Wenn du in eine neue Wohnung einziehst oder aus deiner alten Wohnung ausziehst, dann solltest du zur Sicherheit immer gemeinsam mit deinem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll machen. So hältst du alles Wichtige zum Wohnungszustand fest und vermeidest einen Streit mit dem Vermieter.

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Übergabeprotokoll Wohnung - das Wichtigste in Kürze

  • Beim Ein- und Auszug sollte der Zustand der Wohnung immer schriftlich festgehalten werden.
  • Du verhinderst einen unnötigen Streit mit deinem Vermieter, wenn du ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen, da Schäden beim Ein- und Auszug festgehalten werden.
  • Ein Übergabeprotokoll für die Wohnung ist aber gesetzlich nicht verpflichtend, daher gibt es keine Vorschriften, was in einem Protokoll zur Wohnungsübergabe zu stehen hat.
  • Im Wohnungsübergabeprotokoll sollten alle Zählerstände, mögliche Mängel und die Anzahl der übergebenen Schlüssel und Zustände der Wände, Fenster, Böden und Türen festgehalten werden.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll spart beiden Parteien, Mietern und Vermietern viel Zeit und Ärger. Denn, es ist eine Urkunde, welche auch vor Gericht eine Beweiskraft hat. Daher solltest du sowohl beim Ein- als auch beim Auszug aus einer Wohnung ein Übergabeprotokoll anfertigen. Hier legt ihr gemeinsam, Mieter und Vermieter, fest, ob alle Schlüssel vollzählig sind, welchen Zustand das Waschbecken und das Bad hat, und wie die Zählerstände sind. Hierbei sollten Mieter und Vermieter gut aufpassen und alle Schäden dokumentieren. Wenn du als Mieter eine beschädigte Wohnung übernimmst, und dies nicht vorab dokumentierst, dann stehst du leicht als Verursacher da und musst am Ende für den Schaden aufkommen. Umgekehrt kann der Vermieter später einen Schaden nur schwer beweisen, wenn er den Zustand der Wohnung beim Einzug der Mieter nicht protokolliert hat.

Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, was in einem Übergabeprotokoll für die Wohnung drinstehen soll. Allerdings empfehlen Experten, dass folgendes in einem Übergabeprotokoll stehen soll:

  • Name, Adresse des Mieters und des Vermieters
  • Gegebenenfalls Zeugen
  • Adresse der Wohnung
  • Datum der Übergabe bei Einzug / bei Auszug
  • Datum der letzten Renovierung
  • Zählerstand von Wasser, Strom und Gas
  • Fals relevant: Inhalt des Heizöltanks
  • Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel, Haustür- und Wohnungsschlüssel, Briefkasten- und Kellerschlüssel
  • Alle vorhandenen Schäden und Mängel wie gesprungene Fliesen, abgeplatzte Türen, Kratzer im Parkett, fehlende Sockelleisten, usw.
  • Räume in einwandfreiem Zustand werden ebenfalls erwähnt
  • Noch anstehende Reparaturen
  • Fotos der Schäden als Beweise

Am besten listet ihr alle Räume einzeln im Übergabeprotokoll auf und beschreibt so detailliert wie möglich die Mängel. Je genauer die Beschreibung, desto mehr Beweiskraft hat sie vor Gericht. Auch wenn du dir mit deinem Vermieter nicht einig über einen Schaden wirst, dokumentiert diesen mit euren unterschiedlichen Meinungen.

Wie schreibe ich ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Hier haben wir dir eine Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll zusammengestellt. Du kannst es ganz einfach kopieren und in ein Textverarbeitungsprogramm eintragen und zum Ausfüllen zweimal ausdrucken:

Wohnungsübergabeprotokoll für den Aus- und Einzug

Name des Mieters: ____________________________________

Anschrift der Wohnung: _____________________________________

▢ vor dem Einzug

▢ vor dem Auszug

Bei der Besichtigung der Wohnung am ________________ wurden ▢ keine ▢ folgende Mängel festgestellt:

Zimmer

Ok

festgestellter Mangel

Bemerkung

Flur/Diele

▢ ja



Küche

▢ ja



Bad/WC

▢ ja



Wohnzimmer

▢ ja



Schlafzimmer

▢ ja



Kinderzimmer

▢ ja



Balkon/Terrasse

▢ ja



Keller/Speicher

▢ ja



weitere Räume

▢ ja



Garage

▢ ja



Zählerstände:

Strom: Zählernummer: ____________________

Stand: ______________________

Gas: Zählernummer: _________________________

Stand: ______________________

Wasser: Zählernummer: _________________________

Stand: ______________________

Sonstiges: ________________________________________________________

Es wurden __________ Wohnungsschlüssel übergeben. Es fehlen noch ___________ Wohnungsschlüssel.

Letzte Renovierung: __________________________________________________

Datum: ____________________

Unterschrift Vermieter: __________________________

Unterschrift Mieter: __________________________

Unterschrift Zeugen: __________________________

Wer bekommt das Wohnungsübergabeprotokoll?

Es ist unbedingt notwendig, dass nach der Wohnungsübergabe beide Parteien, Mieter und Vermieter das Wohnungsübergabeprotokoll erhalten, denn beide könnten theoretisch nachträglich etwas in das Protokoll schreiben, daher muss das Übergabeprotokoll immer in zweifacher Ausführung vorliegen.

Wer muss bei der Wohnungsübergabe dabei sein?

Sowohl Vermieter als auch die Mieter sind verpflichtet, die Wohnung pünktlich zu übergeben. Daher solltet ihr frühzeitig einen Termin für die Übergabe machen. Der Gesetzgeber hat keine Anwesenheitspflicht vorgesehen. Wenn nicht beide Parteien anwesend sind, dann ergeben sich allerdings Nachteile: Es werden nicht alle Mängel festgehalten und es erfolgt keine gründliche Prüfung der Mietsache. In Streitfragen ist ein Wohnungsübergabeprotokoll aber ein bewährtes Beweismittel. Daher solltest du nicht darauf verzichten.

Der Vermieter muss dem Mieter pünktlich zum Mietbeginn die Wohnung übergeben. Wenn er ohne Ansage nicht zum Übergabetermin erscheint, dann muss er die zusätzlichen Kosten des Mieters übernehmen. Dazu gehören die Mehrkosten beim Umzug, wenn der Mieter mit seinen Möbeln vor der verschlossenen Türe steht und sich deswegen der Einzug verzögert (AG Köln, Az.: 209 C 542/02)

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Auch der Mieter hat Pflichten, und muss dafür sorgen, dass er spätestens am letzten Tag der Mietzeit dem Vermieter sein Eigentum zurückgibt (§ 546, Abs. 1 BGB). Wenn dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, dann darf die Übergabe am darauffolgenden Werktag stattfinden. Verbummelt der Mieter den Übergabetermin, dann kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz fordern, in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete (§ 546a BGB).

Meist sind also bei der Wohnungsübergabe der Vermieter und der Mieter anwesend, doch es dürfen auch bevollmächtigte Dritte den Mieter bei der Übergabe vertreten, zum Beispiel, wenn dieser für die Übergabe keine Zeit hat. Dies geht nur mit schriftlicher Vollmacht des Mieters.

Der Vermieter kann ebenfalls jemanden mit der Übergabe beauftragen: die Hausverwaltung oder einen Makler. Hier ist Vertrauen gefordert, denn wenn die Hausverwaltung bei der Übergabe schludert, muss der Vermieter für die Fehler geradestehen, da der Vertragspartner des Mieters immer der Vermieter und nicht die Hausverwaltung ist. Allerdings kann der Vermieter die Hausverwaltung bei einem entstandenen Schaden in Regress nehmen.

Es kann immer hilfreich sein, eine neutrale Person als Zeuge mit zur Wohnungsübergabe zu nehmen. Diese kann die Schäden mit prüfen und als Zeuge das Wohnungsübergabeprotokoll mit unterschreiben.

In welchem Zustand muss eine Wohnung übergeben werden?

Ein Mieter muss die Wohnung immer besenrein übergeben. Die besenreine Übergabe lässt sich aus der gesetzlichen Pflicht zur Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand ableiten (§ 546 Abs. 1 BGB, BGH, Az.: VIII ARZ 1/84). Zur Besenreinheit gehört die Beseitigung grober Verschmutzungen. Laut geltendem Recht gehört dazu:

  • Teppichböden müssen mit einem Staubsauger von grobem Schmutz gereinigt sein
  • Räume mit Laminat, Parkett oder mit Fliesen müssen ordentlich ausgefegt werden
  • Spinnweben müssen aus der Wohnung, dem Keller und dem Speicher entfernt werden
  • Die Fenster müssen geputzt werden, wenn darauf grobe Verschmutzungen zu sehen sind
  • Kalkablagerungen und Schmierschichten in Küche und Bad müssen entfernt werden
  • Essensreste müssen aus der Küche und aus dem Kühlschrank entfernt werden

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung in einem „sauberen Zustand“ oder „sorgfältig gereinigt“ übergeben wird, dann ist diese Vereinbarung wirksam und muss eingehalten werden.

Bei der Renovierung gilt, dass alle Schäden, welche der Mieter selbst verursacht hat, muss er auch selbst wieder beseitigen. Bei Schönheitsreparaturen kommt es darauf an, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde, und im Mietvertrag eine gültige Renovierungsklausel steht, dann ist der Mieter auch zur Renovierung wie Streichen oder Tapezieren verpflichtet.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsübergabeprotokoll

Was sollte ich bei einem Wohnungsübergabeprotokoll beachten?

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Besichtige zusammen mit dem Vermieter die Wohnung bei Tageslicht und halte folgende Dinge fest:

  • Welche Schlüssel und wie viele Schlüssel wurden übergeben?
  • Wie sind die Zählerstände: Wasser, Strom und Gas?
  • Sind an Wänden oder Decken feuchte Stellen, Wasserflecken oder Schimmel zu finden?
  • Sind die Wände gestrichen? Gibt es Bohrlöcher?
  • Wie ist der Zustand der Fußböden? Gibt es Löcher, Kratzer im Parkett?
  • Lassen sich alle Fenster und Türen gut schließen? Sind die Fenster dicht? Sind alles Schlösser intakt?
  • Läuft das Wasser aus allen Wasserhähnen einwandfrei? Spült das Klo?
  • Sind die mit vermieteten elektrischen Geräte intakt? Funktioniert der Herd und der Backofen?
  • Sind Waschbecken, Klo, Badewanne und Spüle sowie alle Abflüsse fest verbaut?
  • Funktioniert die Heizung?
  • Sind die Heizkörper in einwandfreiem Zustand?
  • Ist das Treppenhaus nicht beschädigt?
  • Sind Dachboden und Keller in Ordnung?

Woher bekomme ich ein Übergabeprotokoll für die Wohnung?

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Wir haben dir alles Wichtige zum Wohnungsübergabeprotokoll zusammen gestellt. fertige Pdf-Dokumente findest du auch im Internet.

Wer bekommt das Übergabeprotokoll?

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Beide Parteien benötigen das Übergabeprotokoll, daher solltet ihr es immer in zweifacher Ausführung anfertigen und unterschreiben. So bekommt der Vermieter und der Mieter eines. Damit ist gewährleistet, dass beide das Gleiche haben und nicht einer nachträglich etwas einträgt.

Kann ich das Übergabeprotokoll auch für ein Haus verwenden?

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Bei einem Haus muss das Übergabeprotokoll eventuell erweitert werden und der Garten, das Gartenhäuschen und die Einfahrt mit festgehalten werden.