In der heutigen Gesellschaft sind Jugendliche immer mehr auf der Suche nach Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Eine der bedeutendsten Entscheidungen, diesbezüglich, ist der Auszug in eine eigene Wohnung. Doch ab wann ist das eigentlich möglich?

Auszug eines Minderjährigen

In Deutschland gilt per Gesetz: Ein Kind gilt erst dann als volljährig, wenn es sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt es den Weisungen der Eltern. So haben die Erziehungsberechtigten gemäß § 1631 Abs. 1 BGB auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wonach sie über den Wohnort des Kindes entscheiden dürfen. Doch was ist eigentlich, wenn der Sprössling eine Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt antritt?

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Zustimmung der Eltern ist die Voraussetzung

Ein Kind darf mit Zustimmung der Eltern bereits früher aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. Jedoch nicht vor dem 16. Lebensjahr. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht den Eltern entzieht. In diesem Fall ist ein Auszug auch ohne elterliche Zustimmung möglich. Das ist aber nur in absoluten Ausnahmesituationen so, etwa bei einer befürchteten Gefährdung des Kindswohles.

Doch was, wenn das Kind mit der Situation überfordert ist?

Zieht ein Kind mit Einwilligung der Eltern aus, gehen alle Parteien davon aus, dass es mit seinem Leben in der eigenen Wohnung allein zurechtkommt. Doch was, wenn das gar nicht der Fall ist. Dann kann das Jugendamt eingreifen. Sollte das Amt erkennen, dass das minderjährige Kind mit seiner neuen Lebenssituation überfordert ist, dann kann es einen sofortigen Rückzug anordnen. Oder das Kind erhält ein Zimmer in einem betreuten Wohnheim.

Was muss beim Auszug eines Kindes beachtet werden?

Da Kinder unter 18 noch nicht zeichnungsbefugt sind, müssen die Eltern oder Aufsichtspersonen sämtliche Verträge unterschreiben. Das ist nicht nur der Mietvertrag. Auch die Verträge mit den Versorgungsdienstleistern oder Telefonanbietern fallen darunter.

Generell sollten Kinder nie ohne die Unterstützung der Eltern ausziehen. Das betrifft auch die Wohnungssuche. Diese sollte gemeinsam erfolgen. Zumal:

  • Eltern wissen, worauf es bei einer Wohnung ankommt.
  • Sie die regionale Lage besser einschätzen können.
  • Die Eltern mit dem Auszug nicht von der Verantwortung dem Kind gegenüber befreit werden.
  • Sie meist eine Bürgschaft unterzeichnen müssen und dafür ein Kontakt mit dem Vermieter sowieso unausweichlich ist.
  • Die Eltern so direkt Dinge wie die Mietkaution und den Einzugstermin absprechen können.

Was kostet der Auszug eines Kindes in die erste eigene Wohnung?

Sobald die ideale Wohnung gefunden und der Mietvertrag unterzeichnet wurde, steht dem Umzug aus dem Elternhaus im Prinzip nichts mehr im Weg. Allerdings müssen vor diesem Schritt noch einige Vorbereitungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die neue Wohnung zumindest grundlegend ausgestattet ist.

Einige Gegenstände können möglicherweise aus dem bisherigen Jugendzimmer in die neue Wohnung übernommen werden, wie beispielsweise Bett, Schrank und Schreibtisch. Dennoch ist die Erstausstattung der eigenen Wohnung damit noch nicht vollständig. Daher sollten Eltern und ihre Kinder im Vorfeld ein Budget für notwendige Anschaffungen festlegen. Für Artikel wie Geschirr, Besteck, Kochutensilien, Badezimmeraccessoires und Ähnliches sollte man etwa 400 bis 800 Euro einplanen.

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Weitere Tipps zum Umzug

So gelingt die Finanzierung

Der Auszug von Kindern aus dem Elternhaus bedeutet nicht nur einen großen Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Er ist auch mit verschiedenen laufenden Kosten verbunden. So müssen etwa Miete und Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Wenn der Umzug mit dem Beginn einer Ausbildung zusammenfällt, erhalten die Jugendlichen zwar ein Ausbildungsgehalt, doch dieses reicht meist nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken. Abhängig von der finanziellen Situation der Familie können die Eltern ihre Kinder unterstützen. Zusätzlich dazu gibt es folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

  • Kindergeld: Jugendliche, die nicht mehr zu Hause wohnen, können ihre Eltern bitten, das Kindergeld zur Unterstützung weiterzugeben.
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Während der ersten staatlich anerkannten Ausbildung können Jugendliche BAB beantragen, sofern das Einkommen der Eltern nicht über der festgelegten Grenze liegt.
  • Wohngeld (Mietzuschuss): Wenn der BAB-Antrag abgelehnt wird, kann Wohngeld beantragt werden. Auch hier darf das Einkommen der Eltern eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Schüler-BAföG: Bei weiterführenden schulischen Ausbildungen besteht möglicherweise Anspruch auf Schüler-BAf.

Flügge werden: der Auszug von Teenagern aus dem Elternhaus

In der modernen Gesellschaft streben Jugendliche zunehmend nach Unabhängigkeit und Selbstbestimmung, wobei der Umzug in eine eigene Wohnung eine der wichtigsten Entscheidungen ist. In Deutschland dürfen Jugendliche grundsätzlich erst ab 18 Jahren ohne Zustimmung der Eltern ausziehen. Bis dahin stehen sie unter elterlicher Aufsicht. In bestimmten Fällen, wie bei einer Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt, können Jugendliche jedoch bereits ab 16 Jahren ausziehen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Eltern.

Bei der Vorbereitung auf den Auszug sollten Jugendliche und ihre Eltern gemeinsam eine geeignete Wohnung suchen und sich um alle notwendigen Verträge kümmern. Auch sollten sie gemeinsam ein Budget für die Erstausstattung der Wohnung festlegen. Um die Wohnung des Kindes zu finanzieren, gibt es verschiedene staatliche Förderungsmöglichkeiten, etwa das Schüler-BAföG oder die Berufsausbildungsbeihilfe.

Letztendlich sollten Eltern und Jugendliche gemeinsam über den Auszug entscheiden und sich auf die damit verbundenen Veränderungen vorbereiten, um einen erfolgreichen Neuanfang zu erleben.