Als ob der Stress, den die zahlreichen To-dos auf der Umzugscheckliste verursachen, nicht schon genug wäre. Nein, du musst dich auch noch mit dem Thema Versicherung für den Umzug beschäftigen. Lediglich bei der Zusammenarbeit mit einem professionellen Umzugsunternehmen ist dein Hab und Gut versichert. Doch wie ist das mit freiwilligen Umzugshelfern? Und was passiert, wenn diese stolpern und dabei die neue Wohnungstür zerkratzen?

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Welche Versicherung zahlt bei Umzugsschäden?

Im Grunde genommen gibt es verschiedene Versicherungen, die bei Umzugsschäden für eine Kostendeckung infrage kommen. Entscheidend hierbei sind jedoch der Schadensort und der Schadensverursacher. So kommen bei selbst verschuldeten Schäden die eigene Hausratversicherung oder private Haftpflichtversicherung dafür auf.

Wann greift die private Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich gilt: Der Schadensverursacher muss für den Schaden aufkommen. Wenn du beispielsweise bei einem Freund eine wertvolle Porzellanvase zerbrichst, bezahlt deine private Haftpflichtversicherung den Schaden. Das ist bei einem Umzug nicht anders. Hier zahlt die private Haftpflicht für Schäden an Dritten oder deren Eigentum, die während des Umzugs entstehen. Das gilt auch für Kratzer oder Putzschäden im Treppenhaus. Es sei denn, du bittest Freunde und Verwandte, dir dabei zu helfen. Dann kann es passieren, dass die Privathaftpflicht die Kosten für Beschädigungen an deinem Eigentum nicht übernimmt.

Freiwillige Umzugshelfer

Lässt du dir beim Umzug von Freunden und Verwandten helfen, ohne diese dafür zu bezahlen, dann handelt es sich hierbei um eine Gefälligkeit. Generell gilt: Solange die Helfer die Arbeit nicht zur Gewinnerzielung machen, handelt es sich um einen Freundschaftsdienst. Daran ändert auch ein kleines Trinkgeld oder eine Schachtel Pralinen nichts.

Doch was hat die Gefälligkeitsleistung mit der Versicherung zu tun? Ganz einfach: Rutscht dem freiwilligen Umzugshelfer der neue Flachbildfernseher aus der Hand und geht zu Bruch, geht der Gesetzgeber von einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung aus. Mit anderen Worten: Wenn dieser sich weigern sollte den Schaden zu bezahlen, hast du das Nachsehen. Denn: Auch die private Haftpflichtversicherung des Freundes geht bei einem Umzug von einem Gefälligkeitsdienst aus. Damit ist sie nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Aber würde das nicht bedeuten, dass du grundsätzlich bei einem Umzug leer ausgehst, wenn etwas zu Bruch geht? Nein. Hier hilft ein Blick in deine Versicherungspolice. Sind in dieser Gefälligkeitsschäden mitversichert, idealerweise auch bei der Versicherung deines Freundes, wird dir der Schaden erstattet.

Sonderfall: Fremdes Eigentum wird beschädigt

Beschädigt hingegen dein Freund nicht dein Eigentum, sondern das Dritter, muss dessen Versicherung dafür aufkommen. Denn hier greift der Gefälligkeitsdienst nicht mehr.

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Was hat die Hausratversicherung mit einem Umzug zu tun?

Mit der Hausratversicherung sind Möbel und persönliche Gegenstände im Haus vor Beschädigungen durch Feuer, Blitzschlag, Wasser oder Diebstahl versichert. Dieser wird beim Umzug auf beide Wohnungen ausgeweitet. Sprich: Alt und neu. Hierfür muss der Versicherungsgeber aber frühzeitig über den geplanten Wohnungswechsel informiert werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist:

  • Die Größe der neuen Wohnung muss genannt werden. Denn davon hängt unter anderem die Versicherungssumme ab. Eine größere Wohnfläche oder ein höherer Hausratswert könnten sonst zu einer Unterversicherung führen.
  • Gab es in der alten Wohnung besondere Sicherheitsvorkehrungen, etwa ein Sicherheitsschloss, muss die Versicherungsgesellschaft wissen, ob diese Sicherheitsmaßnahmen auch in der neuen Wohnung vorhanden sind.
  • Auch gefahrerhöhende Umstände müssen angezeigt werden, beispielsweise eine Diskothek in der Nachbarschaft.

Daraus ermittelt der Versicherer den neuen Versicherungsbeitrag. Anschließend wird der Versicherungsschutz auf beide Wohnungen ausgeweitet. Nach maximal 2 Monaten erlischt der Schutz dann für die alte Wohnung – oder spätestens dann, wenn der Umzug abgeschlossen ist.

Wichtig: Transportschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen werden von der Hausratversicherung nicht übernommen. Daher ist der Abschluss einer Transportversicherung sinnvoll. Diese Police übernimmt die Unkosten bei Diebstahl oder Nässeschäden sowie Unfällen während des Transports.

Was passiert bei Unfällen und Verletzungen?

Wie heißt es doch gleich? Wo gehobelt wird, fallen Späne. Das gilt auch für einen Umzug. Nicht nur, dass hier der ein oder andere Gegenstand beschädigt werden kann. Auch Verletzungen sind möglich. Es braucht nicht viel und der Schraubenzieher rutscht beim Möbelzusammenbau ab und bohrt sich in die Hand. Oder man schneidet sich am Cuttermesser. Hier gilt: Der Umziehende haftet nur, wenn er die Verletzungen verschuldet hat. Rammt sich der Helfer den Schraubenzieher aber selbst in die Hand, kann er dich dafür nicht haftbar machen. Idealerweise haben daher alle am Umzug Beteiligten eine private Unfallversicherung.

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Damit beim Umzug so wenig wie möglich schiefläuft, sollten einige Dinge beachtet werden:

  • Die gründliche Planung und rechtzeitige Vorbereitung, um Unachtsamkeiten durch Stress zu verhindern.
  • Zerbrechliche Gegenstände sollten sorgfältig in Packpapier, Luftpolsterfolie oder Zeitungen verpackt werden.
  • Die Kartons sollten entsprechend befüllt werden. Sind sie zu schwer, können sie leichter reißen. Das Maximalgewicht sollte 20 Kilogramm nicht überschreiten.
  • Schwere Gegenstände gehören in entsprechende Kartons. Für Bücher oder Ordner eigenen sich etwa Archivkartons.
  • Türen und Schubfächer der Schränke und Kommoden werden mit Klebeband zugeklebt.
  • Besonders wertvolle oder wichtige Gegenstände werden persönlich transportiert.
  • Schrauben und Nägel zerlegter Möbelstücke müssen zum Schutz vor Verletzungen gut verpackt werden.