Ein Thema, das während eines Umzugs oft vergessen wird oder erst viel zu spät beachtet wird, ist das Parken. Schließlich möchte niemand sein Sofa länger als nötig schleppen. Damit das nicht passiert, sollten Halteverbote beantragt werden. Doch so einfach ist das gar nicht – wenn man nicht genau weiß, an wen man sich wenden muss und wann die richtige Zeit hierfür ist. In diesem Artikel befassen wir uns eingehend mit Parkbeschränkungen, um dir einen umfassenden Leitfaden dafür an die Hand geben zu können, um alle rechtlichen Anforderungen und logistischen Herausforderungen meistern zu können.

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Braucht man ein Halteverbot für den Umzug?

Halteverbote für einen Umzug lohnen sich immer dann, wenn vor dem Haus oder in der neuen Wohnstraße die Parkplatzsituation schlecht ist. Während das weite Schleppen der Kisten bei deinen freiwilligen Helfern vielleicht irgendwann nur in die Arme geht, spürst du das bei einem professionellen Umzugsunternehmen spätestens mit der Rechnung. Denn hier wird stundenweise abgerechnet.

In der Regel gilt eine Halteverbotszone nur für eine Straßenseite. Es ist aber auch ein zweiseitiges Halteverbot für beide Straßenseiten möglich. Das macht vor allem in engen Straßen oder Sackgassen Sinn.

Wer hingegen in ein freistehendes Einfamilienhaus mit großer Einfahrt umzieht, oder sein Quartier entlang einer breiten Hauptstraße aufschlägt, der sollte den Umzug auch ohne Parkbeschränkungen über die Bühne bringen.

Wo wird das Halteverbot beantragt?

Die Halteverbotszone für den Umzug nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO musst du bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Ortes beantragen. Dies sollte mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Umzug passieren. Für gewöhnlich benötigst du dafür folgende Angaben:

  • Kontaktdaten
  • Größe/Bereich für den Transporter (zzgl. Fläche für Be- und Entladen)
  • Adresse/Ort des gewünschten Halteverbots

Ist für den Umzug ein professionelles Umzugsunternehmen in der Nähe beauftragt, kümmert sich meist dieses um den Antrag für das Halteverbotsschild und die ordnungsgemäße Aufstellung.

Was kostet die Beantragung eine Parkverbotszone?

Die Kosten für ein Halteverbot zum Umzug variieren je nach:

  • Gebühren der jeweiligen Behörde.
  • Mietkosten für die Schilder.
  • (Optional) Kosten für den Aufstellservice durch eine Firma.

Je nachdem kostet die Genehmigung zwischen 12 € und 40 €. Dazu kommt die Tagesmiete für die Schilder von 3 € bis 15 €, sowie eine Kaution über etwa 100 €. Solltest du zudem noch einen Aufstellservice buchen, kommen weitere 60 € bis 140 € dazu.

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Halteverbotszone selbst aufstellen oder durch einen Aufstellservice?

Beim Aufstellen der Schilder für die Parkbeschränkung muss nicht nur die StVO beachtet werden. Auch die Vorgaben der Gemeinden und Behörden sind relevant. Je nach Region sind diese jedoch unterschiedlich. Das beginnt schon mit der Aufstellzeit. Diese ist dem Antragsprotokoll zu entnehmen. In der Regel ist dies 2 bis 4 Tage vor dem eigentlichen Umzug. Dadurch bleibt den Haltern genügend Zeit, ihre dort abgestellten Pkws umzuparken. Die Gültigkeit der Verbotszone beträgt dann meist 1 bis 2 Tage.

Generell gilt: Werden die Auflagen der Behörden nicht eingehalten, wird die erteilte Genehmigung hinfällig. Daher solltest du das Antragsprotokoll genau durchlesen. Oder eine Firma mit der Aufstellung beauftragen.

Ein weiteres Argument für die Beauftragung einer Firma ist das Thema Haftung im Schadensfall: Ist ein Schild nicht ordnungsgemäß befestigt und kippt etwa auf ein parkendes Auto, haftet dafür die Versicherung des Umzugsunternehmens. Andernfalls musst du dafür selbst aufkommen oder darauf hoffen, dass deine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt.

Und was, wenn es bereits eine Halteverbotszone vor der neuen Wohnung gibt?

Natürlich kann es sein, dass genau vor deiner Wohnung bereits eine Halteverbotszone besteht. Praktisch. Dann sparst du dir den Antrag. Weit gefehlt. Denn das Halten in einer eingeschränkten Halteverbotszone ist nur für 3 Minuten erlaubt. Und das in einer absoluten Zone gar nicht. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Parken im eingeschränkten Halteverbot möglich, etwa zum Be- oder Entladen. Jedoch beschränkt sich dies auf kurze Anlieferungen durch eine Spedition.

Da ein Umzug aber, je nach Menge der Umzugsgüter, durchaus mehrere Stunden dauern kann, greift auch diese Ausnahmeregelung nicht. Daher gilt: Existiert bereits ein Halteverbot musst du bei der Stadt eine Sondergenehmigung für deinen Umzug beantragen.

Was kannst du tun, wenn deine Parkverbotszone missachtet wird?

Das Parkverbotsschild wurde beantragt und steht seit zwei Tagen an Ort und Stelle. Doch noch immer sind am Umzugstag Autos auf der gekennzeichneten Fläche abgestellt. Da es sich hier aber um eine offiziell genehmigte Halteverbotszone handelt, kannst du gegen die „Falschparker“ vorgehen. Hier genügt ein Anruf bei der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt. Diese entscheiden dann, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird und ob dem Halter zudem noch ein Bußgeld droht. Das gilt aber nur bei offiziellen Parkverbotszonen. Wer hingegen selbst Parkplätze mit Stühlen oder Kisten freihält oder gar absperrt, der muss selbst mit einer Anzeige rechnen. Denn dies kann als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden. Und wenn dann noch ein Unfall passiert, aufgrund der selbst gebastelten Absperrung, zahlst du auch den Schaden. Dass diesen die Privathaftpflicht übernimmt, ist hingegen beinahe ausgeschlossen.

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