Hin und wieder kommt es vor, dass ein möglicher Vermieter von dir eine Vorvermieterbescheinigung sehen möchte, ehe er dir seine Wohnung vermietet. Damit sollen beispielsweise Mietnomaden bereits im Vorfeld aussortiert werden. Zugleich garantiert dein ehemaliger Vermieter der neuen Partei, dass du die Wohnung pfleglich behandelt hast. Allerdings ist hier manchmal „der Wunsch Vater des Gedankens“. Denn nicht jeder Vorvermieter ist bereit, eine Vorvermieterbescheinigung auszustellen. Welche Rechte hast du in dieser Situation und gibt es alternative Lösungen? Und was genau steht eigentlich in der Vorvermieterbescheinigung?

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Vorvermieterbescheinigung vs. Vermieterbescheinigung

Zunächst einmal sollten aber die Begriffe Vorvermieterbescheinigung und Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung, definiert werden. Nur weil sie ähnlich klingen, dienen sie nicht demselben Zweck.

Die Vorvermieterbescheinigung gibt dem neuen Vermieter einen Überblick über die Zuverlässigkeit und das Verhalten des potenziellen Mieters. Die Vermieterbescheinigung hingegen dokumentiert ganz offiziell deinen Ein- oder Auszug und muss dem Einwohnermeldeamt bei der Anmeldung nach einem Umzug vorgelegt werden.

Wer muss die Vorvermieterbescheinigung ausfüllen?


Bezüglich der Wohnungsgeberbescheinigung gilt laut Bundesmeldegesetz, dass dein Vermieter verpflichtet ist, dir binnen zwei Wochen nach dem Ein- oder Auszug diese Bescheinigung auszuhändigen.

Auch die Vorvermieterbescheinigung muss von deinem Vermieter ausgefüllt werden. Doch anders als bei der Vermieterbescheinigung gibt es hierfür keine gesetzliche Pflicht und Frist.

Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 30. September 2009 (VIII ZR 238/08) klargestellt. Demnach hat ein Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Bescheinigung vom ehemaligen Vermieter. Dies gilt selbst dann, wenn das Mietverhältnis durch Kündigung des Vermieters beendet wurde.

Der BGH argumentiert, dass der Mieter selbst seine Zuverlässigkeit in Bezug auf pünktliche Mietzahlungen durch Vorlage von Bankauszügen nachweisen kann.

Solltest du aber eine Vorvermieterbescheinigung bekommen, dann muss sie gewisse Angaben enthalten.

Was sollte alles in einer Vorvermieterbescheinigung stehen?


Da die Vorvermieterbescheinigung einen potenziellen Mieter über die Zuverlässigkeit eines Mieters informieren soll, darf sie keine Angaben, den persönlichen oder intimen Lebensbereich des Mieters betreffend enthalten. Zulässig hingegen sind:

  • Identität und Adresse des vorherigen Vermieters
  • Name des Mieters
  • Einhaltung bisheriger Vertragsbedingungen
  • Angaben zur Dauer und zum Ort des vorherigen Mietverhältnisses
  • Details zur Art der Kündigung (ob fristgemäß oder fristlos)
  • Grund für die Kündigung (z. B. Eigenbedarf oder Mietschulden)
  • Information darüber, ob das vorherige Mietverhältnis ohne Probleme verlaufen ist
  • Ort, Datum und Unterschrift des vorherigen Vermieters

Des Weiteren soll die Bescheinigung keine Details über finanzielle Rückstände (offene Betriebskosten) beim vorherigen Vermieter enthalten.

Muster für eine Vormieterbescheinigung

Überschrift: Vorvermieterbescheinigung

(Anschrift des Vermieters)

Hiermit wird bestätigt, dass Herr/ Frau [Name des Mieters ergänzen] seit dem [Datum XX.XX.XXXX] bei mir/uns ein Haus/eine Wohnung in [Ort und Straße der Wohnung ergänzen] bewohnt hat.

Das Mietverhältnis wurde gekündigt von:

□ Mieter

□ Vermieter

□ fristgerecht

□ fristlos

wegen [Zutreffendes ankreuzen]:

□ Umzug

□ Eigenbedarf

□ Mietschulden

□ sonstiger Grund [bitte beschreiben]:

[Passenden Satz bitte auswählen]

Miete und Nebenkosten wurden immer pünktlich gezahlt.

Miete und Nebenkosten wurden in unregelmäßigen Abständen gezahlt.

[Passenden Satz bitte auswählen]

Es bestehen keine Mietrückstände.

Es bestehen Mietrückstände in Höhe von ... Euro.

[Passenden Satz bitte auswählen]

Das Mietverhältnis verlief störungsfrei.

Das Mietverhältnis verlief mit Differenzen.

[Passenden Satz bitte auswählen]

Verstöße gegen die Hausordnung sind nicht bekannt.

Verstöße gegen die Hausordnung sind bekannt. [Art der Verstöße nennen]:

Die Wohnung wurde stets in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten [Zutreffendes ankreuzen]:

□ ja

□ nein

□ nicht überprüfbar

Mit freundlichen Grüßen

_____________________________

Ort, Datum, Unterschrift des Vermieters

Übrigens: Ein Vermieter darf für die Ausstellung der Bescheinigung eine Gebühr verlangen. Die genaue Höhe ist aber nicht gesetzlich geregelt. Üblich sind meist zwischen 20 € bis 50 €.

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Vorvermieterbescheinigung

Wo bekomme ich eine Vorvermieterbescheinigung her?

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Die Vorvermieterbescheinigung gibt es nur von deinem ehemaligen Vermieter. Zur Ausstellung gesetzlich verpflichtet ist er jedoch. Außer wenn im Mietvertrag ein entsprechender Passus hierzu enthalten ist.

Was tun, wenn ich keine Vormieterbescheinigung bekomme?

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Als Alternative zur Vorvermieterbescheinigung kannst du deinem neuen Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vorlegen. Diese Selbstauskunft kannst du einmal jährlich kostenlos bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung beantragen. Die Selbstauskunft weist deine Kreditwürdigkeit nach. Zusätzlich dazu kannst du bei deinem alten Vermieter eine Quittung über deine eingezahlten Mieten der letzten 3 Jahre einfordern. Denn zu dieser schriftlichen Bestätigung ist er laut § 368 BGB verpflichtet.

Kann ein Vermieter eine Vorvermieterbescheinigung verlangen?

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Ein Vermieter hat grundsätzlich das Recht, eine Vorvermieterbescheinigung für seine Mietobjekte zu verlangen – obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, diese auszustellen.