Die Adressänderung nach einem Umzug ist ein lästiger und zeitaufwendiger Prozess, den viele Menschen gerne vor sich herschieben. Oder sie hoffen, das alles sei mit dem Nachsendeauftrag bei der Post abgegolten ist. Doch gerade bei der Rentenversicherung sollte man schnell handeln. Nur so ist garantiert, dass wichtige Post, wie Rentenbescheide, dich an der neuen Anschrift erreichen.

Vergiss nicht, dich auch über alle Umzugskosten schlau zu machen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst:

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Wer muss den Umzug bei der Rentenversicherung melden?

Die Änderung der Anschrift bei der Rentenversicherung nach einem Umzug erfolgt in der Regel unbemerkt im Hintergrund. Sie erfolgt für Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Bei arbeitslos gemeldeten Personen übernimmt diese die Agentur für Arbeit. Rentner, Selbstständige, Arbeitslose ohne Leistungsbezug und Hausfrauen müssen hingegen die Anschriftenänderung eigenständig bei der Rentenversicherung melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung versichert sind. Die Meldung ist zwingend erforderlich. Nur so kommen auch weiterhin wichtige Dokumente, wie etwa Rentenbescheide, an. Außerdem benötigt der Renten Service die Adresse für die Rentenzahlung. Wird hier keine neue Adresse hinterlegt, stoppt die Rentenzahlung. Zusammenfassend gilt also:

Personengruppe

Adressänderung wird übernommen

Arbeitnehmer

Ja

Gemeldete Arbeitslose

Ja

Rentner

Nein

Selbstständige

Nein

Arbeitslose ohne Leistungsbezug

Nein

Hausfrauen

Nein

Wie melden Rentner ihre Adresse nach dem Umzug um?

Für die Adressänderung füllen Rentner einfach online ein Änderungsformular aus dem Downloadcenter der Deutschen Rentenversicherung aus. Wer hingegen noch stundenweise arbeitet, der muss keine spezielle Änderungsmitteilung für die Rentenversicherung durchführen. Hier reicht ein Brief oder Fax an den Deutsche Post Renten Service, mit der neuen Adresse. Wichtig ist dabei immer die Nennung der Rentenversicherungsnummer, da sonst keine eindeutige Zuordnung der Adresse möglich ist.

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Was hat die Deutsche Post mit der Rentenzahlung zu tun?

Bereits seit 125 Jahren ist der Renten Service der Deutschen Post für die Auszahlung der Rente zuständig. Der Dienstleister übernimmt im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung die Rentenzahlungen im In- und Ausland. Außerdem kümmert sich dieser auch um Rentenanpassungen, Bestands- und Datenpflege, Betriebsrentenverwaltung, Zulagenverwaltung (Riester-Rente) oder die Statistikerstellung. So kann die Adressänderung auch in jeder Postfiliale der Deutschen Post vorgenommen werden. Der dafür benötigte Vordruck ist in den jeweiligen Postfilialen erhältlich.

Sonderfall: Umzug ins Ausland

Wenn Rentner nur in den Wintermonaten dem nasskalten Deutschland entfliehen möchten, kann ein temporärer Auslandsaufenthalt eine Option sein. Sie verbringen den Sommer in Deutschland und wandern im Winter für eine kurze Zeit, zum Beispiel nach Spanien, aus. Je nach Dauer des Aufenthalts im Ausland gelten für Versicherungen und Rentenzahlungen oft günstigere Bedingungen als bei einem dauerhaften Wohnortswechsel. Allerdings muss gegebenenfalls doppelt Miete (doppelte Haushaltsführung) bezahlt werden.

Wenn dagegen eine dauerhafte Auswanderung in Erwägung gezogen wird, müssen gerade beim Thema Rente einige Dinge beachtet werden.

Artikel-Tipp: Was kostet ein Langstreckenumzug?

Wie sieht es mit der Rentenzahlung im Ausland aus?

Wer im Alter einen Neuanfang unternehmen möchte und deswegen seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen möchte, kann dies nicht ohne Adressänderung bei der Rentenversicherung tun. Doch nicht nur das. Auch das Zielland sollte sorgfältig gewählt werden. Denn je nach Wunschland können Rentenkürzungen drohen.

Der Rentensatz bei einem Umzug innerhalb der EU bleibt in der Regel unverändert. Das gilt auch für die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder die Schweiz. Gleiches gilt für den Umzug in ein Land, mit dem Deutschland ein extra Abkommen hat. Dazu zählen:

  • Albanien
  • Australien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Chile
  • Indien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada und Quebec
  • Kosovo
  • Marokko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Philippinen
  • Serbien
  • Südkorea
  • Tunesien
  • Türkei
  • Uruguay
  • USA

In Ländern, die nicht auf dieser Liste stehen, kann es zu einer Minderung der Rente kommen. Hier hilft ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Rentenstelle.

Jede Adressänderung im Ausland muss der Rentenstelle unverzüglich mitgeteilt werden

Wer als Rentner dauerhaft im Ausland wohnt und dort einmal umziehen sollte, muss noch viel mehr auf die Adressänderung bei der Rentenstelle achten. Denn: Der Renten Service der Deutschen Post AG überprüft einmal jährlich, ob die gemeldeten Personen noch leben. Herzu wird eine sogenannte „Lebensbescheinigung“ zugeschickt. Diese muss von öffentlicher Seite bestätigt werden und dann wieder an den Renten Service zurückgeschickt werden. Für die Bestätigungen kann die deutsche Auslandsvertretung, ein Geldinstitut oder eine Behörde sowie ein Rentenversicherungsträger aufgesucht werden.

Die Lebensbescheinigung ist nicht notwendig in:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich

Hier melden die Behörden den Tod eines Rentenempfängers automatisch.