Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, dann kannst du die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Hierfür gibt es zwei Varianten:

  • Tatsächliche Umzugskosten von der Steuer absetzen
    Hierfür sammelst du alle Belege und machst die Einzelkosten geltend. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn die tatsächlichen Kosten des Umzugs höher ausfallen, als die Umzugspauschale. Diese Ausgaben kannst du in den Werbungskosten in der Anlage N der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
  • Umzugskostenpauschale
    In diesem Fall benötigst du keine Nachweise über angefallene Umzugskosten. Das Bundesfinanzministerium erhöht die Pauschale regelmäßig, zuletzt zum 1. April 2022. Als Single kannst du 886 € bei der Steuer geltend machen, verheiratete Paare 1.476 €. Für Kinder kommt ein Erhöhungsbetrag pro Kind und sonstiger Angehöriger von 590 € hinzu.

Du kannst neben den Transportkosten, bei einem beruflichen Umzug auch die Maklergebühren sowie doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate geltend machen. Allerdings erkennt das Finanzamt einen Umzug nur dann als beruflich an, wenn du den Arbeitsort wechselst und sich dein Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine halbe Stunde verkürzt.

Wenn du aus privaten Gründen umziehst, dann kannst du pro Jahr 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen umziehen musst, dann kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

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Welche Umzugskosten kann ich absetzen?

Sammle alle Belege deines Umzugs, denn die meisten Kosten musst du belegen. Andere Kosten werden von einer Pauschale erfasst. Diese Kosten kannst du grundsätzliche geltend machen:

  • 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung
  • Maklergebühren für Mietimmobilien, aber nicht für Eigentum
  • doppelte Mietzahlungen für bis zu 6 Monate
  • maximal 3 Monatsmieten der neuen Wohnung, wenn du sie noch nicht nutzen kannst
  • Kosten für den Transport beim Umzug
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Belege von privaten Helfern
  • Verpflegungspauschale: im Rahmen der doppelten Haushaltsführung 28 € am Tag für maximal 3 Monate

Möbel und die weitere Einrichtung deines Heims sind deine Privatsache und damit nicht absetzbar. Unter Umständen kannst du allerdings Renovierungskosten absetzen, allerdings nur 20 % der Lohnaufwendungen und der Fahrtkosten als Handwerkerkosten.

Wenn du deine Möbel allerdings zwischenzeitlich einlagern musst, dann kannst du die Miete als Kosten steuerlich geltend machen.

Kosten-Guide für deinen Umzug:

Sonstige Umzugskosten: im Pauschalbetrag

Die sonstigen Umzugskosten kannst du in der Umzugskostenpauschale absetzen. Zu diesen zählen:

  • Renovierung und Schönheitsreparaturen der alten Wohnung
  • Trinkgelder und Verpflegung der Umzugshelfer
  • fachgerechtes Anbringen von Lampen
  • Änderung von Vorhängen
  • Kücheneinbau und andere elektrische Geräte
  • Ummelden des PKW
  • Umschreiben des Personalausweises
  • Änderung des Telefonanschlusses

Zwei berufliche Umzüge innerhalb von 5 Jahren

Wenn du innerhalb von 5 Jahren zweimal beruflich umziehst, dann erhöht sich die Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen um 50 %.

Steuerberatung und Unterstützung

Konsultiere einen Steuerberater oder Fachmann, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt behandelt werden. Informiere dich über Fristen und Anforderungen für die Abgabe von Steuererklärungen und Anträgen auf Steuerabzüge im Zusammenhang mit deinem Umzug.

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