Ein Umzug ist meistens recht stressig. Da bist du froh, wenn du und all deine Sachen in den neuen vier Wänden angekommen sind. An Entspannung ist dann aber leider noch lange nicht zu denken. Spätestens, nachdem der eigentliche Umzug erfolgt ist, muss die neue Anschrift verschiedenen Institutionen und Behörden mitgeteilt werden. Und das ist teilweise sogar verpflichtend und innerhalb einer bestimmten Frist zu erledigen. Aber keine Sorge! Mit unserer Checkliste vergisst du keine wichtigen Empfänger für die Mitteilung deiner Adressänderung …

Wo muss ich überall meine Adresse ändern bei einem Umzug?

Es gibt einige Behörden, bei denen du dich verpflichtend ummelden musst. Dazu gehört in erster Linie das Einwohnermeldeamt. Die dortige Ummeldung ist für jeden verpflichtend und sollte die erste Anlaufstelle für deine Adressänderung sein. Daneben gibt es, je nach Zuständigkeit, noch weitere Institutionen, die du über deine Adressänderung informieren solltest.

Hier unsere Checkliste über die wichtigsten Stellen für deine Adressänderung:

Einwohnermeldeamt

Gebühren: ca. 20 €

Frist: zwei Wochen nach Umzug

Beim Einwohnermeldeamt musst du deine neue Anschrift verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug anmelden. Tust du dies nicht, drohen bis zu 500 Euro Bußgeld. Zum Termin beim Einwohnermeldeamt solltest du deinen Personalausweis sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter dabei haben. Am Ende erhältst du eine amtliche Meldebescheinigung, die du an anderen Stellen vorlegen kannst, um deine Adressänderung zu beurkunden.

Finanzamt

Gebühren: keine

Frist: spätestens mit der nächsten Steuererklärung

Sofern du innerhalb einer Gemeinde umziehst, reicht es aus, deine neue Adresse bei der nächsten Steuererklärung anzugeben. Ziehst du hingegen an einen anderen Ort, informierst du das für dich bisher zuständige Finanzamt schriftlich und unter Angabe deiner Steuernummer über deine neue Anschrift. Das neue Finanzamt muss nicht extra informiert werden. Hier gibst du zukünftig einfach deine Steuererklärung ab. Wenn du selbstständig bist, verfährst du genauso wie oben beschrieben. Das neue Finanzamt wird dir dann eine neue Steuernummer zuteilen. Bis dahin bleibt deine bisherige Steuernummer gültig. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gehst du bis dahin wie gewohnt vor. Wenn du unsicher bist, erkundige dich am besten telefonisch bei deinem bisher zuständigen Finanzamt!

KfZ-Zulassungsstelle

Gebühren: 20 bis 50 €

Frist:keine

Wenn du ein Auto hast, musst du deine neue Anschrift auch deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle melden. Dort wird die Adressänderung in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen. In einigen Gemeinden ist das auch über das Einwohnermeldeamt möglich. Zum Termin solltest du deinen Personalausweis, deinen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, deine Versicherungsbescheinigung sowie die letzte, gültige Prüfbescheinigung vom TÜV dabei haben. Außerdem solltest du deine Kfz-Haftpflichtversicherung über die neue Anschrift informieren! Der Kauf neuer Nummernschilder ist übrigens nicht mehr nötig.

Ummeldung der Hundesteuer

Gebühren: bis ca. 30 €

Frist: innerhalb von zwei Wochen nach Umzug

Hundebesitzer sind, aufgrund der Hundesteuerpflicht, dazu verpflichtet, auch ihre vierbeinigen Familienmitglieder umzumelden. Dies geschieht in der Regel mittels einer formlosen Mitteilung an die zuständige Behörde. Je nach Wohnort kann das entweder das Ordnungsamt, das Verbraucherschutzamt, das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt sein. Informiere dich am besten online oder telefonisch bei den Behörden! Die Ummeldung sollte innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Dazu gehört auch die Abmeldung bei der bisher zuständigen Behörde.

Gas-, Wasser- und Stromanbieter

Gebühren: individuell ggf. bei Anbieterwechsel

Frist: am Umzugstag oder kurz vor dem Umzug

Die Versorgungsbetriebe für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme sollten unbedingt rechtzeitig über die Adressänderung informiert werden. Am besten geschieht das noch vor dem Umzug, denn meistens müssen kurz vor dem Auszug noch die Zählerstände abgelesen werden. Wenn du aus einer Mietwohnung ausziehst, genügt meist die Ummeldung beim Stromanbieter. Kontaktiere diesen am besten rechtzeitig vor dem Umzug telefonisch oder per E-Mail! Dann erhältst du die Zählerkarte, mit der du die Zählerstände am Umzugstag sowie die neue Anschrift mitteilst. Möchtest du den Anbieter wechseln, solltest du zusätzlich die entsprechenden Kündigungsfristen der Versorgungsbetriebe einhalten.

Telefon- und Internetanbieter

Gebühren: bis zu 80 €

Frist: vor dem Umzug

Bei einem Umzug solltest du unbedingt auch deinen Telefon- und Internetanbieter kontaktieren. Wenn du den alten Anschluss behalten möchtest, bieten die meisten Telekommunikationsunternehmen einen kostenlosen Umzugsservice an. Meistens ist für die Freischaltung ein Termin mit einem Techniker am alten beziehungsweise am neuen Wohnort erforderlich. Informiere dich am besten rechtzeitig bei deinem aktuellen Anbieter über die Möglichkeiten und Bedingungen! Solltest du den Anbieter wechseln wollen oder den Anschluss an der neuen Anschrift nutzen wollen, beachte unbedingt auch die Kündigungsfristen! Viele Anbieter haben lange Laufzeiten. Dann musst du weiter zahlen, auch wenn du den Anschluss gar nicht nutzt.

Wo muss ich noch meine neue Adresse mitteilen?

Jetzt weißt du, welchen Behörden und Institutionen du deine neue Anschrift als erstes mitteilen solltest. Damit ist es allerdings noch nicht getan. Ist der Pflichtteil erledigt, solltest du zeitnah auch allen anderen Stellen deine neue Anschrift mitteilen, für die du postalisch erreichbar sein solltest. Das gilt insbesondere für Institutionen, mit denen du in irgendeiner Art vertraglich verbunden bist. Am einfachsten funktioniert das über einen Nachsendeantrag bei der Post. Dann wird dir für die Dauer von 6 - 12 Monaten deine Post nachgesendet. Und auf Wunsch informiert die Post sogar für dich die Absender über deine neue Anschrift. So leicht kann’s gehen. Allerdings funktioniert das nur für diejenigen Absender, die dir innerhalb des Nachsendezeitraums Post schicken.

Wenn du nicht möchtest, dass deine Post anschließend im Nirvana verschwindet, solltest du dir sicherheitshalber eine Liste zusammenstellen, welchen Stellen du deine neue Adresse mitteilen solltest, zum Beispiel diese hier:

  • Bank
  • Krankenkasse
  • Versicherungen
  • Agentur für Arbeit
  • ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (erfolgt meist mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt)
  • Mobilfunkanbieter
  • Berater (z.B. Finanzberater, Steuerberater, Anwalt)
  • Verlage (z.B. bei bestehenden Zeitungs-Abos)
  • Kundenkarten
  • Öffentlicher Nahverkehr (z.B. wenn du eine Abo-Karte hast)
  • Online-Shops und Versandhäuser
  • Domainverwalter
  • Soziale Netzwerke
  • Vereine und Clubs, in denen du Mitglied bist (z.B. Fitnessstudio, Sportverein)
  • KfZ-Werkstatt
  • Arbeitgeber
  • Ärzte
  • Kindergarten/ Schule
  • Kindergeldstelle
  • Hochschule
  • BAFöG-Amt oder Bundesverwaltungsamt

Wie teile ich meine neue Adresse mit?

In den meisten Fällen reicht eine formlose, schriftliche Mitteilung per Post oder E-Mail. Wenn du dir unsicher bist, ruf am besten kurz bei der jeweiligen Stelle an und erkundige dich nach den Bedingungen. Viele Stellen bieten auch ein Online-Formular auf ihrer Webseite zur Adressänderung an. Gebe zusätzlich gegebenenfalls deine Kundennummer, Kontodaten oder Steuernummer an, je nachdem, wo die Ummeldung erfolgt!

Das Schreiben selbst könnte ungefähr so aussehen:

Dein Name

Deine aktuelle Anschrift

Name des Vertragspartners/ der Behörde

Adresse

Betreff: Adressänderung wegen Umzugs

Kunden- oder Vertragsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben teile ich Ihnen meine neue Anschrift mit. Ich bitte Sie darum, ab dem xx.xx.xxxx jeglichen Schriftverkehr an diese Adresse zu senden!

Die neue Anschrift lautet:

Deine neue Anschrift

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Name

Was brauche ich, um meine Adresse zu ändern?

Die Unterlagen, die du zur Änderung deiner Anschrift benötigst, sind sehr unterschiedlich. Für die meisten Behörden finden sich auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Informationen zu den benötigten Unterlagen. Daran solltest du dich zwingend halten. Wenn du dir nicht sicher bist, frage vorsichtshalber vorher telefonisch nach.

Versorgungsbetriebe benötigen in der Regel die Zählerstände aus der alten Wohnung am Tag des Auszugs.

Bei allen anderen Vertragspartnern reicht auf jeden Fall ein formloses Schreiben oder eine kurze Mitteilung per E-Mail.

Falls die entsprechenden Stellen noch weitere Unterlagen von dir benötigen, werden sie sich definitiv bei dir melden. Du kannst also erstmal durchatmen und abwarten.

Wann muss ich mich ummelden, wenn ich umgezogen bin?

Die offizielle Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug an die neue Adresse erfolgen. Dasselbe gilt auch für für deinen Hund, falls du einen hast.

Um die Ummeldung bei den Versorgungsbetrieben solltest du dich möglichst bereits vor dem Auszug kümmern. Spätestens am Umzugstag musst du die aktuellen Zählerstände an den jeweiligen Versorgungsbetrieb durchgeben. Aber keine Panik! Solltest du bereits umgezogen sein, kannst du die Zählerstände auch nachreichen. Die neuen Nachmieter oder dein ehemaliger Vermieter werden dir in diesem Fall sicherlich Einlass ins Haus gewähren. Andernfalls werden deine Stromkosten von deinem Anbieter geschätzt, und das kann unter Umständen recht teuer werden.

Dem Finanzamt musst du deine neue Anschrift allerspätestens mit der nächsten Steuererklärung mitteilen. Solltest du selbstständig sein, dann lieber schon etwas eher, da dir von dem neuen zuständigen Finanzamt eine neue Steuernummer zugewiesen wird.

Für alle anderen Stellen gibt es eigentlich keine offiziellen Fristen. Wir empfehlen dir jedoch, dich zeitnah und vollständig um die Adressänderungen zu kümmern. Dadurch kommt es erst gar nicht zu Problemen, weil dich ein wichtiges Schreiben nicht erreicht hat oder dein Nachmieter ständig deine Post im Briefkasten hat.

Banken und einige andere Institutionen können deine neue Anschrift auch anfordern, wenn sie dich postalisch nicht erreichen können, weil du ihnen deine neue Adresse nicht mitgeteilt hast. In diesem Fall musst du die Kosten für die Auskunft tragen - eine unangenehme Situation, die sich sicherlich vermeiden lässt.

Fazit

Die Adressänderung nach dem Umzug ist wichtig, aber du musst dich damit auch nicht verrückt machen. Das Wichtigste ist die verpflichtende Ummeldung beim Einwohnermeldeamt sowie bei Versorgungs- und Telekommunikationsbetrieben. Sobald diese informiert sind, hast du immer noch genügend Zeit, um andere Stellen über deinen Umzug zu informieren. Am entspanntesten geht das über einen Nachsendeantrag bei der Post. Diese informiert die Adressaten auf Wunsch auch direkt über deine neue Anschrift. Das erspart dir einiges an Kopfzerbrechen. An allen anderen Stellen kannst du deine Adressänderung ganz einfach mit einem formlosen Schreiben bekanntgeben. Lass dir aber nicht zu viel Zeit! Sollte die Post zu deinen Absendern zurückgeschickt werden, weil sie dich unter deiner alten Anschrift nicht mehr erreichen können, kann’s teuer für dich werden.