Mieter haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Dafür muss die Kündigung immer bis zum dritten Werktag des Folgemonats beim Vermieter eingegangen sein. Wurden in einem Mietvertrag kürzere Fristen vereinbart, sind diese zu beachten.

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Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietern?

Die Kündigungsfrist eines Mietvertrages ist abhängig von:

  • Art des Mietvertrages (z. B. Untermietvertrag)
  • Dauer des Mietverhältnisses (unbefristet, befristet oder mit Mindestmietdauer).
  • Sonderfälle (Fehlende Mietzahlungen, Schimmelbefall etc.)

Grundsätzlich ist die Frist zur Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags für Mieter 3 Monate. Dagegen muss der Vermieter, je nach Dauer des Mietverhältnisses, längere Kündigungsfristen in Kauf nehmen:

  • Weniger als 5 Jahre: 3 Monate
  • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • Über 8 Jahre: 9 Monate

Wichtig: Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen und muss in schriftlicher Form beim Vermieter eingehen. Gleiches gilt auch für die Vermieter.

Wie kündigt man - zum 1. oder Ende des Monats?

Muss die Kündigung nun also zum 1. oder Ende des Monats erfolgen? Laut Gesetz gilt: Die Kündigung des Mietvertrages muss immer zum letzten Tag der Vertragsperiode erfolgen. Somit kann die Wohnungskündigung nicht für die Monatsmitte ausgesprochen werden.

Wichtig: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des neuen Monats vorliegen. Diese 3 zusätzlichen Tage gelten als „Karenzzeit“. Dabei gilt der Samstag als normaler Werktag. Ausgenommen der dritte Werktag in Folge wäre ein Samstag. Dann zählt er nicht mit. Dann ist eine Kündigung des Mietvertrages unter Einhaltung der Karenzzeit bis zum folgenden Montag möglich.

Tipp: Die Kündigung am besten frühzeitig absenden. Denn erreicht diese den Vermieter nicht rechtzeitig, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um einen weiteren Monat.

Mehrere Hauptmieter können nur gemeinsam kündigen

Noch etwas, was bei der Kündigung des Mietvertrages beachtet werden muss: Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, müssen sie auch gemeinsam kündigen. Sollte beispielsweise im Falle einer Trennung einer in der Wohnung bleiben wollen, muss die Kündigung dennoch gemeinsam eingereicht werden. Erst im Nachgang kann ein neuer Mietvertrag mit dem Vermieter ausgehandelt werden.

Welche Sonderfristen gibt es?

Laut § 573c BGB kann bei einem Mietvertrag auch eine kürzere Kündigungsfrist geltend gemacht werden. Dies kann sein, wenn:

  • Die Wohnung nur vorübergehend vermietet wurde. Hier kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden. Diese gilt dann aber nur für den Mieter. Für den Vermieter gelten weiterhin die drei Monate.
  • Bei möblierten Wohnungen nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist eine Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des selbigen Monats zulässig.

Außerdem benennt der Paragraf auch, dass die drei Monate nicht überschritten werden dürfen.

Doch es gibt noch weitere Gründe, wann ein Mieter vorzeitig aus seinem Mietvertrag kommen kann.

💬 Alle Infos rund um das Sonderkündigungsrecht für Wohnung, Strom und Gas findest du hier.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Ein Mieter kann eine fristlose Kündigung einreichen, wenn:

  • Erhebliche Mängel oder eine nachweisliche Störung des Hausfriedens durch den Vermieter vorliegen.
  • Eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung zu erwarten ist oder diese bereits deswegen angekündigt wurde. Dann kann die Kündigung des Mietverhältnisses bis zum Ende des Folgemonats erfolgen.
  • Die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird. Hier gilt dann eine Frist von 2 Monaten.
  • Bei der Mieterhöhung in Sozialwohnungen darf die Wohnung bis 3 Tage nach der Mieterhöhung gekündigt werden. Dann endet das Mietverhältnis zum Ende des Folgemonats.
  • Bei Staffelmietverträgen darf die Wohnung grundsätzlich zum Ende des vierten Jahres gekündigt werden.
  • Die Angehörigen dürfen nach dem Tod des Mieters die Wohnung kündigen.

Kann ein befristeter Mietvertrag vorzeitig (fristlos) gekündigt werden?

Befristete Mietverträge können vom Mieter nicht vorzeitig gekündigt werden. Außer bei folgenden Gründen:

  • Schimmelbefall
  • Zutritt zum Haus oder der Wohnung ist nicht möglich (Baustelle).
  • Berufliche Versetzung bei Soldaten oder Beamten.
  • Eine berechtigte Untervermietung wird vom Vermieter verweigert.
  • Mieterhöhung wegen Modernisierung

Kann ein Vermieter eine Wohnung fristlos kündigen?

In der Regel muss sich ein Vermieter immer an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Außer es liegen schwerwiegende Gründe vor. Diese können sein:

  • Wenn der Mieter die Miete in 2 aufeinanderfolgenden Monaten nicht bezahlt hat.
  • Die Miete nur teilweise in 2 aufeinanderfolgenden Monaten bezahlt wurde und der ausstehende Betrag eine Monatsmiete (warm) übersteigt.
  • Wenn die Miete nur teilweise, in nicht aufeinanderfolgenden Monaten, bezahlt wurde und der Ausstand 2 Monatsmieten (warm) übersteigt.

Wichtig: Wurde die Miete bis dahin immer zeitig beglichen, ist eine fristlose Kündigung der Wohnung ungerechtfertigt. Hier muss eine Abmahnung erfolgen, mit dem Hinweis, dass eine fristlose Kündigung des Mietvertrages droht.

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Zahlungsunabhängige Gründe

Der Vermieter darf eine fristlose Kündigung des Mietvertrages aussprechen, wenn:

  • Die Mieter den Hausfrieden erheblich und nachhaltig stören.
  • Nachweislich kriminelles und aggressives Verhalten beobachtet wird.

Eine fristlose Kündigung nach vorheriger Abmahnung ist außerdem möglich, wenn:

  • Die Mietsache nicht pfleglich behandelt wird, beispielsweise wenn in einer 3-Zimmer-Wohnung 20 Katzen gehalten werden.
  • Die Wohnung ohne Erlaubnis untervermietet wird.
  • Eine vertragswidrige Nutzung der Wohnung (Gewerbe) vorliegt.

Wie schreibt man eine Kündigung für den Mietvertrag?

Die Kündigung eines Mietvertrages muss immer, egal ob fristlos oder ordentlich, schriftlich erfolgen. Das Schreiben muss dem Vermieter, aber auch dem Mieter, immer per Post zugestellt werden. Eine mündliche Kündigung einer Wohnung, auch per Fax, ist nicht möglich.

Tipp: Am besten wird das Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein verschickt. So kann im Zweifelsfall eine fristgerechte Zustellung nachgewiesen werden.

Damit aber auch formal alles richtig ist, sollte für die Kündigung eines Mietvertrages eine Vorlage verwendet werden. Grundsätzlich muss das Kündigungsschreiben folgende Punkte beinhalten:

  • Vollständige Angaben zum Mieter des Mietvertrages mit Name, Adresse, Ort
  • Vollständige Angaben zum Vermieter des Mietvertrages mit Name, Adresse, Ort
  • Datum des Kündigungsschreibens
  • Beschreibung des  Mietobjektes (Ort, Adresse, Etage, ggfs. Wohnungsnummer)
  • Beginndatum des zu kündigenden Mietverhältnisses.
  • Nennung der Kündigungsart (außerordentlich oder ordentlich)
  • Nennung der Kündigungsfrist (fristlos, drei Monate, sechs Monate, neun Monate etc.)
  • Widerruf der Einzugsermächtigung für das SEPA-Lastschrift-Mandat
  • Passus zu etwaigen Rückzahlungen einer Kaution mit Bankverbindung
  • Unterschriften aller Mietparteien mit Ort und Datum

Kündigung Mietvertrag: Vorlage

(Deine Anschrift)

(Anschrift des Vermieters)

Sehr geehrte/r Frau/Herr (Name des Vermieters),

hiermit kündige ich den Mietvertrag über die Wohnung in der [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort] mit der Wohnungsnummer [fristlos, fristgerecht, ordentlich oder außerordentlich] xx zum [Datum].

Mit der Kündigung erlischt auch die erteilte Einzugsermächtigung von meinem [Konto]. Bitte überweisen Sie mir meine bezahlte Mietkaution nach Auszug und Wohnungsübergabe auf folgendes [Bankkonto].

Ort, Datum
Unterschrift

FAQ – Häufige Fragen zum Thema Kündigung Mietvertrag

Welches Datum muss ich in die Kündigung schreiben?

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Soll eine Wohnung zum 31. Mai gekündigt werden, muss das Kündigungsschreiben 3 Monate vorher beim Vermieter eingehen. Also der 1. Februar. Aber das Datum auf der Kündigung muss dennoch auf den 31. Mai datiert sein. Damit zahlst du ab dem 1. Juni keine Miete mehr.

Was ist eine außerordentliche Kündigung beim Mietvertrag?

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Die außerordentliche Kündigung beim Mietvertrag, ist ohne Einhaltung der üblichen gesetzlichen Regelungen und Fristen. Diese kann aber nur bei einer Mieterhöhung dem Tod des Mieters, wegen Mietrückständen, Störung des Hausfriedens, Zahlungsrückständen oder beispielsweise einer unerlaubten Untervermietung erfolgen.

Wann kann der Mieter der Kündigung widersprechen?

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Ein Mieter muss die Kündigung des Mietvertrages nicht widerspruchslos hinnehmen. Vor allem, wenn ein Umzug laut $ 574 BGB eine besondere Härte bedeuten würde. Dann kann schriftlich gegen die Kündigung Widerspruch eingelegt werden. Dies ist der Fall bei:

  • Fortgeschrittener Schwangerschaft
  • Bevorstehendem Abschluss/Examen an der Schule/Uni
  • Schwerer Krankheit, Behinderung oder Invalidität
  • Drohender Obdachlosigkeit wegen fehlendem vergleichbaren und zumutbaren Wohnraums
  • Über 30 Jahre Mietdauer und Verwurzelung in der Gegend
  • Hohem Alter