Die Finanzierung eines Umzugs ohne dauerhaftes Einkommen oder entsprechende Rücklagen ist schwierig. In solchen Fällen ist es gut, dass im Sozialgesetzbuch II (SGB II) der gesetzliche Anspruch auf Erstausstattung verankert ist. Das ermöglicht Leistungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen für ihre neue Wohnung eine Erstausstattung zu beantragen.
Wer hat ein Anrecht auf Erstausstattung bei einem Umzug?
Die Inanspruchnahme einer Erstausstattung für die Wohnung ist nicht nur für Bürgergeld-Empfänger, sondern auch für Geringverdiener möglich. Wenn jemand die Kosten für eine Erstausstattung aus seinem Einkommen oder Vermögen nicht decken kann, kann er oder sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Anspruch auf eine Erstausstattung haben.
In der Regel gewähren Jobcenter nur bei der Neugründung eines Haushalts eine Erstausstattung und nicht bei einem bloßen Umzug. Doch es gibt Ausnahmen. So gilt für 25-jährige, die noch bei den Eltern wohnen, dass sie grundsätzlich Anspruch auf eine eigene, ausgestattete Wohnung haben. Auch bei Jüngeren gewährt das Jobcenter mitunter eine Erstausstattung. Jedoch ist das nur dann der Fall, wenn ihnen das weitere Verbleiben in der elterlichen Wohnung durch Vorliegen besonderer Umstände nicht weiter zumutbar ist. Außerdem wird die Ersteinrichtung einer Wohnung auch gewährt bei:
- Obdachlosigkeit
- Trennung vom Partner
- Nach einem Haft- oder Klinikaufenthalt
- Bei Verlust des Mobiliars durch höhere Gewalt
- Nach der Geburt eines Kindes
· Nach dem Auszug aus einem Frauenhaus in eine eigene Wohnung. Oder bei einem Aufenthalt in einem Frauenhaus.
Tipp: Erste gemeinsame Wohnung – Tipps & Checkliste
Was gehört zur Erstausstattung?
Zur Erstausstattung für die Wohnung gehören vor allem Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise eine Küchenausstattung mit Kühlschrank, Herd, Töpfen und Pfannen, Geschirr und Besteck. Außerdem zählen Schlaf- und Sitzmöglichkeiten wie ein Bett, eine Matratze, Bettwäsche, ein Tisch mit Stühlen sowie ein Sofa oder Sessel dazu.
Auch Waschmaschine, Mülleimer, Staubsauger, Kleiderschrank oder Regale fallen darunter. Da es bezüglich der möglichen Gegenstände keine bundeseinheitliche Regelung gibt, empfiehlt es sich, online nach den Verwaltungsanweisungen des jeweiligen Wohnortes zu suchen (z. B „Verwaltungsanweisung Erstausstattung Berlin”).
Wichtiger Hinweis: Hartz 4 Empfänger sollten bei einem geplanten Umzug zunächst die Umzugsgenehmigungen beachten.
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Umzugsunternehmen in Düsseldorf Umzugsunternehmen in Dortmund Umzugsunternehmen in Köln Umzugsunternehmen in Berlin Umzugsunternehmen in Hamburg Umzugsunternehmen in München Umzugsunternehmen in Frankfurt Umzugsunternehmen in StuttgartTypische Bedarfslistung bei der Erstausstattung
Um nach einem Umzug alle fraglichen Gegenstände zu bekommen, ist es ratsam, deren Fehlen mit Fotos zu belegen. Anhand dieser Bilder bewilligt das Jobcenter die Einrichtungsgegenstände. In der Regel sind das:
Wohnen:
- Couch und Couchtisch
- Regale oder andere Aufbewahrung
- Lampen
- Schreibtisch (nur für schulpflichtige Kinder)
- Gardinen/Vorhänge
Schlafen:
- Bett/Matratze
- Nachttisch/Kommode
- Kleiderschrank
- Bettwäsche
- Decke/Kissen
- Lampe
- Jalousie oder Vorhang
- Gardine
Kochen, Essen:
- Küchenschränke
- Herd, Kühlschrank und Waschmaschine
- Wasserkocher, Toaster
- Tische/Stühle
- Geschirr/Töpfe/Besteck
- Mülleimer
- Staubsauger
- Kehrbesen
Diele/Flur:
- Schuhschrank
- Spiegel
- Garderobenhaken
- Lampe
Bad:
- Badezimmerschränke
- Handtücher
- Wäscheständer und Bügeleisen
- Spiegel
Technische Geräte
- Computer bzw. Laptop
Achtung:
Bereits 2011 hat das Sozialgericht entschieden, dass ein Fernseher dem Unterhaltungsbedürfnis zuzuordnen ist. Damit gehört er nicht zur Erstausstattung einer Wohnung. Somit wird dieser bei einem Antrag grundsätzlich nicht bewilligt/bezahlt. Gleiches gilt für die Einzugsrenovierung nach einem Umzug.
Sich über alle anfallenden Umzugskosten schlau zu machen, kann nie schaden. Mehr dazu erfährst du hier:
Wie viel Geld bekommt man bei einer Erstausstattung?
Die Erstausstattung wird als Geld- oder Sachleistung gezahlt. Hinsichtlich der Höhe gilt, dass den Sozialhilfeempfängern damit eine vernünftige und angemessene Haushalts- bzw. Lebensführung möglich ist. Jedoch lassen sich damit keine neuen Gegenstände kaufen. Laut Jobcenter sind gebrauchte Möbelstücke durchaus zumutbar. Aus diesem Grund wird meist nicht mehr als 1.000 € für eine komplette Wohnungseinrichtung bewilligt.
Wie wird ein Antrag auf Erstausstattung nach einem Umzug gestellt?
Der Antrag dafür muss schriftlich bei der zuständigen Sozialbehörde/dem zuständigen Jobcenter eingereicht werden. Darin muss im Betreff Bezug auf § 24 SGB II (Erstausstattung) genommen werden. Anschließend ist eine Begründung erforderlich. Ein möglicher Wortlaut wäre:
Beispiel für einen Antrag auf Erstausstattung
Hiermit beantrage ich eine Erstausstattung für die Wohnung gemäß § 24 SGB II. Neben mir werden folgende Personen im Haushalt leben:
- Person: [Name, Vorname, Geburtsdatum].
- Person: [Name, Vorname, Geburtsdatum].
Ich beantrage eine komplette Erstausstattung.
Benötigst du nur einige Gegenstände, schreibst du stattdessen:
Ich beantrage einzelne Gegenstände (Liste der benötigten Gegenstände beifügen).
Antragsbegründung:
- Erstmalige Begründung eines eigenen Hausstandes
- Trennung/Auflösung eines gemeinsamen Haushalts und führen von zwei getrennten Haushalten.
- Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haftstrafe
- Erstanmietung einer Wohnung nach einer Unterbringung in einem Frauenhaus oder Obdachlosenheim
- Verlust der Wohnungseinrichtung durch höhere Gewalt, wenn der Schaden nicht von der Versicherung übernommen wird (z. B. Wasser, Feuer).
- Sonstige Gründe:
Am Ende des Briefes müssen unbedingt die Bankdaten genannt werden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der gesetzliche Anspruch auf Erstausstattung im Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Leistungsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen einen wichtigen Schutz darstellt. Die Erstausstattung für eine neue Wohnung beinhaltet vor allem Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Möbel, Geräte und Hygieneartikel. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird individuell berechnet, um eine angemessene Haushalts- und Lebensführung zu ermöglichen. Um einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen, muss dieser schriftlich bei der zuständigen Sozialbehörde eingereicht werden. Obwohl es keine bundesweit einheitliche Regelung gibt, kann man sich an einer Checkliste orientieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Gegenstände bewilligt werden.