Wer in Deutschland umzieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt nach einem Umzug umzumelden oder anzumelden. Das Gesetz gilt für jeden festen Wohnsitz. Darunter fällt jede Wohnung, die du länger als 6 Monate pro Jahr bewohnst.

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Wohnsitz ummelden beim Einwohnermeldeamt oder doch eher anmelden – wo liegt der Unterschied?

Der Weg zum Einwohnermeldeamt bleibt dir bei keiner der beiden Tätigkeiten erspart. Denn generell unterscheiden sich eine Um- und Anmeldung nur per Definition.

  • Den Wohnsitz ummelden musst du immer dann, wenn du innerhalb deiner Gemeinde oder deines Wohnortes eine neue Wohnung mit einer anderen Adresse beziehst. Es bleibt aber weiterhin das gleiche Bürgerbüro für dich zuständig.
  • Den Wohnsitz anmelden musst du immer dann, wenn du von einer Gemeinde in ein neues Gemeindegebiet ziehst und damit auch in den Zuständigkeitsbereich einer neuen Meldebehörde.

Wann muss ich meinen Wohnsitz ummelden?

Für gewöhnlich bleiben dir nach einem Umzug 1 bis 2 Wochen Zeit, um deinen Umzug umzumelden. Die genauen Fristen sind aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Es empfiehlt sich daher, den Gang zum Meldebüro bereits für die ersten Tage nach dem Umzugstermin einzuplanen.

Übrigens: Die gesetzliche Meldepflicht ist im Bundesmeldegesetz verankert.

Wer sich nicht binnen der vorgegebenen Frist beim Einwohnermeldeamt ummeldet, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Wie hoch das ausfällt, das liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Für gewöhnlich werden aber für das verspätete Wohnsitz ummelden zwischen 20 € bis 30 € fällig.

Wo kann ich meinen Wohnsitz ummelden?

Für die Meldung der neuen Wohnadresse bei der Meldebehörde der Gemeinde musst du immer persönlich vorstellig werden. Eine Online-Ummeldung ist in Deutschland noch nicht möglich. Jedoch kannst du dich von einem Bevollmächtigten vertreten lassen. Diese Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, kann aber formlos gehalten sein. Ein Beispiel hierfür wäre:

Hiermit bevollmächtige ich [Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift] Herrn/Frau [Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift], mich mit neuem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt [Ort] anzumelden.

Wichtige Angaben auf der Vollmacht sind:

  • Dein Name, Geburtsdatum, deine Anschrift
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vertreters
  • Kopie deines gültigen Personalausweises
  • Personalausweis des Vertreters
  • Den Grund für die Vollmacht (Wohnsitz ummelden)
  • Deine Unterschrift im Original

Übrigens: Da es in manchen Großstädten zu langen Wartezeiten in den Einwohnermeldeämtern kommen kann, solltest du bereits 2 Monate vor dem eigentlichen Umzug einen Termin bei der Behörde vereinbaren – natürlich mit zukünftigem Datum für die Zeit nach dem Wohnungswechsel.

Was kostet es, meinen Wohnsitz ummelden?

Für gewöhnlich ist das Ummelden des Wohnsitzes innerhalb der vorgegebenen Frist kostenfrei. Gelegentlich wird aber eine Bearbeitungsgebühr von maximal 20 € erhoben.

Was brauche ich, um meinen Wohnsitz umzumelden?

Damit der Gang zum Bürgerbüro nicht umsonst war, solltest du folgende Unterlagen für die Ummeldung deines Wohnsitzes dabei haben:

  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass und für die Kinder den Kinderausweis)
  • Die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters für die Mietwohnung.

Tipp: Ein Wohnungsgeber muss nicht immer ein Vermieter sein. So ist in Wohngemeinschaften der Hauptmieter der Wohnungsgeber. Und wenn du zu deinen Eltern ziehst, schlüpfen diese in die Rolle des Wohnungsgebers. Beim Bezug einer Eigentumswohnung bist du selbst der Wohnungsgeber.

Tipp: Umzug ummelden nicht nur beim Einwohnermeldeamt

Nach einem Umzug musst du die neue Adresse nicht nur dem Einwohnermeldeamt mitteilen. Auch bei folgenden Behörden, Ämtern oder Dienstleistungsanbietern ist dies erforderlich:

  • Gasanbieter
  • Stromanbieter
  • Internet- und ggf. Telefonanbieter
  • Bei der Post für den Nachsendeauftrag
  • Beim Beitragsservice für Rundfunkgebühren (GEZ ummelden)
  • Kindergarten und Schule
  • Banken, Versicherungen und Krankenkasse
  • Abo-Anbieter sowie Versandhändler
  • Vereine
  • Finanzamt

FAQs – Häufige Fragen zum Thema Wohnsitz ummelden

Kann ein Wohnsitz ohne Mietvertrag umgemeldet werden?

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Möchtest du deinen Wohnsitz ummelden, musst du keinen Mietvertrag vorlegen. Hier genügt die Wohnungsgeberbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt.

Wohnsitz ummelden, ohne dort zu wohnen, geht das?

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Das Ummelden der Wohnung in einen günstigeren Bezirk (Gewerbesteuer) oder ein angesagtes Viertel ist verboten. Die Meldung einer falschen Wohnadresse ist eine Ordnungswidrigkeit, die vor allem Vermieter teuer zu stehen kommt. Eine derartige Gefälligkeitsbescheinigung kommt einer Briefkastenvermietung gleich und kann bis zu 50.000 € Strafe kosten.

Muss ich mich an meinem alten Wohnsitz abmelden?

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Mit der Ummeldung der Wohnadresse erfolgt automatisch die Abmeldung der alten Anschrift. Eine extra Wohnungsabmeldung ist daher nicht mehr notwendig.

Wenn du hingegen auswanderst und keine Wohnung mehr in Deutschland angemietet hast oder besitzt, musst du dich innerhalb von 2 Wochen bei deinem bis dahin zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Wichtig: Laut Bundesministerium des Inneren ist ein Auszug das „endgültige Verlassen der Wohnung“. Möchtest du aber nach einiger Zeit wieder in deine Wohnung zurückzukehren, liegt kein Auszug vor. Wenn du die Wohnung aber länger als 6 Monate nicht bewohnst, spricht das Gesetz von Auszug. Hast du aber deine Möbel mitgenommen oder bist länger als ein Jahr abwesend, gilt das in der Regel als Auszug. Auch dann, wenn der Mietvertrag ganz normal bestehen bleibt.