Ständige Ruhestörung durch den Nachbarn muss kein Mieter oder Immobilienbesitzer dulden. Erfahre hier, wie du dich gegen Lärmbelästigung am Wochenende oder in der Nacht wehren kannst, und wann du sinnvollerweise bei einer Ruhestörung die Polizei rufst.

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Was genau ist eine Ruhestörung?

Die Definition einer Ruhestörung ist kurzgefasst: eine unzumutbare, aber vermeidbare Belästigung anderer Menschen durch Schallimmission.

Geregelt ist der Tatbestand der Ruhestörung/Lärmbelästigung in Deutschland auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Zu den relevanten Gesetzen und Verordnungen gehören:

1. Das Bundesimmissionsschutzgesetz [BImSchG]

2. Die Landesimmissionsschutzgesetze [LImSchG]

3. Das kommunale Nachbarschaftsgesetz

Zusätzlich gibt es einige Ergänzungen zum BImSchG, die besondere Lärmarten betreffen. Dazu gehören:

  • Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
  • Die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
  • Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)

Darüber hinaus noch:

  • Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm [FluLärmG]
  • Das Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG] mit speziellen Regelungen zum Thema Lärm am Arbeitsplatz.

Doch das wichtigste Gesetz für das Thema Ruhestörung und Lärmbelästigung ist das Ordnungswidrigkeitsgesetz und darin speziell der § 117. Darin heißt es:

„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“

Eine Verletzung dieser Bestimmung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von rund 5.000 Euro geahndet werden kann.

Des Weiteren können zivil- und strafrechtliche Regelungen zum Schutz vor Ruhestörung herangezogen werden. Demnach haben laut § 1004 i.V.m. § 906 BGB Betroffene einen Anspruch auf Unterlassung (Unterlassung der Lärmbelastung einklagen).

Im Mietrecht gibt es übrigens keine genauen Regelungen. Allerdings kann eine Hausordnung, die in einem Mietvertrag von Mehrparteienhäusern in der Regel beigefügt wird, eine entsprechende Regelung zu Ruhezeiten enthalten.

Wann sind die gesetzlichen Ruhezeiten?

Deutschlandweit existiert keine bundesweite Regelung in Sachen Ruhezeiten. Diese werden in den Landesgesetzen oder in den einzelnen Gemeinden geregelt. In den meisten Fällen gelten dabei die folgenden Ruhezeiten:

  • Mittagsruhe: Montag bis Samstag, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Nachtruhe: Montag bis Samstag, 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
  • Ganztätige Ruhe: Sonntag und Feiertage, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Ab wann spricht man von Ruhestörung?

Hierauf gibt § 117 Abs. 1 OWiG die Antwort. Demnach ist eine Ruhestörung, beziehungsweise ein unzulässiger Lärm, wenn ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erzeugt wird, der die Allgemeinheit erheblich belästigt oder die Gesundheit anderer schädigen kann.

Auch regelt das Gesetz genau, welcher Lärm zu welchen Tages- und Nachtzeiten hinzunehmen ist und wann genau eine Ruhestörung vorliegt. Hierzu gibt es besondere Grenzwerte.

Welche Grenzwerte gelten zu den Ruhezeiten

Auch in der Mittagsruhe kannst du keine absolute Stille verlangen. Jedoch muss jeder Nachbar darum bemüht sein, seine alltäglichen Tätigkeiten auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Laut einem Urteil des Landgericht Kleve dürfen Geräuschimmissionen tagsüber 40 dB (A) nicht überschreiten. In der Nacht gelten 30 dB (A). Jedoch gilt Lärm andererseits als „subjektiv“. So lassen sich oftmals objektiv angesetzte Werte nicht durchsetzen.

So geht der Bundesgerichtshof (BGH) bei seiner Definition der Zimmerlautstärke davon aus, dass die Geräusche in der Nachbarwohnung geringfügig hörbar sein dürfen. Basierend auf der Wahrnehmung eines verständigen Durchschnittsmenschen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1981 – Az. V ZR 191/80). In diesem Zusammenhang urteilte der BGH aber auch, dass Mieter von 22 bis 6 Uhr sämtliche Geräusche auf Zimmerlautstärke reduzieren müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 1998 – Az. V Z B 11/98).

Dagegen erachtet das Landesgericht Berlin den Begriff Zimmerlautstärke als zu unbestimmt. Demnach müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden, etwa die Häufigkeit der Lärmbelästigung (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 19. Januar 2012 – Az. 67 T 22//11).

In Sachen Gewerbe- und Industrielärm gilt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, (TA-Lärm). Darin werden konkrete Immissionsrichtwerte nach Uhrzeit und der Art des umliegenden Gebiets definiert. So ist in reinen Industriegebieten tagsüber immer eine Lautstärke von 70 dB (A) erlaubt (vgl. Ziffer 6.1 a der TA-Lärm). In reinen Wohngebieten  liegen die Grenzwerte von 6 bis 22 Uhr bei 50 dB (A) und von 22 bis 6 Uhr bei 35 dB (A) (vgl. Ziffer 6.1 f der TA-Lärm).

Die gleichen Grenzwerte, im Gewerbegebiet wie in Mietwohnungen, gelten an Samstagen, die gesetzlich ein Werktag sind. Jedoch wird oft eine verlängerte Nachtruhe, von 19:00 bis 08:00 Uhr vorgegeben.

Daneben sieht die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vor, dass der Betrieb gewisser gelisteter Maschinen und Geräte zwischen 13 und 15 Uhr an einem Samstag verboten ist.

Sonntags und Feiertage

Sonntags gilt ganztags die Sonntagsruhe, die handwerkliche Arbeiten wie Hämmern, Rasenmähen oder Sägen verbietet. Gleiches gilt für gesetzliche Feiertage.

Wie kann ich eine Ruhestörung melden?

Du hast verschiedene Möglichkeiten, eine Ruhestörung zu melden.

1. Suche das Gespräch mit dem Nachbarn. Oft ist sich dieser nicht bewusst, dass sein Staubsauger am Samstagmorgen so einen Krach veranstaltet.

2. Wende dich an deinen Vermieter. Dieser muss in einem Mietshaus für Ruhe sorgen. Bei einer andauernden Lärmbelästigung kannst du sogar eine Mietminderung durchsetzen.

3. Der letzte Schritt ist der Weg zur Polizei.

Ab wann kann ich bei Ruhestörung die Polizei rufen?

Kommt es häufiger zur Ruhestörung, kannst du die Polizei anrufen. Vor allem bei nächtlicher Lärmbelästigung ab 22 Uhr und Partylärm am Wochenende. Unter der Woche, während der Arbeitszeiten, ist der Gang über das Ordnungsamt sinnvoller.

Die Polizei wird im ersten Schritt ein Gespräch suchen und um Verständnis bitten. Hilft das nicht, kann es, bei strengen Beamten, zu einer Abmahnung kommen. Diese ist aber eher selten. Denn viele Polizeistationen sehen die Verantwortlichkeit hier beim Ordnungsamt.

Wer zahlt den Polizeieinsatz bei Ruhestörung?

Wer den Polizeieinsatz bei Ruhestörung zahlen muss, hängt von der Situation ab. Handelt es sich um einen Fehlalarm, muss eventuell der Anrufer den Einsatz zahlen. War es kein Fehlalarm, fallen keine Gebühren an. Doch auch hier hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen darüber, wer wann zur Kasse geben wird.

Welche Störquellen gibt es?

Die häufigsten Beschwerden wegen Ruhestörung und Lärmbelästigung sind:

1. Hundegebell:

Hundehalter müssen Hundegebell während der Mittags- und Nachtzeit unterbinden, sonn- und feiertags sogar ganztägig, wenn Dauer, Häufigkeit oder Zeitraum eine unzumutbare Belästigung darstellen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2010 – Az. 5 U 152/05 beziehungsweise Urteil vom 8. Juni 2017 – Az. 5 U 115/15). Gelegentliches Hundebellen ist aber hinzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1993 – Az. 9 U 111/93).

2. Hühnerhaltung

Die Haltung von Hühnern, speziell von Hähnen gilt nicht als ortsüblich, wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Somit wird der Lärm als Ruhestörung eingestuft (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21. Januar 2002 – Az. 10 E 434/01).

3. Renovierungsarbeiten

Renovierungsarbeiten müssen mit den Ruhezeiten der Hausordnung abgestimmt werden. Das gilt aber nur, wenn die Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden. Andernfalls dürfen Handwerker werktags auch während der Mittagsruhe und bis 22 Uhr arbeiten.

4. Baulärm

Baulärm gilt als Ruhestörung. Für Abrisslärm kann die Miete um bis zu 30 % gemindert werden. Für Hochbauarbeiten sind es 25 % (Urteil des Landgerichts München I vom 15.11.2018, Az. 31 S 2182/18). Jedoch obliegt die Beweispflicht aufseiten des Mieters.

5. Kirchenglocken

Das Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] urteilt, dass liturgisches Glockenläuten „im herkömmlichen Rahmen keine erhebliche Belästigung“ darstellt und Teil der Religionsausübung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 – Az. 7 C 44.81 (Mannheim)). Dagegen kann das Viertel- und Stundenschlagen während der Nachtruhe als Ruhestörung gemeldet werden.

6. Musikinstrument spielen

Das Verbot, ein Musikinstrument zu spielen ist nicht mit der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikels 2 Absatz 1 im Grundgesetz (GG) vereinbar. So entschied das OLG Frankfurt (Beschluss vom 22. August 1984 – Az. 20 W 148/84). Allerdings kann das Musizieren auf eine bestimmte Zeit am Tag begrenzt werden.

7. Laubbläser

Laubbläser dürfen werktags ausschließlich lediglich zwischen 9 und 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen davon sind geräuscharme Laubbläser mit einem EG-Umweltzeichen. Hier gilt das Betriebsverbot nur zwischen 20 Uhr bis 7 Uhr. Es kann aber sein, dass in Kurgebieten deren Verwendung grundsätzlich untersagt ist. An Sonn- und Feiertagen sind sie untersagt.

8. Duschen

Nächtliches Baden oder Duschen kann als Ruhestörung gewertet werden (AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 8. September 2010 – Az. C 322/09) und darf während der Nachtzeit 30 Minuten nicht überschreiten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 1991 – 5 Ss (OWi) 411/90 – (OWi) 181/90 I). Eine grundsätzliche Passage, die das Baden oder Duschen in der Nacht verbietet, ist in Mietverträgen aber nicht zulässig.

Welche Geräusche gelten nicht als Ruhestörung?

Das Geschrei von Babys ist keine Ruhestörung (Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 10. April 2001 – Az. 32 C 608/00. Gleiches gilt für spielende und tobende Kinder. Allerdings müssen die Eltern ihren Erziehungspflichten nachkommen und dürfen die Kinder nicht bis spät in die Nacht toben lassen (BGH 2017, AZ VIII ZR 226/16). Zudem sind sämtliche andere Geräusche bis 40 dB (A) keine Lärmbelästigung. Und wenn die zum Ortsbild dazu gehören, wie etwa das Läuten von Kuhglocken, ist es auch keine Ruhestörung.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Ruhestörung und Lärmbelästigung

Wann ist eine Mietminderung wegen Ruhestörung möglich?

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Ein Anrecht auf Mietminderung besteht, wenn durch die ständig lärmenden Nachbarn eine Minderung der Wohnqualität vorliegt. Bei derart hellhörigen Wohnungen muss aber überprüft werden, ob nach objektivem Maßstab eine Lärmbelästigung vorliegt.

Was gibt es beim Thema Umzug und Ruhestörung zu beachten?

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Umzüge müssen sich an die geltenden Ruhezeiten der Hausordnung und an die gesetzlichen Sonn- und Feiertage halten. Auch ist die allgemeine Nachtruhe einzuhalten. Das heißt: Nach 22 Uhr solltest du kein Regal mehr aufbauen. Wichtig: An stillen Feiertagen, wie Karfreitag oder Heiligabend, sind Umzüge generell nicht gestattet.