Wenn du Haustiere hast und einen Umzug planst, solltest du vor dem Wohnungswechsel den neuen Mietvertrag genau lesen. Oftmals gibt es darin Klauseln, die den Umgang mit Haustieren regeln oder sogar verbieten. Doch was ist eigentlich zulässig und was nicht?

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Was sagt das Gesetz zur Haustierhaltung?

Der Bundesgerichtshof hat 1993 entschieden, dass eine Mietvertragsklausel, die eine generelle Haustierhaltung verbietet, nicht zulässig ist (BGH VII ZR 10/92). Demnach ist ein absolutes Haustierverbot in Mietwohnungen nicht möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen.

So kann ein Vermieter die Tierhaltung verbieten, wenn dadurch andere Mieter gestört werden oder die Wohnung beschädigt wird – dies gilt vor allem für Katzen und Hunde. Zwar erklärte der BGH auch hier ein Haustierverbot im Mietvertrag generell für unzulässig (BGH, 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12). Jedoch räumt er in diesem Urteil den Vermietern das Recht zur Einzelfallentscheidung ein. Ausgenommen davon sind Blindenhunde, Therapiehunde oder andere Therapietiere. Hierfür musst du jedoch die entsprechende Zulassung oder Bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich untersagen darf der Vermieter die Tierhaltung bei besonders großen oder gefährlichen Tierarten. Doch auch Papageien, Frettchen und Ratten musst du dir vom Vermieter genehmigen lassen.

Planst du einen Umzug und hast Tiere, solltest du das bereits bei der Wohnungsbesichtigung ansprechen. So ersparst du dir später unnötigen Ärger. Außerdem erfährst du dann gleich, ob der Vermieter für die Haltung eine extra Tierhaftpflichtversicherung zur Bedingung macht. Damit sichert er seine Mietsache gegen mögliche Schäden ab. Zugleich gibt es keine Streitigkeiten bei einem möglichen Schadensfall bezüglich der Kostenübernahme.

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Umzug mit einem Kampfhund

Während der Umzug mit einem kleinen Dackel oder einer Katze weitestgehend problemlos ist, kann der Wohnungswechsel mit einem Listenhund eventuell unmöglich werden. Nicht nur, dass hier der Vermieter die Haltung verbieten darf. Selbst einige Bundesländer erlauben dir keinen Zuzug mit solch einem Rassehund.

Welche Rassen sind Listenhunde?

Für folgende Tiere ist eine Haltung, Zucht oder Einfuhr in Deutschland verboten:

  • Pitbull-Terrier
  • American-Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Für alle anderen Hunderassen hat jedes Bundesland seine eigenen Entscheidungen getroffen. Doch in

gibt es auch keine derartige Rasseliste. Hier entscheidet ein individueller Wesenstest über die Gefährlichkeit des Hundes – unabhängig welche Rasse. Auskunft über Listenhunde und Einschränkungen bekommst du in der Gemeinde oder der örtlichen Polizeibehörde.

Generell gibt es bei Listenhunden eine Entscheidung in zwei Kategorien:

  • Kategorie 1: „Definitiv gefährlich“
  • Kategorie 2: „Gefährlich vermutet, aber widerlegbar“.

Umzug mit Listenhund nach Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es nur die Kategorie 2. Die Haltung ist ab sechs Monaten mit Erlaubnis möglich:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux,
  • Fila Bra­si­leiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Pitbull Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Tosa Inu

Umzug mit Listenhund nach Bayern

In Bayern wird nach Kategorie 1 und Kategorie 2 unterschieden. Zu Kategorie 1 (Haltung eingeschränkt möglich) gehören:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Zur Kategorie 2 (Haltung mit Wesenstest) gehören:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff, Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Dogo Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Umzug mit Listenhund nach Berlin

Berlin verlangt lediglich für die Haltung von Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen, einen Sachkundenachweis, eine Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis sowie einen Wesenstest. Generell gilt hier eine Maulkorbpflicht.

Umzug mit Listenhund nach Brandenburg

In Brandenburg gelten vergleichbare Vorgaben wie in Bayern. Jedoch ist die Haltung der Kategorie 1 Tiere verboten. Und wenn Hunde mit bestandenem Wesenstest eine grüne Marke am Halsband tragen.

Zu Kategorie 1 (Haltung verboten) gehören:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Zur Kategorie 2 (Haltung mit Wesenstest) gehören:

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Umzug mit Listenhund nach Bremen

Die Haltung ist verboten von:

  • Pit Bull Terrier
  • Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier

Damit kannst du auch mit keiner dieser Hunderassen im Gepäck eine neue Wohnung in Bremen beziehen.

Umzug mit Kampfhund nach Hamburg

Hamburghandhabt das Thema Listenhund wie Bayern.

Kategorie 1 (Halteerlaubnis erforderlich):

  • Ame­ri­can Pit Bull Terrier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier

Kategorie 2 (Wesenstest):

  • Bull­ma­stiff
  • Dogo Argen­tino
  • Dogue de Bor­deaux
  • Fila Bra­si­leiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napo­le­tano
  • Rott­wei­ler
  • Tosa Inu

Haltung von Kampfunden in Hessen

Hessen unterteilt nicht in Kategorien. Folgende Rassen dürfen nur mir Sachkundenachweis und Genehmigung gehalten werden:

  • (Ame­ri­can) Pit Bull Terrier
  • (Ame­ri­can) Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier
  • Ame­ri­can Bulldog
  • Dogo Argen­tino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kau­ka­si­scher Owt­scharka
  • Rott­wei­ler

Haltung von Kampfunden in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern unterteilt nicht in Kategorien. Folgende Rassen dürfen nur mit Sachkundenachweis und Genehmigung gehalten werden:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

Umzug mit Listenhund nach Nordrhein-Westfalen

NRW handhabt das Thema Listenhund wie Hamburg.

Kategorie 1 (Halteerlaubnis erforderlich):

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Kategorie 2 (Sachkundenachweis):

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Haltung von Listenhunde in Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

In Rheinland-Pfalz gelten folgende Rassen als gefährlich und sind daher erlaubnispflichtig:

  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • American Pit Bull Terrier

Haltung von Listenhunden in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt stuft folgende Hunderassen als gefährlich ein:

  • Pit Bull Terrier
  • Ame­ri­can Staf­fordshire Terrier
  • Staf­fordshire Bull­ter­rier
  • Bull­ter­rier

Doch selbst ohne Wesenstest ist eine Haltung möglich – nach erteilter Erlaubnis. Und: Der Halter muss einen Sachkundenachweis erbringen und seine persönliche Eignung beweisen.

Ab- und Anmeldung des Hundes beim Umzug nicht vergessen

Darfst du in deiner neuen Wohnung einen Hund halten, beziehungsweise ist auch die Haltung eines Listenhundes in deinem gewählten Bundesland möglich, steht dem Umzug nichts mehr im Weg. Vergiss aber nicht, deinen Hund bei deinem Auszug bei der alten Gemeinde ab- und bei der neuen Gemeinde wieder anzumelden. Die dafür erforderlichen Fristen kannst du bei der Gemeinde erfragen.