleister durchgeführt wird.

Folgende Posten sind dabei umlagefähig:

  • die Personalkosten für Angestellte (Lohnkosten einschließlich Sozialabgaben)
  • die Kosten der Reinigungsfirma
  • die Kosten für Reinigungsmittel

Nicht umlagefähig sind hingegen sogenannte Sonderreinigungen. Dazu gehören beispielsweise:

  • das Entfernen von Graffitis
  • die Beseitigung von Hundekot im Treppenhaus
  • die Entfernung von Staub und Dreck nach Sanierungsarbeiten
  • die Fassadenreinigung

Auch die Reinigung der Außenanlagen zählt nicht zu den Hausreinigungskosten, sondern zu den Kosten der Gartenpflege. Diese werden im Rahmen der Nebenkosten- beziehungsweise Betriebskostenabrechnung gesondert aufgeführt.

Wie wird eine Hausreinigung berechnet?

Wird die Hausreinigung von einem externen Dienstleister durchgeführt, ist eine Abrechnung per Stundensatz oder pro Quadratmeter üblich. Im Schnitt fallen dann zwischen 20 und 30 Euro Stundenlohn oder 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter an.

Bei der Berechnung der Reinigungskosten pro Quadratmeter spielt auch das sogenannte Leistungsmaß eine Rolle. Dieses kategorisiert die zu reinigenden Räumlichkeiten und beschreibt, wie viele Quadratmeter einer Raumkategorie pro Stunde geleistet werden können. Das Leistungsmaß fließt anschließend als Multiplikator in die Abrechnung mit ein. Folgende Faktoren spielen bei der Bestimmung des Leistungsmaßes eine Rolle:

Objektspezifische Faktoren

  • Raumgröße
  • Ausstattung
  • Materialien
  • Nutzungsfrequenz
  • Verschmutzungsgrad
  • Lage
  • Reinigungstechnik

Subjektive Faktoren

  • Gewünschte Reinigungsfrequenz
  • Gewünschte Zusatzleistungen

Gesetzliche Faktoren

  • Gesetzlicher Mindestlohn
  • Qualifikation der Dienstleister

Werden die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt, liegen die durchschnittlichen Kosten pro Mietpartei bei etwa 16 Cent pro Quadratmeter. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für die Hausreinigung einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten. Dauer, Häufigkeit und Kosten der Reinigung müssen nachvollziehbar in einem Leistungsverzeichnis aufgezeigt werden.

Übernimmt der Vermieter selbst die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, darf auch er sich angemessen dafür vergüten lassen und die Kosten der Reinigung über die Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen. Dazu gehören ein angemessener Stundensatz, so wie ihn auch eine externe Reinigungskraft verlangen würde sowie die Erstattung der Kosten für Reinigungsmittel.

Wichtiger Hinweis: Wird die Hausreinigung von den Mietern übernommen, darf der Vermieter keine Hausreinigungskosten in der Nebenkostenabrechnung aufführen!

Wie viel kostet eine Reinigungsfirma pro Stunde?

Der Mindeststundensatz für eine Reinigungskraft beträgt 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn.

Im Rahmen der Hausreinigung sind allerdings Stundensätze zwischen 20 und 30 Euro gängig. Hinzu kommen gegebenenfalls Anfahrtskosten sowie Kosten für Reinigungsmittel und -Equipment. Diese sind ebenfalls über die Nebenkostenabrechnung umlagefähig.

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Zur Berechnung eines angemessenen Stundensatzes ziehen viele professionelle Reinigungsfirmen außerdem das sogenannte Leistungsmaß, also die Flächenleistung pro Quadratmeter, heran.

Bei wiederkehrendem Einsatz kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Das hat den Vorteil, dass die Kosten genau vorhersehbar sind, auch wenn die Reinigung mal etwas länger dauert.

Was gehört alles zur Treppenhausreinigung?

Bei der Treppenhausreinigung kommt es zwischen Mietern und Vermietern sowie zwischen den Mietparteien regelmäßig zu Streitigkeiten. Gerade, wenn diese von den Mietern durchgeführt werden soll, wird der Anspruch an die Reinigungsleistung sehr unterschiedlich ausgelegt. Hier kann ein Reinigungsplan helfen, das im Rahmen der Hausordnung festgesetzt wird. Und auch, wenn eine externe Firma mit der Treppenhausreinigung beauftragt wird, sollten die gewünschten Leistungen möglichst schriftlich festgehalten werden.

Folgende Leistungen zählen zur klassischen Treppenhausreinigung:

  • Treppenhaus fegen und nass wischen
  • Treppengeländer abwischen
  • Handlauf abwischen
  • Hauseingangstüren putzen
  • Spinnweben entfernen
  • Briefkastenanlage reinigen
  • Treppenhausfenster putzen
  • Fußmatte ausklopfen und ggf. absaugen

Dabei müssen nicht alle genannten Leistungen bei jeder Reinigung durchgeführt werden. Ein angemessener Turnus der Maßnahmen kann im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses festgehalten werden.

Welche Vorteile hat die Treppenhausreinigung durch eine externe Firma?

Die Treppenhausreinigung zählt nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben eines Mieters. Viele Mieter drücken sich oder erledigen die Reinigungsarbeiten nur halbherzig - zum Ärgernis des Vermieters und denjenigen Mietparteien, die die Treppenhausreinigung ordnungsgemäß durchführen. Der Vermieter darf zwar nach dreimaliger Abmahnung des sich weigernden Mieters eine Reinigungsfirma beauftragen und dem Mieter kündigen. Um sich diesen Aufwand zu sparen, entscheiden sich die meisten Vermieter jedoch von vornherein für ein externes Reinigungsunternehmen. Und das hat gleich mehrere Vorteile…

Vorteil Nr. 1: Jederzeit ein top gepflegtes Treppenhaus

Jeder Vermieter wünscht sich ein einheitliches und top gepflegtes Treppenhaus für sein Mietshaus. So ist es jederzeit repräsentativ, zum Beispiel für externe Gäste. Dieser Anspruch kann durch ein professionelles Reinigungsunternehmen gewährleistet werden, denn dieses arbeitet in der Regel gewissenhaft und zuverlässig.

Vorteil Nr. 2: Förderung eines nachbarschaftlichen Verhältnis

Einige Mieter nehmen es mit der Treppenhausreinigung nicht so ernst und erledigen diese nur unzureichend oder schlimmstenfalls gar nicht. Darüber regen sich gewissenhafte Nachbarn zurecht auf, die ihrer Aufgabe stets in vollem Umfang nachkommen. Mit der Beauftragung einer Reinigungsfirma gehören solche Streitigkeiten zwischen den Mietparteien der Vergangenheit an.

Vorteil Nr. 3: Einsatz geeigneter Reinigungs- und Pflegemittel

Nicht jedes Reinigungs- oder Pflegemittel ist für jede Oberfläche geeignet. Wird die Treppenhausreinigung den Mietern überlassen, können durch falschen Einsatz von Reinigungsmitteln langfristig erhebliche Schäden entstehen. Doch das lässt sich ganz einfach vermeiden. Ein Profibetrieb weiß, welche Reinigungs- und Pflegemittel für die jeweiligen Oberflächen geeignet sind und trägt damit zu einem langfristigen Werterhalt der Immobilie bei.

Vorteil Nr. 4: Freizeit bleibt Freizeit

Hand aufs Herz! Weder Vermieter noch Mieter haben Lust, sich in ihrer Freizeit um die Treppenhausreinigung zu kümmern. Die meisten Beteiligten haben daher eine hohe Bereitschaft, dafür zu zahlen, dass ein professionelles Reinigungsunternehmen die notwendigen Reinigungsarbeiten übernimmt. So kann die Freizeit Freizeit bleiben.

Fazit

Ob die Hausreinigung von Vermieter, Mietern oder einem externen Dienstleister durchgeführt wird, obliegt der Entscheidung des Vermieters. In der Regel fallen für die Auslagerung der Reinigungsleistung Stundensätze zwischen 20 und 30 Euro beziehungsweise 8 bis 10 Euro pro Quadratmeter an. Erledigt der Vermieter die Hausreinigung selbst, kann er sich das ebenfalls im Rahmen der üblichen Kosten eines Reinigungsdienstleisters vergüten lassen. Das gilt auch für den Wareneinsatz für Reinigungs- und Pflegemittel. Die Hausreinigungskosten können im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Jede Mietpartei zahlt dann anteilig etwa 16 Cent pro Quadratmeter für den Reinigungsservice. Die meisten Mieter zahlen diese Nebenkosten bereitwillig, denn dadurch lassen sich häufig Streitigkeiten vermeiden, die durch ungleiche Vorstellungen und Gewissenhaftigkeit bei der Reinigung der Gemeinschaftsflächen entstehen.