Es ist ein absolutes Muss nach einem Umzug: die Adressänderung bei Behörden, Institutionen, Versicherungen und Co. Doch wen musst du tatsächlich informieren? Lies hier alles über die Ummeldung und wem du deine neue Adresse alles mitteilen musst.

Dein Umzug verlangt viel Organisation, nicht nur Kisten wollen gepackt, Möbel abgebaut und transportiert und renoviert muss werden, sondern du musst auch an ganz schön viel Papierkram denken. Dabei musst du bei einigen Ämtern sogar Fristen einhalten und beachten. Wir haben dir hier das ganze einmal zusammengestellt.

Wem muss ich alles Bescheid geben, wenn ich umziehe?

Bei diesen wichtigen Institutionen und Behörden musst du nach deinem Umzug deine neue Adresse mitteilen:

  1. Einwohnermeldeamt
  2. Kfz-Zulassungsstelle
  3. Finanzamt
  4. Hundesteuer
  5. Gas-, Strom- und Wasseranbieter
  6. Telefon- und Internetanbieter

Bei manchen zuständigen Ämtern musst du hier bestimmte Fristen einhalten. Diese haben wir dir weiter unten zusammengefasst.

Folgende Stellen solltest du deine neue Adresse formlos per Post oder E-Mail mitteilen:

  • Bank
  • Versicherungen
  • Krankenkasse
  • Bausparkasse
  • Kreditkarte
  • GEZ
  • Agentur für Arbeit
  • Rente
  • Mobilfunkanbieter
  • Steuerberater
  • Abo-Verlage
  • Kundenkarten
  • ÖPNV
  • Online-Shops bei denen du Kunde bist
  • Soziale Netzwerke
  • Vereine
  • Arbeitgeber
  • Ärzte
  • Kindergarten
  • Kindergeldstelle
  • Schule
  • Hochschule
  • BAföG-Amt und Bundesverwaltungsamt, falls du BAföG zurückzahlen musst
  • Haustiere bei Tasso

Bei vielen Anbietern kannst du ganz formlos per E-Mail deine neue Adresse mitteilen.

Ummelden nach Umzug: beim Einwohnermeldeamt

Innerhalb von zwei Wochen nach deinem Umzug musst du dich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Solltest du diese Pflicht deutlich übersteigen, musst du mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 € rechnen.

Was braucht man, um eine Ummeldung zu machen?

Für die Ummeldung im Einwohnermeldeamt benötigst du deinen Personalausweis und eine sogenannte “Wohnungsgeberbescheinigung”. Diese wird dir von deinem Vermieter ausgestellt. Am besten denkst du schon bei Unterzeichnung des Mietvertrags an das Formular.

Beim Umzug in ein anderes Bundesland oder auch eine andere Stadt musst du eventuell auch eine Ehe- oder Sterbeurkunde vorlegen, wenn du deinen Hauptsitz anmeldest. Am besten erkundigst du dich im Vorfeld bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt, welche Unterlagen du benötigst.

Ummelden nach Umzug: Kfz-Zulassungsstelle

Wenn du ein Fahrzeug besitzt, musst du auch dieses ummelden. In der Regel reicht es bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde, wenn du nur deine Kfz-Haftpflichtversicherung über den Umzug informierst. Die Adressänderung musst du auch im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief eintragen lassen.

Wenn du in eine andere Stadt ziehst, dann benötigst du für die Ummeldung auf alle Fälle eine Versicherungsbescheinigung deiner Kfz-Haftpflichtversicherung.

Seit 2015 darfst du bei einem Umzug innerhalb Deutschlands sogar dein Kennzeichen behalten.

Du benötigst deinen Personalausweis, den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief, eine gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Versicherungsbescheinigung.

Ummelden nach Umzug: Finanzamt

Das Finanzamt erhält vom Einwohnermeldeamt keine automatische Meldung über deinen Umzug, daher musst du das Finanzamt schriftlich per E-Mail oder Post informieren, dass sich deine Adresse geändert hat. Spätestens mit der nächsten Steuererklärung solltest du das Finanzamt über deinen Umzug informieren. Vergiss nicht, bei allen Mitteilungen deine Steuernummer und deine Identifikationsnummer mit anzugeben.

Ummelden nach Umzug: Hundesteuer

Wenn du einen Hund hast, dann kannst du direkt bei der Gemeinde, deine neue Adresse auch der Hundesteuerstelle mitteilen. In der Regel sind Einwohnermeldeamt und die Zuständigen für die Hundesteuer unter einem Dach. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde reicht eine formlose Mitteilung.

Bei einem Umzug in eine andere Stadt musst du deinen Hund beim bisherigen Wohnort innerhalb von zwei Wochen abmelden und am neuen Wohnort anmelden.

Ummelden nach dem Umzug: Gas-, Strom- und Wasseranbieter

Du solltest deine Versorgungsbetriebe rechtzeitig über deinen Umzug informieren. Eventuell musst du diese ja auch im neuen Wohnort wechseln. Hierfür solltest du ihnen den Umzugstermin und die aktuellen Zählerstände für die Abrechnung mitteilen. Auch musst du die Verträge rechtzeitig kündigen, wenn du in der neuen Wohnung andere Anbieter benötigst.

Ummelden nach dem Umzug: Telefon- und Internetanbieter

Nur wenn du rechtzeitig vor dem Umzug daran denkst, dein Telefonanschluss und deinen Internetanschluss umzumelden, wirst du auch schnell in der neuen Wohnung erreichbar und online sein. Bleibst du beim selben Anbieter, dann genügt für die Ummeldung in der Regel ein Anruf. Bei einem Anbieterwechsel musst du natürlich deine Kündigungsfrist beachten. Ist ein Installationstermin vor Ort notwendig, dann vereinbare diesen am besten schon, sobald dein Umzugstermin feststeht.

Abschließender Tipp: richte auf alle Fälle einen Nachsendeauftrag bei der Post ein. So stellst du sicher, dass deine Briefe und Pakete auch ankommen, bis alle von deiner neuen Adresse wissen.