Gerade alte Möbelstücke, aber auch Gartenzäune oder Dachlatten bestehen in den seltensten Fällen aus unbehandeltem Holz. Das ist auch der Grund, warum es gesetzliche Regelungen zur Entsorgung von Holz und Altholz gibt. Die genauen Vorgaben hierzu finden sich in der Altholzverordnung wieder.

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Die verschiedenen Altholzkategorien

Ob in einem Sägewerk als Verschnitt Reste oder auf einer Baustelle: Altholz findet sich an den unterschiedlichsten Orten. Selbst bei Abbrucharbeiten oder beim Erneuern des alten Laminats hast du es damit zu tun. Kein Wunder, dass der Gesetzgeber deswegen 2003 extra die Altholzverordnung erlassen hat.

Die Altholzverordnung

Ziel der Altholzverordnung war das Ausweiten des Abfallrechts mit Verlagerung auf das Recycling von Abfällen. Da aber unter den jährlichen rund 8 Millionen Tonnen Holzabfall, allein nur in Deutschland, immer mehr behandelte Hölzer entsorgt wurden, musste der Umgang mit alten Möbeln, Industrieholz und Co. genau geregelt werden.

Aus diesem Grund werden alle Holzabfälle in unterschiedliche Kategorien eingeteilt:

Kategorien von Holzabfällen nach der Altholzverordnung

  • Unbehandeltes Altholz (A I):naturbelassenes, unbehandeltes oder mechanisch behandeltes Holz, wie Obstkisten oder Europaletten. Aber auch Massivholzmöbel ohne Leimplatten.
  • Behandeltes Altholz (A II): verleimtes, gestrichenes, beschichtetes oder lackiertes Holz ohne halogenorganische Verbindungen und Holzschutzmittel. Darunter fallen Möbel ohne PVC-Lackierung, Dielenbretter, Leimholzplatten oder Innentüren.
  • Behandeltes Altholz (A III): Holz mit halogenorganischen Verbindungen aber ohne eine Behandlung mit Holzschutzmittel, wie Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Lackierung.
  • Kontaminiertes Altholz (A IV): Behandeltes Altholz mit Holzschutzmittel sowie belastete Hölzer, wie Bahnschwellen, Gartenmöbel, Fensterrahmen, Gartenhäuser, Außentüren, Dachsparren, Gartenzäune.

Sonderkategorie: PCB-behandeltes Altholz

PCB-behandeltes Altholz ist eine Sonderkategorie. Es kommt bei Schallschutzplatten und Dämmplatten vor, die mit dem gefährlichen polychloriertem Biphenylen behandelt wurden. Obwohl dieses heute nicht mehr verwendet wird, sind immer noch Hölzer, etwa aus alten Abbruchhäusern, im Umlauf, bei denen dieser Stoff nachgewiesen werden kann.

Möglichkeiten, um Holz und Altholz zu entsorgen

Es gilt:

  • Kleinere unbehandelte, haushaltsübliche Mengen, deren Stücke von der Größe in die Mülltonne passen, dürfen im Restmüll entsorgt werden. Maximal aber 0,5 Kubikmeter.
  • Davon betroffen sind auch behandelte Hölzer.
  • Ausgenommen davon sind PCB-Altholz und teerölbehandelte Holzstücke.
  • Diese müssen zwingend fachgerecht entsorgt werden.
  • Gleiches gilt für größere oder gewerbliche Mengen (über 1 Kubikmeter oder 0,3 Tonnen loses Schüttholz).
  • Hier hilft das Mieten eines Containers, die Anmeldung zum Sperrmüll oder die Anlieferung an einen Wertstoffhof (sinnvoll ab 3 Kubikmeter).

Achtung: Holzreste sollten nicht verbrannt werden, außer es handelt sich wirklich um unbehandeltes Scheitholz oder etwa eine alte Obststiege. Bei allen anderen Produkten besteht die Gefahr, dass die darin enthaltenen Stoffe gesundheitsschädliche Folgen haben können.

Übrigens: Alte Möbelstücke kannst du zum Sperrmüll stellen.

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Was kostet das Entsorgen von Holz und Altholz auf dem Wertstoffhof?

Anders als bei anderen Abfällen ist das Entsorgen von Holz und Altholz über den Wertstoffhof nicht immer kostenfrei. Die Höhe der Abgabegebühren wird dabei von jeder Gemeinde selbst festgelegt. Als ungefährer Richtwert gilt:

  • Holz der Kategorie A I kostet rund 30 € bis 40 €/Tonne.
  • Altholz ab der Kategorie A II liegt bei etwa 75 €/Tonne.
  • Mit steigender Kategorie steigen die Preise zusätzlich.

Rechnest du mit größeren Holzmengen und mietest du einen Container an, solltest du pro Stück rund 200 € einplanen.

Um die Preise nicht zusätzlich in die Höhe zu treiben, achte darauf, dass das Holz sortenrein und nicht durch andere Materialien, wie Metalle, Glas oder Kunststoff, verunreinigt ist.