Der Boom der Solarmodule war vor rund 20 Jahren mit dem Erlass des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG). Mit einer Lebensdauer von maximal 25 Jahren stehen mittlerweile aber immer mehr Besitzer vor der fachgerechten Entsorgung ihrer Anlagen. Doch auch eine Erneuerung und Optimierung des Systems kann zum Austausch der alten Paneele führen.

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Die richtige Entsorgung der Solarmodule

Vor der Entsorgung der Solaranlagen muss das verwendete Material der Zellen bestimmt werden. Hier wird unterschieden zwischen:

  • Polykristallinen Solarzellen
  • Monokristallinen Solarzellen
  • Dünnschichtzellen

Während poly- und monokristalline Solarzellen auf dem Rohstoff Silizium basieren, bestehen Dünnschichtzellen aus beschichteten Halbleitern, die Silizium, Cadmiumtellurid, Kupferindiumselenid, Galliumarsenid oder auch Farbstoffe enthalten können. Angesichts ihrer Zusammensetzung ist eine fachgerechte Entsorgung unerlässlich, damit gefährliche Stoffe, wie etwa Cadmium, nicht in die Umwelt gelangen können.

Entsorgungsrichtlinien und Gesetzesvorgaben

Am 13. August 2012 trat die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) in Kraft, welche bis Ende Februar 2014 von allen EU-Staaten umgesetzt werden musste. Darin werden Hersteller von Solaranlagen verpflichtet, ihre PV-Module kostenfrei zurückzunehmen und zu recyceln. Jedoch bleibt die genaue Umsetzung wieder einmal den Mitgliedstaaten selbst überlassen.

Deutschland erließ im Oktober 2015 daher das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). Gemäß § 3 Nummer 13 zählen seither Photovoltaikmodule als elektrische Vorrichtungen. Zusätzlich hierzu beschloss im März 2021 das Bundeskabinett eine neue Verordnung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Darin fand auch die Entsorgung der Solarmodule Beachtung.

Vorgaben zur Entsorgung alter Solarpaneele

  • Siliziumbasierte Module und Paneele ohne Silizium müssen getrennt entsorgt werden.
  • Der Bleigehalt im Glas darf bei siliziumbasierten Modellen maximal 100 Milligramm/Kilogramm sein.
  • Auch der Selen- und Cadmiumgehalt wurde auf 1 Milligramm je Kilogramm beschränkt.
  • Alle anderen Modelle dürfen maximal 10 Milligramm Blei je Kilogramm und einen Selen- und Cadmiumgehalt von 1 Milligramm/Kilogramm aufweisen.
  • Liegt der maximale Bleigehalt bei maximal 10 Milligramm/Kilogramm und überschreitet der Selen- und Cadmiumgehalt 1 Milligramm pro Kilo nicht, dürfen unterschiedliche PV-Module auch gemeinsam behandelt werden.
  • Aluminium- und Cadmium-Tellurid-Anteile müssen getrennt behandelt und entsprechend recycelt werden.
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Entsorgungsstellen

Anlagen aus privaten Haushalten nehmen die meisten kommunalen Wertstoffhöfe in „haushaltsüblichen Mengen“ kostenlos entgegen. In Sachen „haushaltsüblich“ haben sich die einzelnen Bundesländer auf maximal 20 bis 50 alte Solarmodule geeinigt.

Weitere Abgabemöglichkeiten sind:

  • Elektrofachbetriebe
  • Online-Shops mit einer Verkaufsfläche oder Lager- und Versandflächen über 400 m2.

Große Mengen Solarpaneele fallen hingegen unter § 19 ElektroG. Hier ist dann jeder Hersteller von Solaranlagen zur kostenfreien Rücknahme der Geräte verpflichtet. Ausgenommen davon sind Paneele, die bis zum 24. Oktober 2015 verkauft wurden.

Das bedeutet: Wurde die Solaranlage vor dem 24. Oktober verkauft, muss der letzte Betreiber der Module diese eigenverantwortlich entsorgen – wenn eine Abgabe bei den Wertstoffhöfen nicht möglich ist.

Hierfür muss in der Regel ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen für den Rückbau und die Entsorgung beauftragt werden.

Kosten für die Entsorgung alter Solarmodule

Sieht der kommunale Wertstoffhof die Menge der abgegebenen Solarmodule nicht als haushaltsüblich an, oder handelt es sich hierbei um eine vormals gewerblich betriebene Anlage, werden Entsorgungskosten verrechnet.

Diese liegen gewöhnlich bei 180 € bis 210 €/Tonne. Dieser Preis kann reduziert werden, wenn das Modul beispielsweise einen Aluminiumrahmen oder Kupferdraht in den Kabeln hat. Diese können gegen die eigentlichen Entsorgungskosten gegengerechnet werden. Nicht anrechenbar sind aber Stoffe wie Silizium, Tellur, Indium oder Seltene Erden, da diese in der Regel noch nicht wiederverwertet werden können.