Was sollte eine Reinigungskraft kosten?
Wenn man eine Putzfrau für den Privathaushalt einstellen möchte, dann muss man mit Kosten zwischen 10 € und 15 € pro Stunde rechnen. Bei besonderen Qualifikationen der Reinigungskraft kann der Preis auch darüber hinausgehen.
Wann brauche ich eine Reinigungskraft für zu Hause?
Eine Reinigungskraft für zu Hause ist immer sinnvoll, wenn die eigenen Lebensumstände das richtige Putzen des eigenen Haushalts verhindern. Ein klassisches Beispiel ist die Familie, in der beide Elternteile berufstätig sind, aber es gibt noch viele andere Szenarien, in denen der Reinigung nicht nachgekommen werden kann, oder es nicht sinnvoll ist, es selbst zu machen.
Was sollte man bei einer Reinigungskraft für den Privathaushalt beachten?
Man sollte sich im Klaren darüber sein, was genau man von der Reinigungskraft erwartet. Möchte man, dass die Person nur die Wohnung putzt oder soll sie auch die Wäsche waschen und Bügeln? Zudem sollte man sich überlegen, wie oft man die Putzfrau in den eigenen vier Wänden haben möchte. Außerdem solltest du der Putzkraft vertrauen können, immerhin arbeitet sie in deinen vier Wänden.
Welche alternativen Bezeichnungen gibt es für Reinigungskräfte?
Früher waren die Begriffe “Putzfrau”, “Putzfee” oder “Putzperle” üblich. Die Begriffe “Reinigungskraft”, “Putzkraft”, “Raumpfleger” haben sich in letzter Zeit zunehmend etabliert. Auch das männliche Pendant, “Putzmann” findet häufiger Verwendung.
Wie oft benötige ich eine Reinigungskraft?
Das hängt ganz davon ab, was dein Anliegen ist. Manchmal ist nur eine einmalige Teppichreinigung erforderlich, häufig wird eine Putzkraft jedoch auch regelmäßig benötigt. Möchte man also die richtige Reinigungskraft finden bzw. Putzfrau einstellen, sollte das im Voraus klar sein. Üblich ist eine einmalige Reinigung pro Woche.
Wie kann ich eine Reinigungskraft anmelden?
Möchte man eine Putzfrau privat einstellen, dann ist eine Anmeldung erforderlich, um diese z.B. gegen Unfälle abzusichern. Dies geschieht in vielen Fällen bei der Minijob-Zentrale. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Soll die Reinigungskraft dauerhaft tätig sein, darf Sie nicht mehr als 450 € im Monat verdienen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine zeitlich begrenzte Tätigkeit für 70 Tage anzumelden. Sofern die Tätigkeit nicht 70 Tage pro Jahr überschreitet, darf der Verdienst der Putzkraft auch die 450 € Grenze überschreiten. Bei höheren, dauerhaften Verdiensten, ist die Stelle der Reinigungskraft sozialversicherungspflichtig und Steuern müssen abgeführt werden.