In der Regel unterteilt man Abfall in vier Hauptgruppen: Hausmüll, Sondermüll, recycelbare Materialien und Verpackungsmüll. Doch diese Klassifizierung passt nicht vollständig auf den Müll, der auf Baustellen anfällt. Deswegen gibt es spezielle Kategorisierungen, die von der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) festgelegt wurden. Und jede Art von Abfall unterliegt individuellen Entsorgungsanforderungen.

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Beispiele für Abfallarten einer Baustelle und deren Entsorgung

Ziegel- und Mauersteine

Ziegel- und Mauersteine, die zum Bauschutt gehören, finden oft eine neue Verwendung im Straßenbau. Daher gilt: Fallen beim Hausbau oder einem Hausabriss große Mengen an Ziegel- und Mauersteinen an, sollten sie zur Entsorgung zu regionalen Recycling- und Wertstoffhöfen gebracht werden. Gleiches gilt übrigens auch für andere Baumaterialien wie Fliesen und Glas.

Entsorgung von Metall

Metall wird auf Wertstoffhöfen oder zuständigen Sammelstellen entsorgt.

Holzabfälle und Sägespäne

Da Holz, etwa alte Deckenbalken oder Wandverkleidungen, aber auch Sägespäne nicht als Bauschutt gelten, muss hier eine entsprechende Entsorgung über eine Deponie erfolgen. Handelt es sich hierbei aber um behandeltes Holz, ist dies nur über einen Container- oder Recyclingdienst möglich. Generell ist die Entsorgung von behandeltem Holz in Deutschland in der Altholzverordnung geregelt.

Tapeten

Tapeten und Tapetenreste dürfen im Hausmüll entsorgt werde.

Asbestplatten (Eternit)

Die Verwendung von Asbest als Baumaterial wurde mit Beginn der 1990er-Jahre in Deutschland verboten. Seither unterliegt dieses Material auch strengen Entsorgungsrichtlinien. So dürfen die Platten etwa nur im Ganzen entsorgt werden. Wegen der Deklaration als Sondermüll ist der normale Hausmüll für die Platten tabu. Am besten beauftragst du hierfür spezielle Entsorgungsfirmen, die den sicheren Abtransport des Materials für dich übernehmen.

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Dämmmaterial

Gipskartonplatten oder Rigips gehören auf eine Deponie. Sind zudem in den Platten Dämmmaterialien wie Mineral- oder Glaswolle verarbeitet, dürfen sie ausschließlich auf dafür zugelassene Deponien.

Glaswolle

Glaswolle muss, da sie als Problemmüll gilt, stets gesondert entsorgt werden. Zudem müssen alle Produkte ohne RAL-Gütesiegel (Herstellung vor 01.06.2000) direkt an der Baustelle in reißfesten, staubdichten Säcken verpackt werden.

Altöl, Lacke und andere Flüssigkeiten

Lacke, Altöle und andere Flüssigkeiten können auf einem Recyclinghof oder einer Deponie entsorgt werden. Eingetrocknete Lacke können hingegen in den Hausmüll wandern. In diesem Fall haben sich die schädlichen Lösungsmittel bereits verflüchtigt.

Laminat

Anders, als erwartet, ist klassisches Laminat einfach nur Hausmüll.

Kupfer

Kupferrohre sollten wegen ihres Materialwerts an einen Schrotthändler verkauft werden.

Alte Heizöltanks entsorgen

Die Entsorgung kann ausschließlich über eine Fachfirma erfolgen.

Alte Nachtspeicheröfen

Handelt es sich um schadstofffreie Öfen, kannst du sie bei einem Elektrohändler abgeben. Alle anderen Produkte müssen von einer entsprechenden Fachfirma abgeholt werden. Weitere Infos hier.

Dachpappe entsorgen

Die fachgerechte Entsorgung der Dachpappe erfolgt über den Wertstoffhof oder einen Container. Nicht erlaubt ist die Entsorgung über den Hausmüll.

Altglas (alte Fenster oder Türen)

Altes Glas von Fenster oder Türen ist weder ein Fall für den Altglascontainer noch etwas für den Sperrmüll. Als Bauabfall gehört es auf eine Deponie oder einen Recyclinghof.

Teppichböden

Verklebte Teppichböden müssen fach- und umweltgerecht entsorgt werden. Sie gehören daher entweder in den Sperrmüll oder auf den Wertstoffhof.

7 Tipps zur Bauschuttentsorgung

  1. Zusammen mit der zuständigen Baubehörde sollte geklärt werden, ob eine Genehmigung für die Beseitigungsmaßnahme erforderlich ist.
  2. Informiere dich bereits vor dem Beginn der Arbeiten über die geltenden Entsorgungsvorschriften.
  3. Hole dir ein Angebot einer Entsorgungsfirma ein, welche die anfallenden Baustellenabfälle abtransportieren und recyceln kann.
  4. Optional solltest du dir Gedanken über die Miete eines Containers machen.
  5. Sind zusätzlich Erdarbeiten geplant, sollte geklärt werden, ob dafür ein weiteres Entsorgungsunternehmen beauftragt werden muss.
  6. Weißt du, dass du es mit asbesthaltigen Produkten zu tun haben wirst, solltest du nur Firmen beauftragen, die für dessen Entsorgung eine gesetzliche Zulassung haben.
  7. Vor dem Abriss sollten alle Holzbestandteile, wie zum Beispiel der Dachstuhl, Rollläden, Holzfenster und -türen, sowie hölzerne Zwischenböden, von dem mineralischen Bauschutt getrennt werden. Danach sollte lediglich noch die Gebäudehülle aus mineralischen, ungiftigen und nicht gesundheitsgefährdenden Materialien stehen. Diese kann nun abgerissen und dem Entsorgungsunternehmen übergeben werden.