Ob beim Auszug oder Einzug in eine neue Wohnung. Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist immer zu empfehlen. Worauf es dabei ankommt und welche Punkte darin mitaufgenommen werden sollten, erfährst du jetzt.

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Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Wohnungsübergabeprotokoll, kurz Übergabeprotokoll oder auch Abnahmeprotokoll genannt, ist eine schriftliche Bescheinigung über den Zustand einer Wohnung/eines Hauses beim Ein- oder Auszug. Darin werden alle sichtbaren Mängel notiert.

Wann brauche ich ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Wohnungsübergabeprotokoll wird beim Ein- oder Auszug in oder aus einer Wohnung/ einem Haus gebraucht. Es wird immer erst dann angefertigt, wenn die Wohnung ganz ausgeräumt wurde und etwaige Schönheitsreparaturen abgeschlossen sind.

Was sind die Vorteile eines Wohnungsübergabeprotokolls?

Da mit dem Übergabeprotokoll sämtliche Mängel in einer Mietsache schriftlich festgehalten werden, können sich Mieter und Vermieter bei einem Auszug und späteren Neueinzug viel Ärger sparen. So kann weder der Vermieter die Reparatur für einen bekannten Mangel verlangen. Noch kann der Mieter leugnen, einen Schaden selbst verursacht zu haben.

Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Damit die Vorteile zum Tragen kommen, sollte jeder Raum beim Umzug/Einzug genau unter die Lupe genommen werden. Alle offensichtlichen Schäden werden dabei entsprechend notiert. Ein Wohnungsübergabeprotokoll sollte daher der Vollständigkeit halber folgende Angaben enthalten:

  • Allgemeine Angabe zum Mietobjekt (Adresse, Wohnung oder Haus)
  • Die Namen des/der Vermieter(s) und Mieter
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Alle Zählerstände vom Tag der Übergabe (Strom, Wasser, Heizung)
  • Bekannte Mängel (genau beschrieben, am besten mit einem Foto belegt)
  • Den allgemeinen Zustand der Wohnung bei der Übergabe (renoviert, unrenoviert, teilrenoviert, frisch gestrichen etc.)
  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel (Haus-, Garagen-, Garten-, Briefkastenschlüssel etc.)
  • Eine Bestätigung der Funktionsfähigkeit aller verbauten elektrischen Geräte, der Wasserhähne, WC-Spülung etc.)
  • Funktionstüchtigkeit aller Schlösser
  • Zustand der Fenster und Türen
  • Zustand der Fußböden (Brandflecken, allgemeine Flecken, Kratzer etc.)

Zum Schluss müssen beide Vertragsparteien das Protokoll unterschreiben. Sowohl Vermieter wie auch Mieter sollten danach ein Exemplar für die eigenen Unterlagen erhalten.

Tipp: Soll ein Haus vermietet werden, muss ein Übergabeprotokoll gegebenenfalls um einige Eckdaten erweitert werden. Etwa den Zustand des Gartens oder eines Gartenhäuschens.

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Mustervorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll

Name der/des Mieter(s): ________________________________________________

Name der/des Vermieter(s): ______________________________________________

Adresse des Hauses: ____________________________________________________

Anlass: Einzug □  Auszug

Die Hausübergabe fand am _________________ um _______________ Uhr statt.

Es wurden:   Keine Mängel festgestellt   Die folgenden Mängel festgestellt:

Raum

Keine Mängel

Mängel/Bemerkungen

Diele/Flur

r

r

Wohnzimmer

r

r

Schlafzimmer

r

r

Küche

r

r

Kinderzimmer

r

r

Arbeitszimmer

r

r

Bad/WC

r

r

Gäste WC

r

r

Balkon/Terrasse

r

r

Keller

r

r

Garage

r

r

Dachboden

r

r

Weitere Räume

r

r

Garten

r

r

Zählerstände

Zählernummer

Stand/Datum

Strom

 

 

Wasser

 

 

Gas

 

 

Heizöl

 

 

Schlüsselübergabe

Anzahl Schlüssel

Haustürschlüssel

 

Wohnungsschlüssel

 

Briefkastenschlüssel

 

Kellerschlüssel

 

Garagenschlüssel

 

Sonstige Schlüssel

 

Folgende Schlüssel fehlen

 

Renovierung:

Die letzte Renovierung wurde durchgeführt am (Datum): ____________________

Bemerkungen/Sonstiges:

Bestätigung:

Der Mieter hat eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls erhalten: Ja  Nein

Datum: __________      

Vermieter:  ______________________

Mieter: _________________________

Zeuge(n):_____________________________________________________________

Wohnungsübergabe vorbereiten: Was muss erledigt werden?

Damit es bei der Wohnungsübergabe zu keinen Problemen kommt, müssen Mieter im Falle eines Auszuges einige Dinge beachten. Sind im Mietvertrag keine gesonderten Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen enthalten, sind folgende Arbeiten zu erledigen:

  1. Streichen oder Tapezieren.
  2. Schließen von Dübel- oder Bohrlöchern.

Wichtig: Die Wohnung muss im gleichen Zustand übergeben werden, wie zum Einzug. War die Wohnung beim Einzug nicht frisch gestrichen, aber die Wände waren sauber und ohne Schlieren, müssen sie das auch beim Auszug wieder sein. Sind mit der Zeit deutliche „Gebrauchsspuren“ hinzugekommen und wirkt die Wohnung abgewohnt, wirst du um das Streichen nicht herumkommen.

Wohnst du hingegen nur für zwei Jahre in der Wohnung, die Wände sind immer noch genauso sauber wie bei deinem Einzug und enthält der Mietvertrag zudem eine Klausel bezüglich Schönheitsreparaturen (z. B. Streichen nach 5 Jahren), dann musst du nichts tun.

Folgende Arbeiten darf der Vermieter nicht verlangen

  • Abschleifen und Versiegeln der Böden.
  • Neuen Teppich auslegen.
  • Abschleifen, Grundieren und Lasieren/Lackieren eingebauter Wandschränke.
  • Streichen von Terrassen-/Balkontür oder Fenster (außen).
  • Fensterkit erneuern.
  • Streichen und renovieren des Kellers.
  • Streichen in Gemeinschaftsräumen- und Nutzflächen (Garage).
  • Beseitigung von Schäden, die im Übernahmeprotokoll des Einzugs stehen.

Am Tag der Wohnungsübergabe

Am Übergabetag sollten alle Vermieter und Mieter, die im Mietvertrag stehen, anwesend sein. Hierzu gibt es zwar keine gesetzliche Verpflichtung, jedoch kann so keine ordentliche Übergabe erfolgen.

Übrigens: Du kannst dich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Dafür musst du aber eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Auch der Vermieter kann eine andere Person zur Übergabe schicken. Beispielsweise die Hausverwaltung oder den Makler.

Alle Mängel, bekannt und neu, werden im Protokoll notiert. Gebrauchsspuren auf dem Fußboden, etwa ein nachgedunkeltes Parkett an der Stelle, wo ein Schrank stand, zählen nicht als Mangel. Ist der Vermieter anderer Meinung, müssen im Protokoll die zwei unterschiedlichen Standpunkte genau notiert werden.

Ist alles in Ordnung, beziehungsweise wurden alle Räume besichtigt, wird das Protokoll unterzeichnet und alle Parteien erhalten ein unterschriebenes Exemplar.

FAQ – häufige Fragen zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll

Was ist mit Schäden, die bei der Wohnungsübergabe nicht notiert wurden?

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Fallen nach der Wohnungsübergabe Schäden auf, muss der Mieter in der Regel dafür beim Auszug geradestehen. Das ist der Fall, wenn beim Einzug Bohrlöcher oder Verschmutzungen an der Wand nicht bemängelt wurden. Hierfür kann er beim Auszug verantwortlich gemacht werden.

Mieter entdeckt beim Einzug Mängel - was tun?

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Werden bei der Wohnungsübergabe für einen Einzug schwerwiegende Fehler entdeckt, muss der Vermieter sich um deren Beseitigung kümmern. Zu den schwerwiegenden Fehlern gehören:

  • Eine defekte Heizung
  • Schimmel
  • Defekte Lichtschalter
  • Defekte Stromkabel und -leitungen
  • Abblätternder Putz
  • Herunterhängende Tapeten
  • Ungeziefer
  • Defekt der elektrischen Einrichtungsgegenstände (Herd, Kühlschrank, Gegensprechanlage etc.).

Es wurde kein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt – was gilt?

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Wird beim Ein- oder Auszug kein Übergabeprotokoll angefertigt, gilt die Wohnung als mangelfrei übergeben.

Kann ich ein Übergabeprotokoll anfechten?

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Ein Wohnungsübergabeprotokoll kann immer angefochten werden. Doch liegt die Beweisschuld dann immer bei dem, der dem Protokoll widerspricht. Und das ist in den meisten Fällen sehr schwierig bis unmöglich.