Wer in den 5. Stock eines Mehrfamilienhauses zieht, freut sich, wenn in diesem ein Aufzug vorhanden ist. Damit entfällt das mühsame Möbelschleppen über das steile Treppenhaus. Damit es keinen Ärger gibt, solltest du aber stets einen Blick in deinen Mietvertrag werfen.

Darf die Nutzung des Aufzugs für den Umzug untersagt werden?

Grundsätzlich gilt für Fahrstühle eine Europanorm (EN81). Demnach wird bei allen Aufzügen, die nach 2003 eingebaut und in Betrieb genommen wurden, keine Unterteilung mehr in Personen- oder Lastenaufzüge vorgenommen. So kannst du, aus technischer Sicht, damit sowohl Personen als auch Lasten transportieren. Möglich ist das, weil in allen Liften seit 2003 eine Überlastungseinrichtung verbaut ist. Diese verhindert, dass der Fahrstuhl bei Lastüberschreitung losfährt. Damit sind fortan gefährliche Situationen aufgrund von Überladung ausgeschlossen.

Dennoch darf der Vermieter, der zugleich auch der Betreiber des Aufzuges ist, in seiner Hausordnung oder in seinem Mietvertrag Rahmenbedingungen zur Aufzugsnutzung festlegen. Dieses Recht obliegt ihm als Betreiber. Denn er ist für die Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Nutzung und den sicheren Betrieb des Fahrstuhls verantwortlich. Demnach kann der Möbeltransport durchaus untersagt sein.

Wenn der Vermieter jedoch nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung die Nutzung für den Transport von Umzugsgegenständen verbietet, oder versäumt, auf das Verbot hinzuweisen, darf der Aufzug im zulässigen Nennlast-Bereich auch für den Umzug genutzt werden. Kommt es dabei jedoch zu Schäden, musst du für die Reparatur aufkommen.

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Was tun, wenn der normale Aufzug nicht für den Umzug genutzt werden darf?

Darf der vorhandene Lift nicht für den Umzug genutzt werden, kannst du einen Möbellift anmieten. Dieser hat Ähnlichkeiten mit einem Baulift und wird von außen an das Haus angebracht. Er funktioniert wie eine Leiter, auf der eine Plattform hoch- und runterfährt. Die Plattform selbst wird direkt vom Transporter aus beladen. Je nach Umzugsgut wird ein anderes Modell benötigt. So kannst du Umzugslifte mit einer Zuladung zwischen 300 bis 400 Kilogramm. Um einen Möbellift bedienen zu dürfen, wird die Führerscheinklasse 3 benötigt. In den meisten Fällen muss zudem noch eine Sondergenehmigung für den Betrieb bei der zuständigen Gemeinde eingeholt werden.

Was kostet ein Möbellift?

Wenn du dir einen Umzugslift leihst und selbst bedienst, musst du mit Kosten zwischen 60 € bis 150 € rechnen. Wird der Umzug mit einem Umzugsunternehmen durchgeführt, haben diese in der Regel einen eigenen Möbellift. Dafür wird ein Aufschlag von 35 € bis 60 € pro Stunde und Fachkraft fällig. Oftmals gibt es auch Pauschalen:

Mietdauer

Kosten

Stunde

35 € - 65 €

Halber Tag

70 € - 85 €

Ganzer Tag

100 € - 150 €

Hinzu kommen oftmals noch die An- und Abfahrtskosten des jeweiligen Unternehmens. Je nach Entfernung sind hier in der Praxis Preise zwischen 50 € und 100 € gängig.

Was ist beim Betrieb eines Möbellifts zu beachten?

Da es bei einem Möbellift immer mal passieren kann, dass das Transportgut trotz Sicherung herunterfällt, müssen beim Betrieb einige Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. So darf sich niemand direkt unter dem Lift aufhalten. Am besten wird der Bereich darum weiträumig abgesperrt. Je höher der Lift ist, desto mehr Platz muss zu beiden Seiten frei sein. Dabei sind 3 Meter aber grundsätzlich das absolute Minimum. Zudem sollten alle Beteiligten folgende Ausrüstung tragen:

  • Schutzhelm
  • Sicherheitsschuhe
  • Gehörschutz
  • Warnweste

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