In Zeiten von hohen Mieten und gestiegenen Lebenshaltungskosten ist das Wohnen in einer WG längst nicht mehr nur bei Studenten beliebt: Die richtige WG gibt es für jedes Alter und fast jede Lebenssituation. Doch was bedeutet WG eigentlich? Und wie lebt es sich in einer Wohngemeinschaft? Was spricht für das Leben in einer WG? Wir haben dir hier einmal alles Wichtige zum Thema WG zusammengefasst.

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Was versteht man unter einer WG?

Eine WG ist eine Wohngemeinschaft, in welcher mehrere, meist nicht verwandte Personen eine Wohnung oder ein Haus teilen. Jeder Mitbewohner hat ein eigenes Zimmer, während die Gemeinschaftsräume wie Bad, Küche und eventuell Wohnzimmer miteinander geteilt werden. Meistens wird aus Gründen der Kostenersparnis zusammengewohnt. Die meisten WGs haben zwei oder drei Mitbewohner, es gibt auch WGs mit zehn oder mehr Personen (je nach Größe der Wohnung).

Wie lebt es sich in einer WG?

Wenn du mit dem Gedanken spielst in eine WG zu ziehen, dann solltest du dir im Vorfeld bewusst machen, was das bedeutet: Du gibst ein Stück deiner Privatsphäre auf und teilst mit deinen Mitbewohnern das Bad, die Küche und vielleicht sogar das Wohnzimmer. Damit es beim Thema Ordnung und Sauberkeit nicht zu Streitereien kommt, stellen die meisten WGs einen Putzplan auf, so weiß jeder, was er zu tun hat und es wird sich mit den einzelnen Aufgaben abgewechselt. Du solltest dir daher vor dem Einzug bewusst machen, wie es in einer WG abläuft und ob deine Wohnvorstellungen mit denen der anderen Mitbewohner zusammenpassen. Idealerweise lernst du deine zukünftigen Mitbewohner vorher kennen und findest so heraus, ob ihr zusammenpasst.

Was gibt es für verschiedene WG-Formen?

Der große Vorteil einer WG besteht in den niedrigeren Wohnkosten, da die Miete, die Betriebskosten und auch alle Anschaffungen für die Gemeinschaft unter den Bewohnern aufgeteilt werden. Eine Wohngemeinschaft hat also viele Vorteile gegenüber dem allein wohnen. Neben den finanziellen Aspekten gibt es aber auch andere Gründe, warum sich Menschen für das Leben in einer WG entscheiden.

Ein häufiger Grund ist auch, nicht allein wohnen zu müssen. So bietet es sich für Singles und alleinstehende Menschen an, in eine Wohngemeinschaft zu ziehen und neue Leute kennen zu lernen.

Die Studenten-WG

Wohl am weitesten verbreitet ist die klassische Studenten-WG. Neben Studenten ist das Zusammenleben in einer WG aber auch unter Auszubildenden, Berufseinsteigern und jungen Menschen, die einfach bei den Wohnkosten sparen möchten in Betracht. Besonders bei Studenten sind die häufigen Ortswechsel und die mangelnden finanziellen Mittel ein Grund für das Wohnen in einer Wohngemeinschaft. Aber auch Berufstätige leben zunehmend aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten in Wohngemeinschaften als Zweck-WGs. Die meisten WG-Bewohner sind zwischen Anfang 20 und Anfang 30. Danach leben eher Familien und Paare zusammen.

WG für Alleinerziehende

Neben den klassischen Studenten-WGs gibt es auch WGs für Alleinerziehende oder Wohngemeinschaften mit Kindern. Hier profitieren die Bewohner nicht nur vom finanziellen Aspekt, sondern auch von der gegenseitigen Unterstützung etwa bei der Kinderbetreuung.

Senioren-WG

Im Alter ist die Senioren-WG eine Alternative zum allein Leben, etwa wenn ein Partner verstorben ist. So wird es den Bewohnern ermöglicht, weitgehend selbstständig zu leben, aber in einer Gemeinschaft Ansprache zu haben und gemeinsamen Aktivitäten und Interessen nachzugehen.

Pflege-WG

Behinderte Menschen, Pflegebedürftige und psychisch kranke Menschen können in sogenannten Pflege-WGs zusammenleben. Hier kümmern sich Pflegepersonal und Sozialarbeiter um die Betreuung. Diese Wohnform erlaubt eine größtmögliche Selbstständigkeit außerhalb eines Heims.

Wohnen für Hilfe - Wohngemeinschaft

In jüngster Zeit immer beliebter sind sogenannte Wohnen für Hilfe-Projekte. Hier unterstützen jüngere Menschen, wie etwas Studenten und Azubis, Senioren und Familien im Haushalt und erhalten dafür kostenlosen Wohnraum. Diese Wohnform schlägt gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Studenten haben günstigen Wohnraum und die Senioren sind nicht mehr allein.

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Was ist der Unterschied einer Zweck-WG und einer normalen WG?

Eine Zweck-WG ist dadurch charakterisiert, dass die Bewohner nur zusammenleben, um Kosten zu sparen. In Nicht-Zweck-WGs hingegen, profitieren die Bewohner zwar ebenfalls von der Kostenersparnis, sie möchten aber untereinander persönliche Beziehungen pflegen, gemeinsame Aktivitäten unternehmen und so ein lockeres und nettes Miteinander pflegen.

Was sind die Vorteile einer Wohngemeinschaft?

Neben der Kostenersparnis gibt es weitere gute Gründe, die für das Leben in einer WG sprechen. Wir haben dir hier einmal einige aufgeführt.

Neue Freunde finden und neue Menschen kennen lernen

Wenn du nicht in einer reinen Zweck-WG wohnst, dann werden aus Mitbewohnern mit gleichen Interessen auch schnell Freunde. Ihr seid füreinander da, unternehmt gemeinsam etwas oder helft euch bei den kleinen Besorgungen des Alltags.

Auch wirst du in einer WG eher schnell neue Leute kennen lernen. Hier gehen für gewöhnlich mehr Menschen ein und aus, als wenn du allein leben würdest. Denn deine Mitbewohner haben auch Freunde und Kollegen. So steigt dein Freundes- und Bekanntenkreis ganz automatisch. Ideal, wenn du neu in der Stadt bist.

Haushalt und Ausgaben teilen

In einer WG musst du nicht allein einen Haushalt schmeißen. Hier werden die Aufgaben geteilt, so bist du laut Putzplan wahrscheinlich weniger oft mit putzen dran, hast dafür aber immer eine saubere Wohnung. Auch die Haushaltsführung kostet Geld. In einer WG teilt ihr euch die Kosten für die Heizung, Wasser, Strom und Internet. So kommt ihr alle günstiger davon.

Keine Langeweile

In einer WG ist immer etwas los. Du wirst immer einen Gesprächspartner finden und musst deine Abende nicht allein auf der Couch verbringen. Ihr kocht zusammen und veranstaltet einen gemeinsamen Grill-Abend. Hier wird dir nie langweilig.

WG und Mietrecht: Wie läuft der Mietvertrag in einer WG?

Im BGB, welches das deutsche Mietrecht regelt, ist nichts speziell zur Wohngemeinschaft geregelt. Daher haben alle Bewohner einer WG in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Mieter auch. Es kann trotzdem bei der Vermietung an eine WG zu Besonderheiten kommen. Für eine WG können verschiedene Arten von Mietverträgen in Frage kommen.

WG mit Untermietvertrag

Bei dieser Variante schließt der Vermieter den Mietvertrag mit einem Hauptmieter. Dieser unterliegt damit den Bedingungen für ein normales Mietverhältnis. Wenn der Hauptmieter in einer WG leben möchte, dann vermietet er ein oder mehrere Zimmer einfach unter. So regeln die Bewohner ihre Mietverhältnisse untereinander mithilfe von Untermietverträgen. Diese werden zwischen dem Hauptmieter und den übrigen WG-Mitgliedern geschlossen. Somit besteht zwischen den Untermietern und dem Vermieter kein Vertragsverhältnis. Allerdings musst du trotzdem deinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn du ein oder mehrere Zimmer untervermieten möchtest.

Wenn du deine Wohnung ohne Erlaubnis untervermietest, dann kann dies zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Denn dein Vermieter darf die Untervermietung der Wohnung verbieten, wenn sie dadurch überbelegt wäre oder wenn die Untervermietung für ihn eine unzumutbare Belastung darstellen würde.

Auch beim Untermietvertrag gibt es Regelungen:

  • Wenn die Untervermietung für ein unmöbliertes Zimmer oder für die komplette WG-Wohnung gilt, dann gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Kündigung von Mietverträgen.
  • Wenn hingegen ein möbliertes Zimmer kurzzeitig untervermietet wird, dann gelten die gesetzlichen Regelungen zum Mieterschutz für den Untermieter nicht. So kann die Kündigung auch ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats erfolgen.

Alle Bewohner der WG sind Hauptmieter

Es ist auch möglich, dass alle WG-Mitbewohner beim Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter als gleichberechtigte Hauptmieter gemeinsam unterschreiben. So haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. So kann keiner einfach hinausgeworfen werden. Dies bedeutet aber auch, dass wenn eines der Mitglieder mit seinem Mietanteil im Rückstand ist, alle anderen Mitbewohner dafür haften. Der Vermieter kann dann von jedem beliebigen Mitbewohner die Miete einfordern.

Auch kann das Mietverhältnis nur von allen Bewohnern gemeinsam gekündigt werden. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn nur ein Bewohner der WG ausziehen möchte.

Separate Mietverträge für alle WG-Mitglieder

Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass jeder WG-Bewohner einzeln einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließt. So kann jeder Bewohner eigenständig ein- und ausziehen, ohne den Rest der WG um Erlaubnis bitten zu müssen.

Der Nachteil dieser Form für die WG besteht darin, dass die Mitglieder ihre neuen Mitbewohner nicht selbst aussuchen können, denn es erliegt hier allein im Ermessen des Vermieters, mit wem er einen Mietvertrag abschließt.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur WG

Was versteht man unter einer WG?

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Eine Wohngemeinschaft, kurz WG genannt, ist eine Wohnform, in der mehrere Personen zusammen in einer Wohnung oder einem Haus wohnen. Meist sind diese nicht verwandt miteinander und sparen so Wohnkosten. Die WG-Bewohner haben dabei jeder ein eigenes Zimmer und bewohnen die Gemeinschaftsräume wie Bad, Küche und eventuell das Wohnzimmer zusammen.

Wann ist eine WG erlaubt?

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Im deutschen Mietrecht findet sich nichts explizit zur WG, daher gelten für alle Bewohner einer Wohngemeinschaft dieselben Rechte und Pflichten wie für alle anderen Mieter auch. Aber du musst deinen Vermieter immer um Erlaubnis fragen, wenn du eine WG gründen möchtest.

Wie viele Personen dürfen in einer WG leben?

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Hier gibt es keine speziellen Regelungen. Grundsätzlich darf ein Vermieter aber eine Untervermietung der Wohnung verbieten, wenn dadurch die Wohnung überbelegt wäre. Auch darf er die Untervermietung verbieten, wenn diese eine unzumutbare Belastung für ihn darstellen würde.

Was ist der Unterschied zwischen WG und Untermiete?

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Es gibt verschiedene Mietformen in einer WG:

  • Ein Hauptmieter, die anderen Bewohner sind Untermieter
  • Alle Bewohner der WG sind Hauptmieter
  • Alle WG-Bewohner haben einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter