Jeder der neben seinem Hauptwohnsitz noch einen gemeldeten Zweitwohnsitz hat, in dem er regelmäßig lebt, muss eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen – vorausgesetzt die Gemeinde erhebt diese Steuer. Dabei ist es unerheblich, ob du Eigentümer oder Mieter bist.

Die 10 besten Umzugsunternehmen in der Nähe 2023
Über 186 Bewertungen für Umzugsunternehmen in der Nähe mit Preisvergleich ✓ Erhalte kostenlos Angebote und vergleiche Profile.

Wann muss man eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Die gesetzliche Grundlage zur Zweitwohnsitzsteuer findet sich im Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes wieder. Demnach dürfen die Länder eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer erheben.

Bis auf Berlin, Bremen und Hamburg, bei denen das Gesetz Teil des Landesgesetzes ist, haben die anderen Bundesländer die Kompetenz an die Städte und Gemeinden übertragen.

Gemäß dieser Gesetzesgrundlage muss jeder der neben seinem Lebensmittelpunkt (die Hauptwohnung) eine Nebenwohnung an einem anderen Ort gemeldet hat, Steuern dafür zahlen.

Soweit die Theorie. In der Praxis ist das von Kommune zu Kommune wieder unterschiedlich. Zum einen, ob überhaupt eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. Zum anderen, was als Zweitwohnsitz gilt.

Beispiele für einen Zweitwohnsitz

  • Studentenwohnungen oder WG-Zimmer
  • Wohnung für eine Ausbildung in einer anderen Stadt (bei Volljährigkeit).
  • Ferienwohnungen und Wochenendhäuser, die nicht vermietet werden, sondern ausschließlich vom Besitzer selbst bewohnt werden.
  • Dauerstellplatz auf einem Campingplatz.
  • Angemietetes Zimmer mit einer eigenen kleinen Küche und einem kleinen Bad

Wie berechnet sich die Zweitwohnsitzsteuer?

Für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer wird ein bestimmter Prozentsatz der Nettokaltmiete der Wohnung erhoben. Je nach Gemeinde schwankt dieser Prozentsatz. So liegt der Prozentsatz in Berlin etwa bei 15 % der Nettokaltmiete, ohne Betriebs- und Heizkosten. In München liegt sie sogar bei 18 %. In der Regel liegt der Prozentsatz aber zwischen 5 bis 15 %.

Handelt es sich um eine WG, zahlen alle Bewohner anteilig die Zweitwohnsitzsteuer. Leben also 3 Leute in einer WG in München, muss jeder davon 6 % Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Beträgt die monatliche Kaltmiete 600 €, sind das 7.200 € im Jahr. Bei 6 % Zweitwohnungssteuer wären das dann 432 € jährlich.

Es gibt aber noch eine andere Erhebungsmethode: nämlich eine Staffelung der Steuer nach Miethöhe. So zahlst du etwa in Baden-Baden bei einer Kaltmiete von 2,500 €/Jahr 20 % Zweitwohnsitzsteuer. Ab einer Miete von 5.000 €/Jahr sind es bereits 35 %.

Zweitwohnsitz-Steuersätze in den 15 größten deutschen Städten

Stadt

Prozentsatz

Berlin

15 %

Bremen

12 %

Dortmund

12 %

Dresden

10 %

Düsseldorf

Keine

Duisburg

12 %

Essen

10 %

Frankfurt am Main

10 %

Hamburg

8 %

Hannover

10 %

Köln

10 %

Leipzig

16 %

München

18 %

Nürnberg

10 %

Stuttgart

10 %

Wann bin ich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit?

Trotz einer grundsätzlich geltenden Pflicht zur Zweitwohnungssteuer gibt es Gründe, in denen du dich von der Zahlung befreien lassen kannst. Diese können sein:

  • Wenn gemeinnützige oder öffentliche Träger die Wohnungen für therapeutische Zwecke oder für Erziehungseinrichtungen zur Verfügung stellen.
  • Keine Zweitwohnsitzsteuer wird fällig, wenn die Wohnung in einem Altenheim, Seniorenstift oder Pflegeheim angemietet ist zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen.
  • Inhaftierte Straftäter müssen auch keine Zweitwohnung für ihre gemeldete Wohnung bezahlen.
  • Bewohnen Minderjährige, sich in der Ausbildung befindliche Personen eine Wohnung bei den Eltern und sind sie finanziell von ihren Eltern abhängig.
  • Gleiches gilt bei unter 16-Jährigen, da hier die Meldepflicht bei den Eltern liegt.
  • Polizeibeamte oder Soldaten, die eine Gemeinschaftsunterkunft beziehen.
  • Geringes Einkommen. Liegt beispielsweise dein Einkommen in Bayern unter 29.000 € (Singles), beziehungsweise 35.000 € (Paare), musst du keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
  • Auch sieht das Bundesverfassungsgericht eine Zweitwohnungssteuer für verheiratete Berufspendler, die unter der Woche in der Nähe ihrer Arbeitsstätte in einer Zweitwohnung leben, als nicht gerechtfertigt an.

Nicht grundsätzlich von der Zweitwohnungssteuer befreit sind aber Studenten, die BAföG beziehen. Für volljährige Studenten darf die Gemeinde die Steuer erheben – so das Bundesverfassungsgericht.

Wie melde ich den Zweitwohnsitz an?

Die Anmeldung der Zweitwohnung erfolgt im Einwohnermeldeamt. Dies muss binnen 2 Wochen nach Bezug erfolgen. Viele Kommunen bieten dafür ein Onlineformular an. Dieses muss ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden. Zusätzlich dazu benötigst du noch folgende Dokumente:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeber- bzw. Vermieterbescheinigung
  • Ggf. Geburtsurkunde der Kinder, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil

FAQ – häufige Fragen zum Thema Zweitwohnsitzsteuer

Was passiert, wenn man einen Zweitwohnsitz nicht anmeldet?

arrow_up arrow_down

Meldest du deine Zweitwohnung nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist an, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Hier darf die Gemeinde ein Bußgeld von bis zu 1.000 € verhängen. In der Regel erfolgt aber zunächst eine Verwarnung, in der dich die Gemeinde daran erinnert, deiner Meldepflicht nachzukommen. Übrigens: Die Zweitwohnung muss auch bei der Steuererklärung angegeben werden. Unterlässt du das, machst du dich der Steuerhinterziehung strafbar.

Hat ein Zweitwohnsitz steuerliche Vorteile?

arrow_up arrow_down

Doch eine Zweitwohnung hat auch steuerliche Vorteile. So kannst du sie steuerlich absetzen, wenn die Mietkosten der Wohnung die laufenden Kosten für den Hauptwohnsitz um mehr als 10 % übersteigen. Dafür muss das Finanzamt die Zweitwohnung aber als weiteren Wohnsitz anerkennen. Grundvoraussetzung ist, dass das Finanzamt die zusätzliche Wohnung anerkennt. Dabei spielen die Ausstattung und Größe von Haupt- und Nebenwohnung, die Häufigkeit und Dauer der jeweiligen Aufenthalte oder etwa die sozialen Kontakte eine Rolle.

Muss die Zweitwohnsitzsteuer auch für Eigentumswohnungen gezahlt werden?

arrow_up arrow_down

Die Zweitwohnungssteuer muss jeder zahlen, egal ob Eigentümer oder Mieter. Auch wenn du eine Wohnung erbst, kann die Gemeinde von dir die Steuer verlangen.