Gerade im Zuge der steigenden Energiekosten wird energieeffizientes Wohnen immer wichtiger. Ob für Vermieter oder Käufer. Der erste Blick geht – nach dem Miet- oder Kaufpreis – auf den Energiewert. Doch was genau ist eigentlich der Energieausweis und was sagt er aus?

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Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist der Pass einer Immobilie. Nach der Ausstellung hat er eine Gültigkeit von 10 Jahren. In dem Ausweis stehen sämtliche Angaben über die Energieeffizienz eines Hauses. Dazu gehören nicht nur die Modernisierungen der letzten Jahre. Auch der verwendete Heizstoff muss darin verpflichtend genannt werden. Die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Welche Unterschiede gibt es bei einem Energieausweis?

Ein Energieausweis kann als Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Während beim Bedarfsausweis der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet wird, wird beim Verbrauchsausweis der Energiebedarf anhand des Verbrauchs der letzten 3 Jahre ermittelt.

Der Vorteil des Bedarfsausweises: Die Energiewerte sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und Wohlfühlfaktor der Vorbesitzer oder Vormieter. Für exakte Werte müssen aber sämtliche Daten wie das Baujahr, aber auch die Klimadaten, das Nutzerverhalten oder die Raumtemperatur berücksichtigt werden. Wird hier ungenau gerechnet, kann der Wert auf dem Bedarfsausweis verfälscht sein. Diese Fehleranfälligkeit fehlt beim Verbrauchsausweis. Doch die Verbrauchszahlen werden über Klimafaktoren auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So bleiben sehr strenge Winter aber unberücksichtigt und der Energiewert des Gebäudes verschlechtert sich nicht.

Wie ist ein Energieausweis aufgebaut

Der Energieausweis besteht immer aus fünf Seiten.

Seite

Inhalt

Seite 1

Alle Gebäudedaten, Registriernummer

Seite 2

Vordruck für den Bedarfsausweis (bleibt beim Verbrauchsausweis leer): Übersicht über den berechneten Energiebedarf.

Seite 3

Vordruck für den Verbrauchsausweis (bleibt beim Bedarfsausweis leer): Verbrauchserfassung und Vergleichswerte.

Seite 4

Empfehlungen zur Modernisierung

Seite 5

Allgemeine Erläuterung von Fachbegriffen

Was bedeutet die Farbskale im Energieausweis?

Ebenfalls Teil des Energieausweises ist eine Farbskala, die den Endenergiebedarf (Pfeil oben) und den Primärenergiebedarf (Pfeil unten) eines Gebäudes angibt. Sind beide Pfeile im grünen Bereich, ist der energetische Zustand gut. Ab dem gelben Bereich kann eine energetische Modernisierung ratsam sein. Im roten Bereich ist dringend eine energetische Sanierung erforderlich.

Zusätzlich dazu steht noch das Energielabel über der Farbskala (A+ bis H). Diese orientieren sich ebenfalls an der Farbskala.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Jeder Immobilienbesitzer braucht einen Energieausweis, wenn er sein Haus oder seine Wohnung vermieten oder verkaufen möchte. Außerdem müssen bei Immobilieninseraten immer zwingend Angaben zum Energieverbrauch gemacht werden. Können keine Angaben gemacht werden, etwa weil der Energieausweis erst beantragt wurde, muss ein Vermerk erfolgen, dass der Ausweis nachgereicht wird. Fehlen diese Angaben, droht mitunter ein Bußgeld. Auch für Büro- oder Betriebsgebäude muss ein Energieausweis erstellt werden.

Wer stellt einen Energieausweis aus?

In der alten Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden explizit die Personengruppen aufgelistet, die einen Energieausweis erstellen dürfen. Diese Angaben waren aber nur für Altbauten relevant. Neubauten hingegen sind Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Im Allgemeinen kannst du einen Energieausweis aber bei einem Energieberater, einem Architekten, Bauingenieur oder auch Schornsteinfeger mit entsprechender Zusatzausbildung erhalten. Das gilt aber nur für Wohnimmobilien. Für Gewerbeimmobilien dürfen ausschließlich Architekten oder andere Hochschulabsolventen im Baubereich einen Energieausweis ausstellen.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Energieausweis ausstellen will, braucht eine Qualifikation. Das ist laut Gebäudeenergiegesetz dann der Fall, wenn eine technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung mit Schwerpunkt im Bereich Gebäudebau und -technik vorliegt. Somit sind es wieder Architekten, Bauingenieure, selbstständige Handwerker und Handwerksmeister. Zusätzlich müssen die Aussteller über eine Zusatzqualifikation mit Studienschwerpunkt energiesparendes Bauen, eine mehrjährige Berufserfahrung oder eine Fortbildung, vorweisen können. Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes 2024 soll auch Personen die Ausstellung erlauben, die eine Qualifikationsprüfung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Bereich Energieberatung abgeschlossen haben.

Um qualifizierte Dienstleister zu finden, empfiehlt sich ein Blick in die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Alle Dienstleister darin erfüllen die erforderlichen Kriterien des Gebäudeenergiegesetzes. Alternativ kann die Expertenliste für Energieeffizienz der Förderprogramme des Bundes weiterhelfen. Hier findest du vor allem Experten für eine energieeffiziente Sanierung.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis unterscheiden sich nach der Art des angeforderten Dokuments. So zahlst du für einen Energieverbrauchsausweis für ein Wohngebäude zwischen 70 € bis 100 €. Dagegen kostet ein Energiebedarfsausweis 400 € bis 500 €.

Bei Mehrfamilien- oder Mehrparteienhäusern kommen zusätzlich pro Wohneinheit 50 € dazu.

Bei einem Neubau ist der Energieausweis Bestandteil des Bauantrags, der vom Architekten oder Bauplaner beim zuständigen Bauamt eingereicht wird. Er muss lediglich bei baulichen Änderungen angepasst werden. Die Kosten dafür sind üblicherweise bereits in den Baukosten enthalten.

Die hier genannten Zahlen dienen aber nur der Orientierung. Denn es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, was ein Energieausweis kosten darf.

Energiekosten mit Energieausweis berechnen: Geht das?

Die Angaben des Energieausweises verraten dir aber nicht nur den Energiebedarf oder -verbrauch einer Immobilie. Damit kannst du auch die monatlichen Energiekosten berechnen.

Mit einem Verbrauchsausweis hast du bereits alle Werte, die du zur Berechnung deiner Heizkosten benötigst:

  • Multipliziere den Wert des „Endenergieverbrauchs dieses Gebäudes“ mit der Wohnfläche (in Quadratmeter) und dem Faktor 1,2.
  • In Altbauwohnungen mit hohen Decken verwendest du den Faktor 1,3.
  • Das Ergebnis multiplizierst du mit den Durchschnittskosten deines Energieträgers pro Kilowattstunde.

Die genaue Formel lautet:

Wohnfläche (m²) x Faktor x Endenergieverbrauch (kWh/m² und Jahr) x Durchschnittspreis Energieträger (Cent/kWh) = Heizkosten pro Jahr

Übersicht über die durchschnittlichen Energiekosten nach Energieklassen

Du kannst dich aber auch an dieser Tabelle orientieren. Demnach bedeuten die Werte auf dem Energieausweis folgende Kosten:

Energieeffizienzklasse

Energiekosten/Jahr/Quadratmeter

A+

Etwa 3 €

A

Etwa 7 €

B

Etwa 12 €

C

Etwa 16 €

D

Etwa 21 €

E

Etwa 27 €

F

Etwa 34 €

G

Etwa 42 €

H

50 €und mehr

Die hier angegebenen Energiekosten sind Durchschnittswerte, inklusive Mehrwertsteuer, die je nach Lage der Wohnung und eigenem Verbrauch schwanken können. Der zugrunde gelegte Energiepreis liegt bei 13 Cent je Kilowattstunde. Wer einen Energieausweis besitzt, der vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, der muss bei einem fehlenden Warmwasserverbrauch den Energieverbrauchskennwert um 20,0 kWh/(m²a) erhöhen.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Energieausweis

Wo bekomme ich einen Energieausweis her und wie viel kostet er mich?

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Ein Verbrauchsausweis wird oft von regionalen Energieversorgern ausgestellt. Ein Bedarfsausweis darf nur von einem dafür geschulten Experten angefertigt werden. Das sind Architekten, Ingenieure, Energieberater, Schornsteinfeger oder Heizungsbauer mit Meisterbrief. Der Bedarfsausweis kostet zwischen 400 € bis 500 € für ein Einfamilienhaus. Ein Verbrauchsausweis liegt bei 50 € bis 100 €.

Wann ist ein Energieausweis gesetzlich Pflicht?

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Eigentümer einer Immobilie, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 erbaut wurden und nicht weiter energetisch saniert wurden, müssen bei Vermietung und Verkauf einen Bedarfsausweis vorlegen. Das gilt auch, wenn bei einem Neubau noch keine 3 Jahre Energiekostenabrechnung vorliegen. Andernfalls reicht ein Verbrauchsausweis.

Welche Immobilien brauchen keinen Energieausweis?

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Dazu gehören Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen oder Häuser unter 50 Quadratmeter Nutzfläche. Auch Häuser, die weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden.