Bei einem Umzug geht es nicht nur um das Packen und Schleppen von Kisten. Du musst auch den Wechsel oder die Ummeldung deines Stromanbieters organisieren. So hast du beispielsweise die Möglichkeit, alte Verträge regulär oder per Son­der­kün­di­gungs­recht aufzulösen. Auch kannst du deinen bestehenden Vertrag einfach auf die neue Wohnung ummelden.

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Kann ich meinen Stromanbieter wechseln, wenn ich umziehe?

Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, seinen Stromanbieter zu wechseln. Wichtig in diesem Zusammenhang sind aber die Kündigungsfristen. Beziehst du deinen Strom über den Grundversorger, kannst du mit Hinweis auf deinen bevorstehenden Umzug mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich kündigen.

Anders sieht es aus, wenn du einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Stromanbieter hast. Hier entscheiden die Vertragsbedingungen deines Anbieters. Häufig ist in diesen aber eine Umzugsklausel zu finden. Oftmals gewährt der Stromanbieter für den Fall eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht, wenn die neue Bleibe außerhalb des Netzgebietes liegt.

Bleibst du allerdings innerhalb des Netzgebietes, bestehen einige Anbieter auf eine Fortführung des Vertrags. In diesem Fall steht in den AGB, dass das Vertragsverhältnis wegen eines Umzuges nicht vorzeitig beendet werden kann. Möchtest du in diesem Fall deinen Stromanbieter wechseln, musst du den alten Vertrag also rechtzeitig kündigen.

Tipp: Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in solchen Fällen nur, wenn der Tarif nach dem Umzug steigen würde.

Alternativ kannst du deinen Stromvertrag natürlich auch behalten. Dazu wird dein bestehender Vertrag einfach umgemeldet.

Strom beim Umzug ummelden und alten Vertrag behalten

Möchtest du deinen Stromvertrag behalten, teilst du deinem Anbieter deine neue Anschrift mit. Das sollte mindestens sechs Wochen vor dem eigentlichen Umzug geschehen.

Teile dafür deinem Anbieter deine neue Anschrift und Zählernummer mit. Kann der Stromanbieter deine Adresse beliefern, bestätigt er dir die Ummeldung. In diesem Fall musst du ihm beim Einzug in die neue Wohnung nur deinen nun neuen Zählerstand übermitteln.

Kann dich dein Anbieter hingegen nicht mehr beliefern, musst du den Stromversorger wechseln.

Kündigung: Stromanbieter wechseln beim Umzug

Für den Wechsel des Stromanbieters solltest du 3 bis 6 Wochen einplanen. Möchtest du also bereits am Einzugstag von deinem Anbieter beliefert werden, solltest du den Wechsel frühzeitig beauftragen. Alternativ wirst du nach dem Einzug bis zum Betreiberwechsel über den Grundversorger mit Strom beliefert.

Kündige deinen alten Stromvertrag entsprechend deinen Vertragsbedingungen. Während du bei manchen Betreibern die Kündigung online durchführen kannst, geht sie bei anderen wiederum nur schriftlich. Es gibt aber auch Anbieter, bei denen gehört die Kündigung des alten Stromvertrags zum Service dazu.

Wenn du den Stromanbieter wechselst und selbst schriftlich kündigst, dürfen in deinem Kündigungsschreiben folgende Punkte nicht fehlen:

  • Name, Kunden- und/oder Vertragsnummer
  • Bisherige Vertrags- und Lieferadresse (falls abweichend).
  • Neue Anschrift
  • Umzugsdatum
  • Kündigungsgrund
  • Zählernummer
  • Hinweis auf fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin
  • Unterschrift

Wichtig: Vergiss nicht am Tag des Auszuges deinen alten Zählerstand zu notieren und deinem ehemaligen Stromanbieter mitzuteilen.

Stromanbieter wechseln: Nach dem Umzug lieber die Grundversorgung wählen?

Statt sich mit den Themen Sonderkündigungsrecht, Kündigungsschreiben, Anbieterwechsel & Co. herumzuschlagen kannst du auch den Weg in die Grundversorgung wählen. Dann schließt du keinen neuen Stromvertrag ab, sondern wechselst von deinem bisherigen Stromversorger in den Grundversorgertarif der Stadtwerke. Der Haken bei der Sache ist, dass diese Tarife meist teurer sind als bei einem anderen Anbieter. Daher ist die Grundversorgung lediglich als Überbrückung, bis ein passender Stromanbieter gefunden wurde, zu empfehlen.

Wichtig: Beziehst du deinen Strom derzeit über die Stadtwerke, gilt hier eine 2-wöchige Kündigungsfrist.

FAQ - Häufige Fragen zum Thema Stromanbieter wechseln: An-Ab-Ummelden (bei Umzug)

Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter?

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Wenn dich dein Stromanbieter in deiner neuen Wohnung nicht mehr mit Strom versorgen kann, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Viele Anbieter räumen dir das Recht in einer gesonderten Umzugsklausel automatisch ein. Doch es gibt auch Verträge, in denen auf eine Fortführung des Vertrages bestanden wird. Dann kannst du den Stromvertrag nur ordentlich, nach den Vorgaben in den AGB kündigen.

Kann mein Nachmieter den Stromvertrag übernehmen?

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Der alte Stromvertrag kann beim Auszug nicht automatisch auf den Nachmieter überschrieben werden. Während bei einigen kleineren, regionalen Anbieter die Möglichkeit besteht, verweigern größere Konzerne häufig den Übertrag auf den Nachmieter.

Wie lange habe ich Zeit, nach einem Umzug meinen Strom anzumelden?

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Wenn du den Umzug bei deinem Stromanbieter nicht bereits im Vorfeld angekündigt hast oder dir im Zuge deines Sonderkündigungsrechts einen neuen Anbieter gesucht hast, musst du den Strom innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzug anmelden – entweder beim Grundversorger oder bei einem anderen/bestehenden Stromanbieter.

Wann muss ich bei Umzug den Strom ummelden?

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Um direkt am Umzugstag vom bisherigen oder neuen Stromanbieter beliefert zu werden, solltest du mindestens sechs Wochen davor den Stromanbieter wechseln oder den Strom ummelden.

Was passiert, wenn ich vergessen habe, den Stromanbieter zu wechseln, zu kündigen oder umzumelden?

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Versäumst du die Umzugsmeldung bei deinem Stromanbieter, wirst du beim Einzug in deine neue Wohnung automatisch beim örtlichen Grundversorger angemeldet. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Stromentnahmevertrag mit Ersatzversorgung zum Grundversorgungstarif. Nach 3 Monaten wird aus der Ersatzversorgung ein regulärer Grundversorgungsvertrag. Was bedeutet das? Während du die Ersatzversorgung fristlos kündigen kannst, musst du bei der Grundversorgung eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten.