Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) umziehen möchte, braucht eine Umzugsgenehmigung vom Jobcenter. Diese muss vor dem Abschluss des neuen Mietvertrages beim zuständigen Jobcenter beantragt werden. Geschieht dies nicht, werden die unter Umständen teuren Umzugskosten nicht übernommen.

Hier erfährst du übrigens, welche Umzugskosten dich erwarten:

Was kostet ein Umzugsunternehmen? (Preise 2023) | Listando
Umzugsunternehmen gesucht? ➤ Du ziehst um und willst mehr über die möglichen Kosten für eine Umzugsfirma erfahren? ✓ Infos & Preise bei Listando

Was ist eine Umzugsgenehmigung?

Wer als Hartz-IV-Empfänger in eine neue Wohnung ziehen möchte, kann dies nicht ohne Weiteres tun. Dafür ist eine Umzugsgenehmigung des zuständigen Jobcenters nötig. Diese wird erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist (wichtiger Grund) und die Mietkosten der neuen Wohnung angemessen sind (Mietobergrenze). Hierzu überprüft das Jobcenter die Angemessenheit der neuen Unterkunft. Ist diese gegeben, wird die Umzugsgenehmigung erteilt. In diesem Zusammenhang wird zugleich die Übernahme möglicher Umzugskosten überprüft. Je nach Prüfergebnissen wird dir dann ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid zugestellt. Gesetzlich verankert ist dieses Vorgehen im § 22 Abs. 4 SGB Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Was sind angemessene Mietobergrenzen?

Damit das Jobcenter einen Umzug bewilligt, muss den zuständigen Bearbeitern zunächst immer der neue Mietvertrag mit den jeweiligen Mietkosten vorgelegt werden. Diese sind ausschlaggebend dafür, ob die neue Wohnung als angemessen erachtet wird oder nicht. Hierfür wird immer die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Betriebskosten) herangezogen.

Was als angemessene Kaltmiete gilt, variiert aber von Region zu Region, nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen regionalen Mietspiegel. Hinzukommt, dass die Wohnung auch nicht zu groß sein darf. Allgemein gilt:

  • Eine Wohnung für eine Person darf maximal 50 m² groß sein.
  • Bei 2 Personen sind es 60 m².
  • 3 Personen dürfen eine 75 m² große Wohnung beziehen.
  • Einem 4-Personen-Haushalt stehen rund 85 m² zu.

Es gibt aber auch eine Härtefallregelung, wonach eine höhere Miete und größere Wohnung möglich ist. Das ist der Fall bei:

  • Schwangeren
  • Über 60-Jährigen
  • Alleinerziehenden
  • Wenn es in der Nähe von Betreuungseinrichtungen oder Kindertagesstätten nur diese eine Wohnung gibt.
  • Kostendeckende Einkünfte in absehbarer Zeit zu erwarten sind.

In solchen Situationen kann die Miete über der Obergrenze für Hartz-IV-Empfänger liegen. Doch das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Die 10 besten Umzugsunternehmen in der Nähe 2023
Suchst du ein Umzugsunternehmen in der Nähe? ➤ Bei Listando findest du die besten Umzugsunternehmen ✓ Experten für Umzüge anschauen und vergleichen.

Oder finde direkt die besten Umzugsunternehmen in den deutschen Top-Städten. Für dein Anliegen findest du diverse Experten, die sich auf Listando registriert haben. Du kannst sie direkt hier kontaktieren, dir ein Angebot für dein Projekt einholen und obendrauf bekommst du eine Übersicht der Arbeitsweise und aller Kundenbewertungen:

Umzugsunternehmen in Düsseldorf Umzugsunternehmen in Dortmund Umzugsunternehmen in Köln Umzugsunternehmen in Berlin Umzugsunternehmen in Hamburg Umzugsunternehmen in München Umzugsunternehmen in Frankfurt Umzugsunternehmen in Stuttgart

Was ist ein wichtiger Grund für einen Umzug?

Erfolgt der Umzug auf Eigeninitiative, braucht es wichtige Gründe, um am Ende eine Umzugsgenehmigung zu bekommen. Folgende Fälle sind hier möglich:

  • Familienzuwachs
  • Gesundheitliche Probleme, etwa eine Gehbehinderung, wodurch eine neue Wohnung mit Aufzug oder im Erdgeschoss notwendig wird.
  • Arbeitsbeginn in einer anderen Stadt.
  • Kündigung durch den Vermieter
  • Veränderung der Lebenssituation durch Hochzeit oder Scheidung
  • Wohnung weist unzumutbare Mängel auf, etwa Schimmelbefall oder defekte Heizanlage.

Bei einem oder mehr dieser Gründe erteilt das Jobcenter für gewöhnlich eine Umzugsgenehmigung.

Wann wird keine Umzugsgenehmigung erteilt?

  • Wenn die Mietmängel leicht zu beheben sind.
  • Bei Familienzusammenführung
  • Verbesserte Jobaussichten in einer anderen Region, aber kein konkretes Jobangebot.
  • Auszug eines unter 25-jährigen Hartz-IV-Empfängers bei den Eltern. Ausnahme: Unzumutbare Wohnsituation, die vom Jugendamt bestätigt werden muss. Oder der Beginn einer Ausbildung in einer anderen Stadt.

Was passiert, wenn das Jobcenter den Umzug nicht genehmigt?

Ziehst du ohne eine Genehmigung des Jobcenters um, bleibst du vermutlich auf sämtlichen Umzugskosten sitzen. Das sind nicht nur die Kosten für die Umzugskartons, auch Mietkautionen oder die Rechnung für den Umzugswagen fallen darunter. Es werden aber keine Leistungen bei Heizung oder Miete gestrichen. Diese zahlt das Arbeitsamt weiterhin. Jedoch nur in der Höhe, wie die vorherige Miete war.

Etwas anderes ist es, wenn unter 25-jährige Hartz-IV-Empfänger ohne Umzugsgenehmigung bei den Eltern ausziehen. Könnten diese weiterhin noch bei den Eltern wohnen und ziehen trotz Arbeitslosengeld II Bezügen aus, darf das Amt nicht nur die Übernahme der Umzugskosten verweigern. Es darf zudem die Leistungen kürzen oder gemäß SGB II diese sogar vollständig streichen.

Antrag auf Umzug

Für die Umzugsgenehmigung gibt es keinen offiziellen Vordruck beim Amt. Einige Jobcenter haben auf ihrer Homepage ein eigenes Antragsformular, mit der Bezeichnung „Antrag auf Umzugsbeihilfe“, „Antrag auf Zusicherung zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft“ oder „Antrag auf Übernahme von Umzugskosten“. Bietet das zuständige Arbeitsamt dies nicht an, kann der Umzug formlos beantragt werden. In dem Schreiben muss der Umzugsgrund enthalten sein, eine Kostenaufstellung der anfallenden Umzugskosten sowie der noch nicht unterschriebene Mietvertrag mit der neuen Miete.

Tipps rund um deinen Umzug