Wenn du einen Vertrag mit einem Schlüsseldienst abschließt, gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Das bedeutet, dass du zur Bezahlung der erbrachten Leistungen verpflichtet bist. Der Schlüsseldienst wiederum ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Doch was, wenn du bis zum Eintreffen des Monteurs die Tür bereits selbst öffnen konntest. Gibt es in diesem Fall ein Widerrufsrecht?

Die 10 besten Schlüsseldienste in der Nähe 2023
Suchst du einen Schlüsseldienst in der Nähe? ➤ Auf Listando findest du die besten Schlüsseldienste ✓ Experten für Schlosserei anschauen und vergleichen.

Widerrufsrecht bei Schlüsseldiensten

Mit der Gesetzesumsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinien der EU am 13.06.2014 wird den Verbrauchern aus Sicht der Verbraucherzentrale auch bei der Beauftragung eines Schlüsseldienstes ein Widerrufsrecht eingeräumt.

Hierzu musst du wissen, dass ein Schlüsseldienstbetreiber in der Regel ein Fernabsatzsystem betreibt. Dabei schließt der Verbraucher den Vertrag mit dem Verkäufer in der Regel ohne direkten Kontakt ab. Die Kommunikation erfolgt stattdessen über elektronische oder andere Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.

Tipp: Rechte und Pflichten von Kunden und Schlüsseldiensten

Widerrufsmöglichkeiten

Doch auch so ein telefonischer Auftrag als Ergebnis eines Fernabsatzgeschäftes kann, gemäß §§ 312g Abs. 1, 355 BGB, widerrufen werden. Jedoch erlischt das Recht auf Widerruf bei einem Schlüsseldienst, unter Berücksichtigung von § 356 Abs. 4 BGB, wenn:

  • Die Dienstleistung durch den Anbieter/Monteur bereits vollständig erbracht wurde.
  • Wenn die Arbeiten nach der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ort aufgenommen wurden.
  • Wenn der Kunde zusammen mit der Zustimmung bestätigt, dass er über das Erlöschen des Widerrufsrechts informiert wurde, beziehungsweise das zur Kenntnis genommen hat.

In diesem Zusammenhang kann übrigens auch der Einbau eines neuen Türschlosses vor Ort laut §§ 312g Abs. 1, 355 BGB widerrufen werden. In diesem Fall handelt es sich um einen Außergeschäftsraumvertrag.

Der Außergeschäftsraumvertrag

Ein Außergeschäftsraumvertrag wird außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossen. Dazu zählen Verträge, die auf Messen, Ausstellungen, am Arbeitsplatz des Verbrauchers oder in dessen Privatwohnung zustande kommen.

Verbraucher haben bei Außergeschäftsraumverträgen ein Widerrufsrecht von rund 14 Tagen. Manchmal kann es auch länger sein.

Der Anbieter muss den Kunden über sein Widerrufsrecht informieren und ihm eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen.

Ausschluss des Widerrufs

Jedoch sieht das BGB auch eine Ausnahmeregelung für Schlüsseldienste vor (§ 312 g Absatz 2 Nr. 11 BGB). Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Kunde das Unternehmen ausdrücklich um eine dringende Reparatur- und/oder Instandhaltungsarbeit bittet. Da es sich bei der bloßen Türöffnung aber nicht um Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten handelt, sollte daher der Vertrag auch noch beim Eintreffen des Monteurs widerrufen werden können. Jedoch immer vor dem Arbeitsbeginn. In vielen Fällen verlangen die Anbieter dann jedoch immer noch die Zahlung der Anfahrt und teilweise auch einen kleinen Entschädigungsaufwand. Wie hoch die Kosten dafür sind, und ob sie erhoben werden, solltest du beim Vertragsabschluss mit dem Schlüsseldienst abklären.

Mach dich vorab über alle möglichen Kosten eines Schlüsseldiensts schlau:

Was kostet ein Schlüsseldienst? (Preise 2023) | Listando
Du benötigst einen Schlüsseldienst und willst mehr über die möglichen Kosten erfahren? ✓ Preise für Schlüsseldienste auf Listando

Wie kommt der Vertrag mit einem Schlüsseldienst zustande?

Alle Angebote, die durch den Auftragnehmer angenommen werden, stellen einen Vertragsabschluss dar. In der Regel sind hierfür eine Unterschrift oder eine Willenserklärung erforderlich. Im Falle einer Türnotöffnung ist das aber oft nicht möglich. Hier verläuft der Vertragsabschluss etwas anders:

Vertragsabschluss mit einem Schlüsseldienst

  1. Kontaktaufnahme durch den Kunden per Telefon.
  2. Der Schlüsseldienst klärt mit dem Kunden den genauen Bedarf ab, zum Beispiel, welche Art von Tür geöffnet werden muss, welches Schloss verbaut ist, ob ein neues Schloss installiert werden soll etc.
  3. Der Schlüsseldienst informiert den Kunden über die ungefähren Kosten für den Auftrag.
  4. Auf Basis der Bedarfsklärung erstellt der Schlüsseldienst ein Angebot. Dieses wird dem Kunden entweder vorab per E-Mail zugeschickt oder, nach ausdrücklicher Einwilligung, vor Ort durch den Monteur vorgelegt.
  5. Ist der Kunde mit dem Angebot einverstanden, erteilt er dem Schlüsseldienst die mündliche oder schriftliche Zustimmung.

Wichtig: Auch ein mündlich geschlossener Vertrag muss bezahlt werden. Er kann bei Bedarf aber ebenso widerrufen werden.

Kosten rund um Schlüsseldienste:

Weitere Infos rund um Schlüsseldienste:

Vertragsabschluss und Widerrufsrecht beim Schlüsseldienst

Zusammenfassend gilt bei Vertragsabschlüssen mit einem Schlüsseldienst das allgemeine Vertragsrecht. Davon sind auch mündlich abgeschlossene Verträge mit einem Schlüsseldienstanbieter nicht ausgenommen. Der Kunde ist zur Bezahlung der erbrachten Leistungen verpflichtet und der Schlüsseldienst ist wiederum dazu verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Doch besteht auch bei derart telefonisch abgeschlossenen Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht, das jedoch unter bestimmten Umständen erlischt. Gleiches gilt für einen Außergeschäftsraumvertrag, wie etwa beim Einbau eines neuen Schließzylinders. Ausgenommen davon sind Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten.