Wird in einer Wohnung jahrelang geraucht, hinterlässt das Spuren. Neben unschönen Ablagerungen an den Wänden (gelbe Flecke), setzt sich der Nikotingeruch auch in Teppichböden, Holzrahmen von Fenster und Türen und sämtlichen anderen Textilien oder Einrichtungsgegenständen fest. Möchte ein Vermieter nun bei einem Auszug des Mieters eine Entschädigung haben, stehen die Chancen aber schlecht für ihn. Denn 2008 entschied der BGH, (Urteil vom 28. Juni 2006 – VIII ZR 124/055 und vom Urteil vom 6. März 2008 – Az VIII ZR 37/07), dass das Rauchen in einer Mietsache zum alltäglichen Leben gehört und damit nicht verboten sei. Demnach hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Verursacht der Mieter jedoch Schäden, die nicht durch bloße Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) behoben werden können, muss er für die Instandsetzung bei einem Umzug zahlen. Andernfalls bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

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Raucherwohnung streichen

Wände und Decken einer Raucherwohnung lassen sich nicht mit einer handelsüblichen Farbe überstreichen. Das darin enthaltene Wasser löst das Nikotin meist wieder ab. Dadurch treten nach einiger Zeit die unschönen gelben Nikotinflecken wieder an der Oberfläche hervor. Dagegen hilft nur eine gründliche Reinigung:

1. Stärkere Verschmutzungen gründlich abwaschen und gut trocknen lassen.

2. Auf stark nikotinverschmutzte Flächen muss anschließend eine Grundierung mit einer Nikotinsperre aufgetragen werden.

Nikotin-Sperren können auf Gipskarton genauso wie auf Holz oder Putz aufgetragen werden. Nach der vollständigen Trocknung kann die Nikotinsperre individuell überstrichen werden. Bei der Wahl der Nikotin-Sperren solltest du aber darauf achten, dass das Produkt lösemittelfrei, emissionsarm und auf Wasserbasis ist.

Wichtig: Nikotin-Sperren beeinflussen die bauphysikalischen Eigenschaften eines Zimmers. Durch die Sperrschicht funktioniert die Feuchtigkeitsregulierung nicht mehr richtig. Damit erhöht sich das Risiko für Schimmel. Aus diesem Grund solltest du in schimmelanfälligen Räumen auf die Nikotinsperre besser verzichten. In diesen Fällen kannst du die Rauchflecken auf andere Art und Weise entfernen.

Raucherwohnung ohne Nikotinsperre renovieren

  • Feste, normal saugende Mineralputze können ohne Vorbehandlung gestrichen werden.
  • Poröser oder sandender und saugender Putz braucht einen Anstrich mit Tiefengrund.
  • Gipshaltige Fertigputze sollten vor dem neuen Anstrich angeschliffen und mit Haftgrund grundiert werden.
  • Auch Gipskartonplatten muss abgeschliffen werden, ehe sie mit Tiefengrund behandelt werden können.
  • Beton kann direkt normal gestrichen werden. Lediglich eventuell vorhandene Trennmittelrückstände müssen mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger entfernt werden.
  • Nicht tragfähige Altanstriche oder Kunstharzputz-Beschichtungen werden mechanisch durch Abkratzen, Abschaben, Abbürsten oder Abschleifen entfernt, ehe der neue Farbanstrich erfolgen kann.
  • War die Wand der Raucherwohnung mit Leimfarbe gestrichen, muss diese gründlich abgewaschen und mit Tiefgrund eingelassen werden, ehe sie neu gemalert werden kann.
  • Für tapezierte Wohnungen gilt: Ein bloßes Überstreichen der Tapete hilft nicht. Diese muss restlos entfernt werden, der Untergrund muss eventuell ausgeglichen werden. Danach kannst du entweder neu tapezieren oder direkt eine neue Wandfarbe aufbringen.

Was kostet dich das Streichen einer Raucherwohnung?

Das Renovieren einer Raucherwohnung legst du am besten in die Hände erfahrener Malermeister. Zwar ist dies oft mit höheren Kosten verbunden. Jedoch kannst du hier sicher sein, dass der Rauch restlos aus der Wohnung verschwunden ist. Plane allein für die Nikotinsperre zwischen 5 bis 7 €/Liter ein. Muss zusätzlich Tapete entfernt werden, zahlst du weitere 5 €/m². Der Anstrich mit der Nikotinfarbe liegt bei 15 €/m².

Zu diesen allgemeinen Kosten kommen noch hinzu:

  • Anfahrtskosten
  • Kosten für Abdeckarbeiten
  • Weitere Materialkosten
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Innentüren in Raucherwohnungen streichen

Da der Nikotingeruch auch in alle Holztüren, Holzfenster und Türrahmen eindringt, kommst du nicht umhin, diese ebenfalls neu zu streichen. Für ein gutes Ergebnis müssen die Rahmen oder Türen abgeschliffen, grundiert und danach lackiert werden. Hierbei entstehen folgende Kosten:

Türen in einer Raucherwohnung renovieren: Kosten

Am teuersten ist der Lack. Eine Tür hat eine Grundfläche von 3 bis 4 Quadratmeter. Pro Quadratmeter werden 80 bis 100 ml Lack benötigt. Insgesamt kannst du von 400 ml Lack für eine Tür ausgehen. Damit reicht eine 750 ml Dose Türlack, die es für 15 € bis 18 € gibt, für knapp 2 Türen. Zusätzlich dazu kommt das Abschleifen der Türen für rund 80 € bis 100 €. Für den Ausbau und den Transport in die Werkstatt zahlst du weitere 50 €.

Und handelt es sich hier noch dazu um Kassettentüren oder Türen mit Glaseinsätzen musst du mit einem Zuschlag von 20 bis 30 Prozent rechnen.

Tipp: Um als Vermieter am Ende nicht auf den Renovierungskosten für die Raucherwohnung sitzen zu bleiben, solltest du beim Einzug des neuen Mieters den Zustand der Wohnung mit Fotos dokumentieren. Nur so kannst du im Fall eines Rechtsstreites beweisen, dass die Nutzung der Wohnung weiter über den normalen Gebrauch hinausging.