Jeder mit einem eigenen Garten kennt das Problem: Nach jedem Heckenrückschnitt oder Rasenmähen muss das Grüngut zum Recyclinghof gefahren werden. Ist keiner in der Nähe muss vielleicht sogar ein Grünschnittcontainer bestellt werden. Und wer die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen nicht beachtet oder etwa den Grünschnitt illegal entsorgt, dem drohen deutschlandweit saftige Bußgelder. Damit dies nicht passiert, erfährst du in diesem Text, worauf es beim Entsorgen von Grünschnitt ankommt.

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Was ist Grünschnitt?

Alle Gartenabfälle, wie beim Rasenmähen, Schneiden der Hecken und Sträucher oder beim Laub harken anfallen gehören zum Grünschnitt.

Was gehört in den Grünschnitt?

  • Laub
  • Stroh
  • Gras und Rasenabschnitt ohne Erde
  • Unkraut ohne Erde
  • Äste und Wurzeln mit einem Maximaldurchmesser von 15 cm
  • Abschnitt von Hecken und Sträuchern
  • Baumstämme bis maximal 15 cm im Durchmesser

Was ist kein Grünschnitt?

  • Alle Wurzeln und Baumstämme, die dicker als 15 cm sind, sind kein Grünschnitt mehr, sondern gehören in den Container für Baumstämme und Wurzeln.
  • Grasnarben mit Erde gehören ebenfalls in einen extra Container, da sie nicht sortenrein sind
  • Bauschutt
  • Erde
  • Küchenabfälle und Speisereste
  • Unbehandeltes oder behandeltes Holz, etwa Bauholz oder die Reste eines Gartenzauns, gehören in die entsprechenden Holzcontainer.

Wo wird Grünschnitt entsorgt?

Für kleine Mengen Grünschnitt ist der eigene Komposthaufen ideal. Gleiches gilt für die Biotonne. Größere Abschnitte bringst du hingegen am besten zum nächsten Wertstoffhof oder einer Deponie. Hier ist die Abgabe kleinerer Mengen bis maximal 1 Kubikmeter kostenfrei. Jeder weitere Kubikmeter kostet rund 1 €.

Wichtig: Viele Wertstoffhöfe nehmen nur eine begrenzte Menge an Grüngut an. Informiere dich daher im Vorfeld über die erlaubten Mengen.

Musst du viel Grünabfälle entsorgen, etwa weil du eine Thujenhecke entfernt hast, kann sich das Mieten eines Containers lohnen. Darin darfst du neben dem Grünschnitt auch die Gartenabfälle entsorgen, die du mit dem regulären Grünabschnitt nicht entsorgen kannst, beispielsweise dicke Baumstämme, lange Äste oder Erde.

Diese Entsorgungswege sind verboten

Und obwohl es sich bei Grünschnitt nur um Gartenabfälle handelt, gibt es Entsorgungswege, die sogar gesetzlich verboten sind. Ein Verstoß wird, je nach Bundesland, mit einer hohen Geldstrafe geahndet. So ist es nicht erlaubt, seinen Grünschnitt im Wald abzuladen. Die teilweise mit Schadstoffen wegen Düngung angereicherten Abschnitte können den Waldboden belasten. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Verbrennen von Gartenabfällen oder gar die Entsorgung über die Restmülltonne.

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Bußgelder in den einzelnen Bundesländern für die illegale Entsorgung von Grünschnitt

In Bayern und Baden-Württemberg:

  • Ein Eimer: 10 € bis 35 €
  • Ein Kofferraum: 50 €
  • Ein Lastwagen: 80 € bis 320 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 320 € bis 1300 €

In Bremen:

  • Ein Eimer: 20 € bis 50 €
  • Ein Kofferraum: 50 € bis 100 €
  • Ein Lastwagen: 100 € bis 500 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 500 € bis 2.000 €

In Hamburg:

  • Ein Eimer: 50 €
  • Ein Kofferraum: 100 €
  • Ein Lastwagen: 100 € bis 500 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 500 € bis 2.000 €

In Hessen:

  • Ein Eimer: 10 € bis 20 €
  • Ein Kofferraum: 30 € bis 50 €
  • Ein Lastwagen: 50 € bis 200 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 1.000 €

In Mecklenburg-Vorpommern:

  • Ein Eimer: 10 € bis 20 €
  • Ein Kofferraum: 40 € bis 100 €
  • Ein Lastwagen: 100 € bis 500 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 1.500 €

In Niedersachsen:

  • Ein Eimer: 20 € bis 40 €
  • Ein Kofferraum: 100 € bis 400 €
  • Ein Lastwagen: 100 € bis 500 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 1.500 €

In Nord­rhein-West­falen:

  • Ein Eimer: keine Angabe
  • Ein Kofferraum: 5 € bis 30 €
  • Ein Lastwagen: 50 € bis 200 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 820 €

In Rhein­land-Pfalz:

  • Ein Eimer: 10 € bis 25 €
  • Ein Kofferraum: 25 € bis 51 €
  • Ein Lastwagen: 51 € bis 306 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 306 € bis 1.533 €

Im Saarland:

  • Ein Eimer: 50 € bis 200 €
  • Ein Kofferraum: 100 € bis 300 €
  • Ein Lastwagen: 300 € bis 500 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 2.500 €

In Sachsen:

  • Ein Eimer: 10 € bis 25 €
  • Ein Kofferraum: 25 € bis 50 €
  • Ein Lastwagen: 50 € bis 200 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 1.500 €

In Schles­wig-Holstein:

  • Ein Eimer: 5 € bis 20 €
  • Ein Kofferraum: 30 €
  • Ein Lastwagen: 50 € bis 200 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 800 €

In Thüringen:

  • Ein Eimer: 10 € bis 20 €
  • Ein Kofferraum: 30 € bis 50 €
  • Ein Lastwagen: 50 € bis 200 €
  • Mehr als eine LKW-Ladung: 200 € bis 1.000 €

Keine Angaben diesbezüglich gibt es für Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg.