mitgenommen werden. In der Regel ist hierfür eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Zielland, eine Überprüfung durch den örtlichen TÜV sowie eine Bescheinigung, dass die europäischen Betriebsvorschriften eingehalten sind, notwendig.

Komplizierter hingegen ist das Auswandern auf einen anderen Kontinent. Hier muss das Fahrzeug verschifft werden. Das ist wiederum mit erheblichen Kosten für den Langstreckenumzug verbunden. Allein für das Verschiffen fallen rund 1.500 €bis 2.500 € an – zzgl. diverser Gebühren, die gut und gerne mehrere hundert Euro betragen können.

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Was muss bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in ein Nicht-EU-Land beachtet werden?

Möchtest du beispielsweise in die USA ziehen und dein Auto mitnehmen, muss es den geltenden Sicherheitsvorschriften der USA entsprechen. Das bedeutet:

  • Du brauchst einen seitlichen Aufprallschutz.
  • Einen Stoßstangenschutz.
  • Das Fahrzeug muss den Bestimmungen der EPA (Environmental Protection Agency) entsprechen. Die EPA überwacht die Abgasemissionen.

Zudem musst du Zollgebühren für den Export des Autos zahlen. Diese entfallen, wenn du nicht länger als ein Jahr mit dem Wagen in den USA bleibst. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Dafür benötigst du:

  • Ein Original des Seefrachtbriefs der Reederei oder des Spediteurs
  • Die originale Kaufrechnung.
  • Die Zulassungspapiere
  • Alle weiteren Dokumente des Fahrzeuges, etwa die Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung.

Zudem gilt: Der Unterboden muss mit einem Dampfstrahlreiniger gereinigt worden sein. Damit möchte das U. S. Department of Agriculture verhindern, dass gefährliche Pflanzenschädlinge eingeschleppt werden.

Und das Fahrzeug braucht ein Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen. Dies bekommst du von der zuständigen Kfz-Zulassungsstellen. Die Gültigkeit kann zwischen 14 Tagen und einem Jahr liegen.

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Umzug mit dem Auto innerhalb der EU

Innerhalb der EU ist der Umzug mit dem Auto zollfrei. Das gilt aber nur für das Zollgebiet der EU. Das entspricht nicht dem europäischen Staat. Denn nicht alle Gebiete in der Europäischen Union sind Teil der Zollunion. Nicht zum Zollgebiet, und damit nicht zollfrei sind:

  • Helgoland
  • Büsingen (nach dem Vertrag von 1964 zwischen der BRD und der Schweiz)
  • Neukaledonien
  • Saint-Pierre und Miquelon
  • Wallis und Futuna
  • Französisch-Polynesien
  • Französische Süd- und Antarktisgebiete
  • Livigno
  • Campione d’Italia
  • Der italienische Teil des Luganer Sees

Dagegen gehört das Fürstentum Monaco zum europäischen Zollfreigebiet.

Auto ummelden und neu versichern

Im Grunde genommen kannst du dein Auto mit deinem normalen Kennzeichen mitnehmen. Sobald du an deinem neuen Wohnort angekommen bist, musst du das Fahrzeug dort anmelden. Dafür hast du 6 Monate Zeit. Gelegentlich kann die Frist auch kürzer sein. Informiere dich daher bereits vor dem Umzug bei der zuständigen Behörde.

Tipp: Ummeldung nach Umzug: Adresse & Co. ummelden

Für die Anmeldung des Kfz benötigst du neben den deutschen Fahrzeugpapieren noch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Wenn du kein COC-Papier besitzt, kannst du es bei der deutschen Niederlassung deines Fahrzeugherstellers anfordern. Vor der Zulassung im Ausland muss noch die Abmeldung in Deutschland erfolgen. Das musst du direkt bei deiner Zulassungsstelle erledigen. Eine Abmeldung bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland ist nicht möglich.

Übrigens: Handelt es sich um ein getuntes Auto, kann es Probleme mit der Neuzulassung geben. Denn dann gibt es keine COC-Bescheinigung. Gleiches gilt auch für importierte Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern. Auch die Mitnahme eines Leasingfahrzeuges bei einem Umzug kann schwierig werden.

Umzug mit Leasingauto

Das Problem bei einem Leasingauto ist, dass es sich hierbei nicht um dein Eigentum handelt. Das Auto, oder das Fahrzeug, wurde dir zur Nutzung überlassen. Es ist aber weiterhin Eigentum des Leasinggebers. Daher enthalten viele Leasingverträge eine Klausel, die die Fahrzeugmitnahme bei Umzug ins Ausland ausschließt.

Doch selbst wenn es diesen Ausschluss nicht gibt, kannst du das Fahrzeug nicht mitnehmen. Denn dir fehlt der wichtige Fahrzeugbrief zur Ummeldung. Daher wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den Leasingvertrag zu kündigen.

Damit kommt schon die nächste Schwierigkeit auf dich zu. Denn die Kündigung eines Leasingvertrags ist nicht vorgesehen. Die Verträge enden immer automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. Lediglich wenn keine Vertragsdauer vereinbart wurde, kann unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen eine ordentliche Kündigung eingereicht werden.

Und beim Glauben daran, dass bei einem Umzug ins Ausland eventuell eine außerordentliche Kündigung möglich sei, handelt es sich um einen Irrglauben. Laut Gesetz ist eine außerordentliche Kündigung eines Leasingvertrages nur dann möglich, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Leasingnehmer nicht zugemutet werden kann. Davon ausgeschlossen ist aber der Umzug ins Ausland.

Doch anstelle die gesamte Zeit, die Leasingrate zahlen zu müssen, kannst du mit dem Leasinggeber um den Eintritt eines anderen Leasingnehmers verhandeln. Wird dem zugestimmt, übernimmt fortan dieser die laufenden Zahlungen.

Umzug mit dem eigenen Auto

Ein Umzug über Landesgrenzen kann spannend sein, wenn es um die Einfuhr und Ausfuhr von Fahrzeugen geht. Innerhalb der EU ist der Transport eines Fahrzeugs in der Regel unkompliziert. Jedoch müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie etwa der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Zielland oder die Einhaltung europäischer Betriebsvorschriften. Komplizierter ist der Umzug in ein Nicht-EU-Land. Neben der Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsvorschriften musst du zudem noch die Zollgebühr entrichten.

Generell hast du bei einem Umzug innerhalb der EU sechs Monate Zeit, um das Fahrzeug am neuen Wohnort anzumelden. Für die Anmeldung sind neben den deutschen Fahrzeugpapieren auch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) und die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland erforderlich.

Problematisch ist dies nur bei getunten oder importierten Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern. Diese haben keine COC-Bescheinigung. Gleiches gilt für den Umzug mit einem Leasingfahrzeug. Schließlich bist du nicht der Fahrzeugeigentümer. So fehlt dir etwa zur Ummeldung der wichtige Fahrzeugbrief. Und da die Kündigung des Leasingvertrags in der Regel nicht vorgesehen ist, kann es passieren, dass du auch weiterhin die Rate zahlen musst. Außer der Leasinggeber stimmt der Übernahme durch einen neuen Leasingnehmer zu. Dann bist du die Kosten los, aber auch dein Auto.

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