Jeder Schlüssel-Dienstleister hat seinen Kunden gegenüber eine Aufklärungspflicht. Dazu gehört die Information und Beratung über mögliche Schäden beim Öffnen einer Tür. Diese Pflicht wird unter der vorvertraglichen Aufklärungspflicht zusammengefasst.

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Was ist die vorvertragliche Aufklärungspflicht?

Bei der vorvertraglichen Aufklärungspflicht handelt es sich um eine rechtliche Verpflichtung für Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, ihre Kunden vor Abschluss eines Vertrages in angemessener Weise über alle relevanten Informationen bezüglich der angebotenen Leistungen oder Waren zu informieren. Ziel ist es, dem Kunden mit all diesen Informationen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen und ihn vor unerwarteten Überraschungen und Kosten zu schützen.

Dazu gehören beispielsweise Angaben zu den angebotenen Leistungen, zum Preis, zur Laufzeit von Verträgen, zu den Zahlungsbedingungen, zu möglichen Rücktritts- oder Kündigungsmöglichkeiten sowie zu eventuellen Garantien oder Gewährleistungsansprüchen.

Eine Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht kann einen Vertrag unwirksam werden lassen oder den Kunden zu Schadensersatzansprüchen befähigen.

Die Aufklärungspflicht gilt für alle Arten von Verträgen, insbesondere auch im Bereich des Verbraucherschutzes. Beispielsweise müssen Versicherungsunternehmen, Telekommunikationsanbieter oder Online-Shops ihre Kunden vor Vertragsabschluss über die wesentlichen Vertragsbedingungen und Kosten informieren.

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Was hat die vorvertragliche Aufklärungspflicht mit einem Schlüsseldienstleister zu tun?

Auch ein Schlüsseldienst hat als Dienstleister eine vorvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber seinen Kunden. Demnach muss das Unternehmen seine Kunden bereits vor Abschluss eines Vertrages umfassend über seine Leistungen, deren Umfang, Preise und sonstige Bedingungen informieren.

Konkret bedeutet dies, eine transparente Aufklärungspflicht in folgenden Punkten:

  1. Leistungen: Der Schlüsseldienst muss die angebotenen Leistungen und deren Umfang konkret beschreiben. Nur so weiß der Kunde, was er zu erwarten hat. Beispiele dafür wären etwa Türöffnungen, Schließanlagen-Installationen oder Reparaturen.
  2. Preise: Der Dienstleistungsanbieter muss vor Abschluss des Vertrages über die zu erwartenden Kosten der Leistungen informieren. Dazu gehören auch mögliche Zusatzkosten oder Gebühren. Auch sollte der Schlüsseldienst in diesem Zusammenhang über mögliche Pauschalpreise informieren.
  3. Verfügbarkeit: Die Firma muss dem Kunden mitteilen, ob er jederzeit erreichbar ist oder ob es bestimmte Öffnungszeiten gibt. Zudem ist das Unternehmen verpflichtet, darüber zu informieren, wie weit die Dienstleistungszentrale vom Wohnort des Kunden entfernt ist und wie hoch in diesem Fall die möglichen Anfahrtskosten wären.
  4. Notdienst: Wenn der Dienstleister einen Notdienst anbietet, sollte er den Kunden darüber informieren, wie schnell er im Notfall vor Ort sein kann und welche zusätzlichen Kosten anfallen können.
  5. Qualifikation: Der Schlüsseldienst sollte seine Qualifikation und Erfahrung auf dem Gebiet der Schlüssel- und Schloss-Technologie offenlegen, um dem Kunden Vertrauen in seine Leistungen zu vermitteln.

Die vorvertragliche Aufklärungspflicht ist zur Schaffung einer klaren und transparenten Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und den Kunden wichtig. Nur wenn der Kunde alle notwendigen Informationen hat, kann er eine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob er die Leistungen des Schlüsseldienstes in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

Wann entfällt die vorvertragliche Aufklärungspflicht?

Die vorvertragliche Aufklärungspflicht entfällt, wenn der Kunde bereits alle relevanten Informationen hat oder diese offensichtlich sind.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn der Kunde ausdrücklich auf seine Aufklärung verzichtet. Dies ist jedoch nur dann gültig, wenn der Kunde die Bedeutung und Konsequenzen des Verzichts auf die Aufklärung versteht.

In einigen Fällen kann die vorvertragliche Aufklärungspflicht auch eingeschränkt werden, wenn der Kunde ein professioneller oder erfahrener Vertragspartner ist. Hier kann davon ausgegangen werden, dass dieser selbst über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, um die Bedeutung und Konsequenzen des Vertragsabschlusses zu verstehen.

In jedem Fall ist eine umfassende Aufklärung jedoch immer ratsam sowohl für die Kunden als auch für die Anbieter. So werden Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten am besten vermieden.