Wenn du in eine neue Wohnung umziehen möchtest, dann kommen schnell viele Kosten auf dich zu. Nicht nur die Mietkosten, auch die Kaution und die Umzugskosten wollen gestemmt werden. Hier haben wir dir einige Punkte zusammengestellt, welche du bei der Miete und der Kaution beachten solltest.

Mietvertrag und Kautionsbedingungen

In Zeiten, in denen Wohnraum knapp ist, solltest du trotzdem vergleichen und nicht die erstbeste Option nehmen:

  • Vergleiche Mietverträge und Kautionsvereinbarungen verschiedener Wohnungen, um die beste Option zu finden
  • Informiere dich über rechtliche Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen für Mieter, z.B. Kautionshöhe, Mietpreisbremse oder Kündigungsschutz

Auch wenn du dringend eine neue Wohnung suchst, solltest du dir den neuen Mietvertrag genau ansehen und auch die Kautionsvereinbarung prüfen. Denn hier gelten mieterfreundliche Gesetzliche Regelungen, was manche Vermieter durchaus mal „vergessen“. Gerade junge und unerfahrene Mieter werden hier gerne einmal über den Tisch gezogen.

Achte darauf, dass im Mietvertrag keine unverhältnismäßigen Kautionen oder Mieterhöhungen enthalten sind und du eine normale gesetzliche Kündigungsfrist hast. Einen Standard-Mietvertrag kannst du als Mieter jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Mieterhöhungen sind hier nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig und frühestens 15 Monate nach dem Einzug oder der letzten Mieterhöhung zulässig. Auch ist eine Mieterhöhung auf maximal 20 % in drei Jahren begrenzt.

Ein Staffelmietvertrag gibt dir und deinem Vermieter Planungssicherheit, so bist du vor plötzlichen Mieterhöhungen sicher. Denn hier wird vorab festgelegt, wann und in welcher Höhe die Miete in Zukunft steigen wird. Dies ist für maximal 4 Jahre zulässig, danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen eines Standard-Mietvertrages. Allerdings bist du bei einem Staffelmietvertrag nicht durch die Obergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete geschützt.

Indexmietverträge orientieren sich an der Inflation. Hier kann der Vermieter die Miete theoretisch jedes Jahr erhöhen, da sich die Miete am Verbraucherpreisindex orientiert.

Bei der Kaution solltest du darauf achten, dass dein Vermieter höchstens das Dreifache der Kaltmiete nehmen darf. Außerdem muss der Vermieter diese getrennt von seinem Vermögen auf der Bank aufbewahren und sie zum üblichen Zinssatz verzinsen. Die Mietkaution ist mit Beginn des Mietverhältnisses fällig, also dem ersten Tag des Mietbeginns. Du hast aber das Recht, sie in 3 Raten zu zahlen. Dann muss aber die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses auf dem Konto des Vermieters sein, die 2. und 3. Rate sind zum Anfang des 2. und 3. Mietmonats fällig. Wenn du die Kaution bar zahlst, dann solltest du dir auf alle Fälle eine Quittung ausstellen lassen.

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Finanzielle Planung und Budgetierung

Wenn du deinen Umzug planst, solltest du folgendes beachten:

  • Berücksichtige Mietzahlungen und Kaution bei der Erstellung deines Umzugsbudgets
  • Plane einen ausreichenden finanziellen Puffer, um die Kaution und die erste Mietzahlung zu decken

Da es einige Wochen bis Monate dauern kann, bis du deine Kaution von der alten Wohnung zurückerhältst, solltest du dir im Vorfeld überlegen, wie du die Kaution für die neue Wohnung gleich zu Beginn zahlen kannst.

Auch für die Umzugskosten lohnt sich ein Budgetplan. Hier erfährst du alles zu den Kosten:

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Rückzahlung der Kaution beim Auszug

Um deine ganze Kaution aus der alten Wohnung zu bekommen, musst du einige Punkte beachten:

  • Stelle sicher, dass die alte Wohnung in vertragsgemäßem Zustand hinterlassen wird, um die vollständige Rückzahlung der Kaution zu gewährleisten
  • Kläre offene Fragen oder Unstimmigkeiten mit dem Vermieter bezüglich der Kaution und möglicher Abzüge rechtzeitig

Mach auf alle Fälle ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe mit deinem Vermieter und lass dir dieses unterschreiben. So stellst du sicher, wenn nichts beanstandet wurde, dass dir der volle Betrag zusteht. Ein Vermieter darf sich jedoch 3 bis 6 Monate Zeit lassen, um etwaige Ansprüche gegen dich zu klären. Danach muss er sie zurückbezahlen und seine Ansprüche verjähren. Wenn die Betriebskostenabrechnung noch nicht fällig war, darf der Vermieter sich bis zu 12 Monate Zeit lassen und den Teil einbehalten, welcher nötig ist, um eventuelle Kosten zu begleichen. Ist nach 12 Monaten noch kein Geld bei dir auf dem Konto, dann solltest du vor Gericht klagen. Denn dann hast du gute Aussichten, dein Geld zurückzubekommen.

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