Wenn du dein Auto verkaufst oder aus einem anderen Grund nicht mehr fahren willst, dann musst du es abmelden. Du musst dein Auto abmelden, wenn du es verkaufst, stilllegst oder verschrotten lässt. Dies kannst du bei einer beliebigen Zulassungsstelle in Deutschland erledigen. Wenn dein Auto nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde, dann kannst du die Abmeldung sogar online erledigen.

Was brauche ich zum Auto abmelden?

Du kannst dein Auto in jeder Zulassungsstelle abmelden. Egal ob du aus Berlin, München oder Hamburg kommst, du benötigst die richtigen Papiere für die Abmeldung deines Autos.

Du musst folgende Unterlagen zur Abmeldung mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
  • Kfz-Kennzeichen
  • Aktueller TÜV-Bericht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, das ist der Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, das ist der Fahrzeugbrief
  • Verwertungsnachweis, wenn dein Auto verschrottet wird.

Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung und das Hauptzollamt automatisch über die Abmeldung des Fahrzeugs. So musst du keine Versicherung und keine Steuern mehr für das Fahrzeug bezahlen.

Jeder darf ohne Vollmacht ein Auto abmelden. Du kannst also auch jemand anderen schicken, dein Auto abzumelden.

Was mache ich, wenn mir die Zulassungsbescheinigung Teil I fehlt?

Du darfst dein Auto nicht ohne Fahrzeugschein, dies ist die Zulassungsbescheinigung Teil I, abmelden. Ohne den Fahrzeugschein darfst du auch nicht fahren (Bußgeld 10 Euro). Bei der An- und Ummeldung deines Autos bekommst du den Fahrzeugschein, um dein Auto einwandfrei zu identifizieren. Den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I musst du sofort bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Du darfst erst mit einem neuen Fahrzeugschein mit deinem Auto fahren. Bei einer Kontrolle musst du diese immer vorzeigen können.

Den Fahrzeugschein benötigst du, um dein Auto abzumelden
Zum Auto abmelden benötigst du die Zulassungsbescheinigung Teil I

Was mache ich, wenn mir die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt?

Auch ohne den Fahrzeugbrief darfst du dein Auto nicht ummelden, denn die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Beweis, dass du der Besitzer des Fahrzeugs bist. Ohne den Fahrzeugbrief kannst du dein Auto auch nicht verkaufen oder abmelden. Allerdings darfst du damit fahren, wenn du im Besitz des Fahrzeugscheins bist. Wenn du den Fahrzeugbrief nicht hast, dann musst du, um das Auto abmelden zu können, den Verlust bei der Zulassungsstelle melden und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Erst mit der Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I kannst du dein Auto abmelden.

Zum Auto abmelden benötigst du den Fahrzeugbrief
Zum Auto abmelden benötigst du den Fahrzeugbrief

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Die Gebühren sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die Abmeldung des Autos kostet dich zwischen 7 und 10 Euro. Wenn du dein Auto in einem anderen Landkreis abmelden möchtest, als in dem, wo es angemeldet ist, dann sind die Gebühren höher. Die genauen Kosten erfährst du in deiner Zulassungsstelle.

In München kostet das Abmelden eines PKW mit einem Münchner oder auswärtigen Kennzeichen 7,80 €. Mit einem Verwertungsnachweis kostet das Abmelden zusätzlich 5,10 €. Bei einer nachträglichen Vorlage des Verwertungsnachweises kostet dich dies 10,20 € zusätzlich. Eine Reservierung deines Kennzeichens nach der Abmeldung kostet dich 2,60 €.

Wo kann ich mein Auto abmelden?

Du kannst dein Auto online oder vor Ort in der Zulassungsstelle abmelden. Dabei musst du nicht in die gleiche Zulassungsstelle wie bei der Anmeldung gehen, anders als bei der Anmeldung kannst du dein Auto in jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden und außer Betrieb setzen lassen. Bei der Abmeldung werden in der Zulassungsstelle die Prüfplakette für die Haupt- und Abgasuntersuchung und die Stempelplakette des Landkreises entwertet.

In der Regel musst du für die Abmeldung einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren. Die Zulassungsstelle informiert die Versicherung und das Hauptzollamt automatisch über die Abmeldung des Fahrzeugs. So musst du ab sofort auch keine Kfz-Versicherung und Steuer mehr bezahlen.

Was brauche ich, um mein Auto online abzumelden?

Wenn dein Auto nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurde, dann kannst du es auch online abmelden. Hierfür benötigst du:

  • Das Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der Ausweis-App “AusweisApp2”

Wenn du alles vorbereitet hast, dann gehst du auf das Online-Portal der zuständigen Zulassungsstelle. Hier musst du dich online ausweisen und alle Daten eingeben. Anschließend werden die Prüfplakette und die Stempelplakette online entwertet. Dann kannst du die Abmeldebescheinigung oder die Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufen.

Kann ich mein Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Deine Nummernschilder sind nach der Abmeldung entwertet. Wenn du diese anschließend für ein anderes Auto nutzen möchtest, dann kannst du dies direkt bei der Zulassungsbehörde sagen und dir das Kennzeichen für drei bis zwölf Monate reservieren. Hier ist eine Gebühr von 10,20 € für das Wunschkennzeichen fällig.

Was tun, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht ummeldet?

Wenn du dein Auto verkauft hast, dann musst du den Verkauf der Zulassungsstelle mitteilen und deine Versicherung informieren. Wenn der Käufer dein Auto nicht unverzüglich ummeldet oder abmeldet, dann musst du das nochmal der Zulassungsstelle melden.

Wenn der Käufer das Auto nicht zeitnah ummeldet, dann kann die Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers eine Zwangsstilllegung des Autos beantragen. Die Behörde ist hierzu nicht verpflichtet. Daher ist es immer sicherer, wenn du das Auto vor der Übergabe abmeldest. Nur so endet die Zulassung und damit deine Pflicht Kfz-Steuer zu zahlen.

Außerdem geht mit dem Verkauf der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Wenn es zu einem Unfall kurz nach dem Verkauf kommt, dann führt dies nicht zu einer Rückstufung beim Verkäufer. Dies gilt allerdings nur, wenn deine Versicherung Kenntnis vom Verkauf und dem Käufer hat.

Ist es erlaubt, mit einem ungestempelten Kennzeichen zu fahren?

Wenn du gerade auf dem Weg zur Zulassungsbehörde bist, oder auf der Rückfahrt, dann darfst du mit dem ungestempelten Kennzeichen fahren. Denn Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Das sind Fahrten zur Hauptuntersuchung, also zum TÜV. Dies geht aber nur dann, wenn die Behörde vorab ein Kennzeichen für dein Auto zugeteilt hat und das Fahrzeug auch versichert ist.

Nach der Abmeldung des Fahrzeugs darfst du mit dem ungestempelten Fahrzeug die Rückfahrt nach Hause antreten. Auch bis zum Ende des Tages darfst du noch fahren, wenn die Versicherung noch gültig ist.

FAQ:

Was brauche ich zum Auto abmelden?

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Du benötigst zum Abmelden des Autos folgendes:

  • Deinen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I und II
  • Kennzeichen zur Entstempelung
  • Aktueller TÜV-Bericht
  • eventuell Verwertungsnachweis bei Verschrottung

Wie kann ich mein Auto online abmelden?

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Hierfür musst du auf das Online-Portal der Zulassungsbehörde gehen. Voraussetzung ist, dass dein Auto nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurde. Du benötigst hier folgendes:

  • Das Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der Ausweis-App “AusweisApp2”

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

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Je nach Zulassungsstelle und Bezirk kommen andere Kosten auf dich zu. In der Regel zahlst du für die Abmeldung deines Autos zwischen 7 € und 11 €.

Gibt es Fristen, um sein Auto abzumelden?

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Du musst nicht gleich entscheiden, ob du dein Auto nur vorübergehend oder endgültig stilllegen möchtest. Hier gilt eine Frist von sieben Jahren, in dieser Zeit kann das abgemeldete Fahrzeug erneut zugelassen werden. Eine Abmeldung gilt also maximal sieben Jahre. Nach Ablauf der Frist fordern die Behörden in der Regel den Nachweis einer Stilllegung an. Nach sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs endgültig. Dann benötigst du bei erneuter Zulassung ein Vollgutachten des TÜVs.

Kann jemand anderes für mich ein Auto abmelden?

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Du musst dein Auto nicht persönlich abmelden, sondern kannst auch einen Vertreter damit beauftragen. Dieser benötigt anders als bei der Anmeldung bei der Abmeldung keine Vollmacht von dir. Er muss lediglich alle Unterlagen vorlegen. Also darf jeder, der alle notwendigen Unterlagen hat, ein Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden. Egal ob er der Fahrzeughalter ist oder nicht. So können auch Verwandte oder Freunde die Abmeldung deines Autos für dich übernehmen.

Wird die Kfz-Versicherung nach Abmeldung automatisch gekündigt?

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Ja, die Kfz-Versicherung wird von der Zulassungsstelle automatisch über die Abmeldung informiert. Du musst dich um nichts Weiteres kümmern.

Wie lange darf ich mit abgemeldeten Nummernschildern fahren?

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Du darfst dein Kfz mit den abgemeldeten Nummernschildern noch innerhalb des Landkreises und des Nachbarlandkreises am selben Tag nach Hause fahren. Danach darf der abgemeldete PKW nicht mehr auf öffentlichen Grund stehen.

Was passiert mit meinem Kennzeichen, wenn ich mein Auto abmelde?

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Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs werden die Nummernschilder entwertet und die TÜV- und HU-Plakette werden abgenommen. Wenn das Kennzeichen noch nicht reserviert wurde, dann kann es nach 11 Tagen erneut vergeben werden. Du kannst dir das Kennzeichen aber selbst für dein nächstes Auto zwischen 3 und 12 Monate gegen eine Gebühr reservieren.